Kostenvoranschlag

Kostenvoranschlag

Ein Kostenvoranschlag ist die im Voraus erstellte, möglichst genaue Berechnung der voraussichtlichen Gesamtkosten eines Werkes oder einer sonstigen Leistung. Er enthält eine nachvollziehbare Aufgliederung des Gesamtpreises, insbesondere nach Arbeitszeit, Arbeitskosten, Materialart und -menge sowie sonstigen Nebenkosten (etwa Fahrt-, Entsorgungs- oder Gerätekosten).

Klar erklärt, wie Kostenvoranschläge funktionieren, welche Rechte Auftraggeber haben und worauf bei Preisüberschreitungen zu achten ist.

Ein einfaches Beispiel: Beauftragt jemand einen Maler, um ein einzelnes Zimmer neu zu streichen, enthält der Kostenvoranschlag üblicherweise die geschätzten Arbeitsstunden, den Stundensatz, die benötigte Menge an Farbe sowie eventuelle Vorarbeiten wie Abkleben oder Ausbessern kleiner Schäden. So erkennt der Auftraggeber sofort, woraus sich der Preis zusammensetzt.

Daher ist der Kostenvoranschlag aus mehreren Gründen wichtig:

Verbindlicher vs. unverbindlicher Kostenvoranschlag

Verbindlicher Kostenvoranschlag

Ein verbindlicher Kostenvoranschlag ist eine Preisbindung des Unternehmers und gibt dem Auftraggeber hohe Planungssicherheit. Anders als bei einer unverbindlichen Schätzung verpflichtet sich der Unternehmer, die vereinbarte Leistung zu diesem Betrag zu erbringen.

Eine Erhöhung des Preises ist nur dann zulässig, wenn der Auftraggeber vorab ausdrücklich zustimmt oder nachträgliche Zusatzleistungen bestellt. Für den Auftraggeber bietet dieser verbindliche Charakter ein hohes Maß an finanzieller Sicherheit. Er kann genau kalkulieren, welche Ausgaben auf ihn zukommen, und muss keine unerwarteten Mehrkosten befürchten.

Zugleich trägt der Unternehmer das wirtschaftliche Risiko, falls der Aufwand unterschätzt wurde oder unvorhergesehene Schwierigkeiten auftreten

Unverbindlicher Kostenvoranschlag

Ein unverbindlicher Kostenvoranschlag ist rechtlich gesehen eine qualifizierte Kostenschätzung und keine Preisgarantie. Der Unternehmer ermittelt die voraussichtlichen Kosten nach bestem Wissen, übernimmt aber nicht das Risiko, dass der endgültige Preis exakt dem genannten Betrag entspricht.

Für die Auftraggeberseite bedeutet das: Der Kostenvoranschlag dient in erster Linie der Orientierung, lässt aber gewisse Mehrkosten zu.

In der Praxis wird gegenüber Unternehmern im Zweifel von einem unverbindlichen Kostenvoranschlag ausgegangen, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist. Überschreitungen in einem angemessenen Rahmen (oft etwa 10 bis 15 %) gelten grundsätzlich als hinzunehmen, sofern die Mehrkosten sachlich begründet sind.

Erkennt der Unternehmer, dass der ursprünglich genannte Betrag deutlich überschritten wird, trifft ihn eine Hinweispflicht. In diesem Fall soll der Auftraggeber entscheiden können, wie es weitergeht:

Kommt der Unternehmer seiner Informationspflicht nicht nach, läuft er Gefahr, den Anspruch auf Mehrkosten ganz oder teilweise zu verlieren.

Dr. Mariella Stubhann MPM MBA Dr. Mariella Stubhann MPM MBA
Finanz & Recht
„Wer Kosten transparent macht, verhindert Streit noch bevor er entsteht.“

Abgrenzungen zu…

Pauschalpreis/Fixpreis

Ein Pauschalpreis ist ein vorab verbindlich vereinbarter Gesamtpreis, der für ein Werk oder eine bestimmte Leistung zu zahlen ist. Der entscheidende Punkt: Die Kalkulation wird nicht offengelegt. Das heißt, der Auftraggeber sieht nicht, wie sich der Preis aus Arbeitszeit, Material oder Nebenkosten zusammensetzt. Ein vereinbarter Pauschalpreis gilt unabhängig davon, ob der tatsächliche Aufwand höher oder niedriger ausfällt.

Wird die Arbeit aufwendiger oder teurer als gedacht, trägt der Unternehmer das Mehrkostenrisiko. Wird sie hingegen schneller oder günstiger erledigt, bleibt der Preis ebenfalls gleich.

Der Pauschalpreis unterscheidet sich in mehreren Punkten klar vom Kostenvoranschlag:

Schätzungsanschlag

Ein Schätzungsanschlag ist eine überschlagsmäßige, unverbindliche Kostenschätzung, die dem Auftraggeber lediglich eine grobe Orientierung über den zu erwartenden Gesamtpreis bietet. Im Unterschied zum detaillierten Kostenvoranschlag werden beim Schätzungsanschlag keine einzelnen Entgeltfaktoren aufgelistet. Er stellt daher keine präzise Kalkulation dar, sondern nur eine ungefähre Preisangabe, deren Genauigkeit begrenzt ist.

Im Unterschied:

Entgeltlichkeit

Ob für einen Kostenvoranschlag ein Entgelt zu leisten ist, ist im ABGB nicht ausdrücklich geregelt und richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. Da die Abgrenzung zwischen entgeltlicher und unentgeltlicher Erstellung in der Praxis häufig Schwierigkeiten bereitet, sollte die (Un-)Entgeltlichkeit möglichst eindeutig vereinbart werden. Für Verbrauchergeschäfte ist zusätzlich die Sonderbestimmung des Konsumentenschutzgesetzes zu beachten.

Kostenvoranschläge gegenüber Verbrauchern

Gegenüber Verbrauchern gelten beim Kostenvoranschlag besondere Schutzbestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes. Ein Unternehmer darf für die Erstellung eines Kostenvoranschlags nur dann ein Entgelt verlangen, wenn er den Verbraucher vorab klar und ausdrücklich auf diese Zahlungspflicht hingewiesen hat. Wird ein Kostenvoranschlag zur Grundlage des Vertrags, gilt seine Richtigkeit grundsätzlich als zugesichert, solange der Unternehmer nicht deutlich macht, dass es sich lediglich um eine unverbindliche Schätzung handelt.

Gegenüber Unternehmern

Gegenüber Unternehmern kann für die Erstellung eines Kostenvoranschlags grundsätzlich ein angemessenes Entgelt verlangt werden, insbesondere dann, wenn damit aufwändige Vorarbeiten wie Berechnungen, Messungen oder Planerstellungen verbunden sind oder der Kostenvoranschlag als eigenständige Leistung zu qualifizieren ist.

Um spätere Unklarheiten zu vermeiden, sollte auch im unternehmerischen Geschäftsverkehr ausdrücklich und schriftlich festgehalten werden, ob und in welcher Höhe die Erstellung des Kostenvoranschlags zu vergüten ist.

Zuletzt geändert: 26.02.2026
Autor Dr. Mariella Stubhann MPM MBA
Beruf: Medieninhaberin, Chefredakteurin, Juristin
Dr. Mariella Stubhann MPM MBA ist Herausgeberin und Chefredakteurin von Finanz & Recht | Österreich. Ihre journalistischen Schwerpunkte liegen in den Bereichen Recht, Finanzen, Steuern und Soziales.

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