Blaue Karte EU in Österreich

Blaue Karte EU

Die Blaue Karte EU ermöglicht qualifizierten Arbeitskräften aus Drittstaaten die Einwanderung nach Österreich.

Rechtsanwalt Sebastian Riedlmair Sebastian Riedlmair
Harlander & Partner Rechtsanwälte
„Unsere Rechtsanwälte für Einwanderungsrecht kümmern sich um die Antragstellung für Ihre Blaue Karte EU.“

Wer kann die Blaue Karte EU in Österreich beantragen?

Die Blaue Karte EU wurde für Drittstaatsangehörige geschaffen (also Personen, die keine EU Staatsangehörigen sind). Sie sind antragsberechtigt, wenn Sie die folgenden Kriterien erfüllen.

Ausnahme für höhere Bildungseinrichtungen nach der Schule: Für Fachkräfte in der Informations und Kommunikationstechnologie sowie für Führungskräfte im Dienstleistungsbereich genügt der Nachweis von mindestens drei Jahren einschlägiger Berufserfahrung, sofern diese einer mindestens dreijährigen akademischen Ausbildung gleichzuhalten ist und innerhalb der letzten sieben Jahre vor Antragstellung erworben wurde.

Wo wird der Antrag auf die Blaue Karte EU gestellt?

Anträge auf eine Blaue Karte EU können entweder von Ihnen selbst bei der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft oder Konsulat) in Ihrem Herkunftsstaat oder Wohnsitzstaat gestellt werden oder, andererseits, von Ihrem potenziellen Arbeitgeber bei der zuständigen Aufenthaltsbehörde in Österreich (zuständiges Amt der Landesregierung (Landeshauptmann/Landeshauptfrau) oder die hierfür bevollmächtigten Bezirksverwaltungsbehörden, also Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat). Mit dem Antrag ist eine Arbeitgebererklärung einzureichen, die eine schriftliche Bestätigung des Unternehmens über die Arbeitsbedingungen Ihrer Beschäftigung darstellt.

Nach rechtmäßiger Einreise und während des rechtmäßigen Aufenthalts können Sie den Antrag auch selbst bei der oben genannten zuständigen Aufenthaltsbehörde in Österreich stellen.

Welche Dokumente werden für die Blaue Karte EU in Österreich benötigt?

Für die Erteilung eines Aufenthaltstitels sollten insbesondere die folgenden Dokumente vorgelegt werden:

WICHTIG: Sie müssen Originale und Kopien der Dokumente vorlegen. Wenn die Dokumente nicht in deutscher oder englischer Sprache vorliegen, müssen Übersetzungen ins Deutsche oder Englische beigebracht werden.

Wie wird mein Antrag bearbeitet?

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, übermittelt das AMS eine Bestätigung an die Aufenthaltsbehörde, die daraufhin die Blaue Karte EU ausstellt, sofern die weiteren Voraussetzungen (mit Ausnahme des ortsüblichen Wohnraums und ausreichender Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts) erfüllt sind. Wenn der Antrag bewilligt wird, werden Sie von der Aufenthaltsbehörde informiert. Bei Visumpflicht müssen Sie ein Visum D beantragen, um nach Österreich einzureisen und den Aufenthaltstitel abzuholen.

Die Blaue Karte EU wird mit einer Gültigkeitsdauer von 24 Monaten ausgestellt. Sie dürfen auch selbständig tätig sein, sofern diese zusätzliche Tätigkeit der unselbständigen Haupterwerbstätigkeit untergeordnet ist und alle weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Redaktion