Erhöhung der E-Card-Gebühren

Erhöhung der E-Card-Gebühren

Mit 15. November wird in Österreich erneut das jährliche Serviceentgelt für die E-Card für das Folgejahr 2026 eingehoben, diesmal allerdings in deutlich höherer Höhe.
Statt der bisherigen € 13,80 sind für das Jahr 2026 nun € 25,00 zu bezahlen. Damit erhöht sich die Gebühr um mehr als die Hälfte.

Die kräftige Anhebung steht im Zusammenhang mit einem Sparkurs im Gesundheitsministerium, das bis 2026 umfangreiche Einsparungen erzielen muss und daher an mehreren Stellen zusätzliche Mittel lukrieren will.

Die Zahlung erfolgt in der Regel nicht direkt durch die Versicherten, sondern automatisch über:

Auf dem Lohn- oder Gehaltszettel scheint die E-Card-Gebühr als eigener Abzugsposten auf.

Die E-Card-Gebühr steigt 2026 auf 25 Euro. Wer zahlen muss, wer befreit ist und welche Änderungen ab 2027 gelten.

Einschnitte sind unter anderem vorgesehen:

Dr. Mariella Stubhann MPM MBA Dr. Mariella Stubhann MPM MBA
Finanz & Recht
„Die Verdoppelung der Gebühr zeigt den Ernst der Lage: Das Gesundheitssystem braucht nachhaltige Finanzierung, nicht nur kurzfristige Sparmaßnahmen.“

Betroffene und Befreite von der Erhöhung der E-Card-Gebühr

Von der E-Card-Gebühr erfasst sind grundsätzlich alle Personen, die in Österreich krankenversichert sind und eine E-Card nutzen und damit Zugang zum öffentlichen Gesundheitssystem haben, insbesondere aber:

Von der Gebühr befreit sind sozial besonders schutzbedürftige Personen, insbesondere

Änderungen für Pensionisten 2027

Ab 2027 gibt es für Pensionistinnen und Pensionisten eine wichtige Änderung bei der E-Card-Gebühr.

Konkret bedeutet das: Auch Pensionistinnen und Pensionisten können künftig grundsätzlich zur Zahlung des Serviceentgelts für die E-Card verpflichtet sein. Es sei denn, sie sind aus einem anderen Grund befreit, etwa aufgrund einer Rezeptgebührenbefreiung oder besonderer sozialer Schutzbedürftigkeit.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Zuletzt geändert: 10.12.2025
Autor Dr. Mariella Stubhann MPM MBA
Beruf: Medieninhaberin, Chefredakteurin, Juristin
Dr. Mariella Stubhann MPM MBA ist Herausgeberin und Chefredakteurin von Finanz & Recht | Österreich. Ihre journalistischen Schwerpunkte liegen in den Bereichen Recht, Finanzen, Steuern und Soziales.

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