Blaue Karte EU in Österreich
Blaue Karte EU in Österreich
Blaue Karte EU
Die Blaue Karte EU ermöglicht qualifizierten Arbeitskräften aus Drittstaaten die Einwanderung nach Österreich.
Sebastian RiedlmairHarlander & Partner Rechtsanwälte „Unsere Rechtsanwälte für Einwanderungsrecht kümmern sich um die Antragstellung für Ihre Blaue Karte EU.“
Wer kann die Blaue Karte EU in Österreich beantragen?
Die Blaue Karte EU wurde für Drittstaatsangehörige geschaffen (also Personen, die keine EU Staatsangehörigen sind). Sie sind antragsberechtigt, wenn Sie die folgenden Kriterien erfüllen.
- Abgeschlossenes Studium an einer Universität
- oder an einer sonstigen höheren Bildungseinrichtung mit mindestens drei Jahren Studiendauer*
- Verbindliches Arbeitsangebot für mindestens sechs Monate in Österreich, das Ihrer Qualifikation entspricht
- Einkommen mindestens in Höhe des durchschnittlichen Bruttojahreseinkommens von Vollzeitbeschäftigten (2024: mindestens 47.855 Euro plus Sonderzahlungen)
- Arbeitsmarktprüfung des AMS ergibt, dass keine gleich qualifizierte arbeitsuchende Person zur Verfügung steht
Ausnahme für höhere Bildungseinrichtungen nach der Schule: Für Fachkräfte in der Informations und Kommunikationstechnologie sowie für Führungskräfte im Dienstleistungsbereich genügt der Nachweis von mindestens drei Jahren einschlägiger Berufserfahrung, sofern diese einer mindestens dreijährigen akademischen Ausbildung gleichzuhalten ist und innerhalb der letzten sieben Jahre vor Antragstellung erworben wurde.
Wo wird der Antrag auf die Blaue Karte EU gestellt?
Anträge auf eine Blaue Karte EU können entweder von Ihnen selbst bei der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft oder Konsulat) in Ihrem Herkunftsstaat oder Wohnsitzstaat gestellt werden oder, andererseits, von Ihrem potenziellen Arbeitgeber bei der zuständigen Aufenthaltsbehörde in Österreich (zuständiges Amt der Landesregierung (Landeshauptmann/Landeshauptfrau) oder die hierfür bevollmächtigten Bezirksverwaltungsbehörden, also Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat). Mit dem Antrag ist eine Arbeitgebererklärung einzureichen, die eine schriftliche Bestätigung des Unternehmens über die Arbeitsbedingungen Ihrer Beschäftigung darstellt.
Nach rechtmäßiger Einreise und während des rechtmäßigen Aufenthalts können Sie den Antrag auch selbst bei der oben genannten zuständigen Aufenthaltsbehörde in Österreich stellen.
Welche Dokumente werden für die Blaue Karte EU in Österreich benötigt?
Für die Erteilung eines Aufenthaltstitels sollten insbesondere die folgenden Dokumente vorgelegt werden:
- ein gültiges Reisedokument (z. B. Reisepass)
- ein Foto (Format 45×35 mm) der Antragstellerin oder des Antragstellers, kürzlich aufgenommen (vor sechs Monaten oder weniger)
- gegebenenfalls:
- Heiratsurkunde
- Scheidungsurkunde
- Nachweis über eine eingetragene Partnerschaft
- Nachweis über die Auflösung der eingetragenen Partnerschaft
- Adoptionsunterlagen
- Nachweis oder Bestätigung über das Familienverhältnis
- Sterbeurkunde
- Nachweis einer Krankenversicherung (Pflichtversicherung oder eine entsprechende Versicherungspolizze)
- Nachweis über den Abschluss eines Studiums an einer Universität oder einer höheren Bildungseinrichtung nach der Schule mit einer Mindestdauer von drei Jahren:
- Abschlusszeugnis
- Nachweis über den Status der Universität oder der höheren Bildungseinrichtung nach der Schule
- (wie oben erwähnt) im Bereich der Informations und Kommunikationstechnologie Nachweis über mindestens drei Jahre einschlägige Berufserfahrung, die einem Universitätsabschluss mit mindestens drei Jahren Studiendauer vergleichbar ist und innerhalb der letzten sieben Jahre vor Antragstellung erworben wurde:
- Dienstzeugnisse
- Arbeitsbestätigungen
- Arbeitgebererklärung gemäß Ausländerbeschäftigungsgesetz
- für den Zugang zu reglementierten Berufen: Nachweis der Berechtigung zur Ausübung des Berufs in Österreich
WICHTIG: Sie müssen Originale und Kopien der Dokumente vorlegen. Wenn die Dokumente nicht in deutscher oder englischer Sprache vorliegen, müssen Übersetzungen ins Deutsche oder Englische beigebracht werden.
Wie wird mein Antrag bearbeitet?
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, übermittelt das AMS eine Bestätigung an die Aufenthaltsbehörde, die daraufhin die Blaue Karte EU ausstellt, sofern die weiteren Voraussetzungen (mit Ausnahme des ortsüblichen Wohnraums und ausreichender Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts) erfüllt sind. Wenn der Antrag bewilligt wird, werden Sie von der Aufenthaltsbehörde informiert. Bei Visumpflicht müssen Sie ein Visum D beantragen, um nach Österreich einzureisen und den Aufenthaltstitel abzuholen.
Die Blaue Karte EU wird mit einer Gültigkeitsdauer von 24 Monaten ausgestellt. Sie dürfen auch selbständig tätig sein, sofern diese zusätzliche Tätigkeit der unselbständigen Haupterwerbstätigkeit untergeordnet ist und alle weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.