Vorläufige elterliche Verantwortung
Vorläufige elterliche Verantwortung
Vorläufige elterliche Verantwortung
Die Phase der vorläufigen elterlichen Verantwortung ist eine vom Gericht angeordnete Übergangszeit. Sie dient dazu, die bisherige Obsorgeregelung für eine begrenzte Zeit beizubehalten und gleichzeitig eine neue Betreuungsform zu erproben. So kann das Gericht beobachten, wie sich die geplante Regelung im Alltag bewährt. Nach Ablauf dieser Zeit entscheidet das Gericht endgültig über die Obsorge.
Nach einer Trennung oder Scheidung müssen Eltern oft klären, bei wem das Kind leben soll. Damit keine übereilten Entscheidungen fallen, kann das Gericht eine vorläufige Phase anordnen.
Diese Phase soll den Eltern und dem Gericht helfen, zu erkennen, welche Betreuung für das Kind am besten ist. Sie ist also keine Strafe oder Bevorzugung, sondern eine Schutzmaßnahme im Sinn des Kindeswohls.
Wann das Gericht eine vorläufige Phase einleitet
Das Gericht kann die Phase ohne Antrag einleiten, wenn es sie für sinnvoll hält. Typische Fälle sind:
- Wenn Eltern sich nach der Trennung nicht über die Obsorge einigen können
- Wenn ein Elternteil die alleinige Obsorge beantragt
- Wenn ein Elternteil an der Obsorge beteiligt werden will
Das Gericht verzichtet auf diese Phase, wenn sich die Eltern seit Jahren gut abstimmen oder wenn ständige Streitigkeiten dem Kind schaden würden.
Inhalt des Beschlusses
Während der vorläufigen Phase gelten folgende Grundsätze:
- Die bisherige Obsorge bleibt bestehen
- Das Gericht bestimmt, bei welchem Elternteil das Kind überwiegend lebt
- Der andere Elternteil erhält ein umfassendes Kontaktrecht, das auch Zeiten des Alltags umfasst
- Wenn es noch keine Unterhaltsregelung gibt, legt das Gericht die Unterhaltsleistung fest
In einfacheren Fällen kann auch ein Rechtspfleger über den Unterhalt entscheiden. Bei komplexeren Situationen übernimmt der Richter selbst.
Wenn sich die familiären Verhältnisse später deutlich ändern, dürfen die Eltern eine Neuregelung der Obsorge beantragen
Dr. Mariella Stubhann MPM MBAFinanz & Recht „Eine vorläufige Obsorgephase ist keine Entscheidung gegen einen Elternteil, sondern ein Schutzinstrument für das Kind.“
Zweck der vorläufigen Phase
Die Übergangsphase soll zeigen, ob eine neue Betreuungssituation funktioniert.
Das Gericht legt fest, bei welchem Elternteil das Kind hauptsächlich lebt. Der andere Elternteil erhält ein ausreichendes Kontaktrecht, um weiterhin an Pflege und Erziehung teilzunehmen.
So sammelt das Gericht wichtige Eindrücke über die familiäre Situation, bevor es endgültig entscheidet.
Eine vorläufige Obsorgephase ist keine Entscheidung gegen einen Elternteil, sondern ein Schutzinstrument für das Kind.
Dauer und Verlängerung
Die Phase beginnt mit der Rechtskraft des Beschlusses und dauert in der Regel sechs Monate.
Während dieser Zeit kann das Gericht die bestehenden Regelungen ändern, ergänzen oder aufheben, wenn sich die Umstände wesentlich verändern.
Nach Ablauf der sechs Monate fällt das Gericht auf Basis der gemachten Erfahrungen eine endgültige Entscheidung über die Obsorge.
Falls noch Gutachten oder weitere Ermittlungen nötig sind, kann die Phase verlängert werden.
Kindeswohl als oberster Maßstab
Das Gericht entscheidet stets im Sinne des Kindeswohls.
Es prüft sorgfältig, ob die vorläufige Regelung dem Kind Stabilität, Sicherheit und emotionale Ruhe bietet. Wenn Eltern stark zerstritten sind und das Kind darunter leidet, ordnet das Gericht keine solche Phase an.