Wunschkennzeichen

Wunschkennzeichen

Ein Wunschkennzeichen ist ein individuell gestaltetes österreichisches Kfz-Kennzeichen, bei dem der frei wählbare Teil aus einer selbst bestimmten Kombination von Buchstaben und Ziffern besteht.

Wunschkennzeichen in Österreich sind eine Möglichkeit, Ihrem Fahrzeug eine persönliche Note zu geben, ohne die gesetzlichen Vorgaben aus dem Auge zu verlieren. Sie eignen sich etwa für Firmenbezeichnungen, Kosenamen oder Fantasieausdrücke, solange bestimmte Regeln eingehalten werden.

Wichtige Regeln und Kosten für Wunschkennzeichen in Österreich: Zeichenanzahl, Zulässigkeit, Gültigkeit und Ablauf kompakt erklärt

Jedes Kennzeichen beginnt mit der Abkürzung der zuständigen Zulassungsbehörde und dem Landeswappen, wobei in Landeshauptstädten ein Buchstabe und in allen übrigen Bezirken zwei Buchstaben verwendet werden. Rechts vom Landeswappen folgt anschließend beim Wunschkennzeichen die individuell wählbare Buchstaben-/Ziffernkombination.

Die Zahl der verwendbaren Zeichen im frei wählbaren Teil hängt von der Länge der Abkürzung der Zulassungsbehörde sowie vom verfügbaren Platz auf der Kennzeichentafel (Pkw oder Motorrad) ab. Daraus ergibt sich ein Rahmen von drei bis sechs Zeichen. Die Kombination hat mit einem Buchstaben zu beginnen und mit einer Ziffer zu enden. Buchstaben und Ziffern sind jeweils in Blöcken anzuordnen.

Übliche Muster sind etwa „S-MEDIA 3“ oder „L-MAX 1“.

Kosten

In Österreich ist ein solches Kennzeichen mit zusätzlichen Kosten verbunden, da für die erstmalige Bewilligung eine Gesamtgebühr von € 235,00 fällig wird, die sich aus einer Abgabe an den Verkehrssicherheitsfonds sowie aus Verwaltungs- und Antragskosten zusammensetzt. Zusätzlich kommen noch die Ausgaben für die Kennzeichentafeln hinzu.

Zulassungsstelle

Für die Reservierung oder Bewilligung eines neuen oder geänderten Wunschkennzeichens ist die Zulassungsbehörde am Hauptwohnsitz zuständig. Die Bestellung und Abholung des Wunschkennzeichens erfolgt über die Zulassungsstellen der Versicherungsgesellschaften.

Die Verlängerung eines bereits zugewiesenen Wunschkennzeichens wird ebenfalls von den Zulassungsstellen der Versicherungsgesellschaften durchgeführt.

Dr. Mariella Stubhann MPM MBA Dr. Mariella Stubhann MPM MBA
Finanz & Recht
„Wunschkennzeichen erlauben persönliche Freiheit, doch sie enden dort, wo Anstößigkeit, Lächerlichkeit oder gesellschaftlich problematische Codes beginnen.“

Wunschkennzeichen verlängern

Vor Ablauf der 15-Jahresfrist besteht die Möglichkeit, freiwillig auf das Wunschkennzeichen zu verzichten. In diesem Fall ist ein Tausch auf ein Standardkennzeichen vorzunehmen. Erfolgt innerhalb des 15-Jahreszeitraums eine Abmeldung des Fahrzeugs oder eine Aufhebung der Zulassung, bleibt das Recht auf Führung des Wunschkennzeichens grundsätzlich bestehen.

Wird das bestehende Wunschkennzeichen weder verlängert noch ein neues Wunschkennzeichen beantragt, ist ein Austausch gegen ein Standardkennzeichen erforderlich. Bei Verzicht auf das Wunschkennzeichen fallen lediglich die Gebühren für die neuen Standard-Kennzeichentafeln an. Eine neuerliche Zulassung ist nicht erforderlich.

Nicht jeder Wunsch geht in Erfüllung!

Beim Wunschkennzeichen bestehen sowohl formale als auch inhaltliche Beschränkungen. Die frei wählbare Kombination darf nur aus drei bis sechs Zeichen bestehen, muss mit einem Buchstaben beginnen, mit einer Ziffer enden und Buchstaben sowie Ziffern jeweils in Blöcken enthalten. Unzulässig sind insbesondere Kombinationen, die lächerlich oder anstößig wirken oder in Verbindung mit der Abkürzung der Zulassungsbehörde einen solchen Eindruck erwecken.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Zuletzt geändert: 04.03.2026
Autor Dr. Mariella Stubhann MPM MBA
Beruf: Medieninhaberin, Chefredakteurin, Juristin
Dr. Mariella Stubhann MPM MBA ist Herausgeberin und Chefredakteurin von Finanz & Recht | Österreich. Ihre journalistischen Schwerpunkte liegen in den Bereichen Recht, Finanzen, Steuern und Soziales.

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