Vorläufige elterliche Verantwortung

Vorläufige elterliche Verantwortung

Die Phase der vorläufigen elterlichen Verantwortung ist eine vom Gericht angeordnete Übergangszeit. Sie dient dazu, die bisherige Obsorgeregelung für eine begrenzte Zeit beizubehalten und gleichzeitig eine neue Betreuungsform zu erproben. So kann das Gericht beobachten, wie sich die geplante Regelung im Alltag bewährt. Nach Ablauf dieser Zeit entscheidet das Gericht endgültig über die Obsorge.

Nach einer Trennung oder Scheidung müssen Eltern oft klären, bei wem das Kind leben soll. Damit keine übereilten Entscheidungen fallen, kann das Gericht eine vorläufige Phase anordnen.

Diese Phase soll den Eltern und dem Gericht helfen, zu erkennen, welche Betreuung für das Kind am besten ist. Sie ist also keine Strafe oder Bevorzugung, sondern eine Schutzmaßnahme im Sinn des Kindeswohls.

Erfahren Sie, wie die Phase der vorläufigen elterlichen Verantwortung nach § 180 ABGB funktioniert und welche Rechte Eltern dabei haben.

Wann das Gericht eine vorläufige Phase einleitet

Das Gericht kann die Phase ohne Antrag einleiten, wenn es sie für sinnvoll hält. Typische Fälle sind:

Das Gericht verzichtet auf diese Phase, wenn sich die Eltern seit Jahren gut abstimmen oder wenn ständige Streitigkeiten dem Kind schaden würden.

Inhalt des Beschlusses

Während der vorläufigen Phase gelten folgende Grundsätze:

In einfacheren Fällen kann auch ein Rechtspfleger über den Unterhalt entscheiden. Bei komplexeren Situationen übernimmt der Richter selbst.

Wenn sich die familiären Verhältnisse später deutlich ändern, dürfen die Eltern eine Neuregelung der Obsorge beantragen

Dr. Mariella Stubhann MPM MBA Dr. Mariella Stubhann MPM MBA
Finanz & Recht
„Eine vorläufige Obsorgephase ist keine Entscheidung gegen einen Elternteil, sondern ein Schutzinstrument für das Kind.“

Zweck der vorläufigen Phase

Die Übergangsphase soll zeigen, ob eine neue Betreuungssituation funktioniert.
Das Gericht legt fest, bei welchem Elternteil das Kind hauptsächlich lebt. Der andere Elternteil erhält ein ausreichendes Kontaktrecht, um weiterhin an Pflege und Erziehung teilzunehmen.
So sammelt das Gericht wichtige Eindrücke über die familiäre Situation, bevor es endgültig entscheidet.

Eine vorläufige Obsorgephase ist keine Entscheidung gegen einen Elternteil, sondern ein Schutzinstrument für das Kind.

Dauer und Verlängerung

Die Phase beginnt mit der Rechtskraft des Beschlusses und dauert in der Regel sechs Monate.
Während dieser Zeit kann das Gericht die bestehenden Regelungen ändern, ergänzen oder aufheben, wenn sich die Umstände wesentlich verändern.

Nach Ablauf der sechs Monate fällt das Gericht auf Basis der gemachten Erfahrungen eine endgültige Entscheidung über die Obsorge.
Falls noch Gutachten oder weitere Ermittlungen nötig sind, kann die Phase verlängert werden.

Kindeswohl als oberster Maßstab

Das Gericht entscheidet stets im Sinne des Kindeswohls.
Es prüft sorgfältig, ob die vorläufige Regelung dem Kind Stabilität, Sicherheit und emotionale Ruhe bietet. Wenn Eltern stark zerstritten sind und das Kind darunter leidet, ordnet das Gericht keine solche Phase an.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Zuletzt geändert: 18.12.2025
Autor Dr. Mariella Stubhann MPM MBA
Beruf: Medieninhaberin, Chefredakteurin, Juristin
Dr. Mariella Stubhann MPM MBA ist Herausgeberin und Chefredakteurin von Finanz & Recht | Österreich. Ihre journalistischen Schwerpunkte liegen in den Bereichen Recht, Finanzen, Steuern und Soziales.

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