Hundesteuer Falle: Dieser einfache Fehler kann nach dem Umzug weiter Geld kosten
Viele Hundebesitzer glauben, mit dem Umzug sei auch die alte Hundeabgabe erledigt. Genau das kann teuer werden, denn die Pflicht endet nicht automatisch, lesen Sie hier auf Finanz & Recht | Österreich.
Der unterschätzte Kostenpunkt beim Hund
Ein Hund zieht mit, die Adresse ändert sich, der Alltag läuft weiter. Doch bei der Hundeabgabe kann genau in diesem Moment ein Problem entstehen, das viele erst bemerken, wenn bereits unnötige Kosten auflaufen.
Denn in Österreich gilt: Für das Halten eines Hundes wird grundsätzlich eine Hundeabgabe verlangt. Oft wird sie umgangssprachlich Hundesteuer genannt. Die genaue Höhe, die Fristen und die Regeln unterscheiden sich jedoch je nach Bundesland und Gemeinde. Zuständig ist in der Regel das Gemeindeamt, in Statutarstädten der Magistrat und in Wien die MA 6.
Peter HarlanderHarlander & Partner Rechtsanwälte „Wer mit Hund umzieht, sollte nicht nur an Leine, Futter und Tierarzt denken. Die vergessene Abmeldung bei der Gemeinde kann dazu führen, dass die Hundeabgabe am alten Wohnort weiterläuft.“
Warum ein Umzug zur Kostenfalle werden kann
Der wichtigste Punkt wird leicht übersehen: Beim Umzug muss der Hund am bisherigen Wohnort abgemeldet und am neuen Wohnort angemeldet werden.
Passiert das nicht, kann die Abgabenpflicht am alten Wohnort weiterlaufen. Der Hund lebt dann zwar längst woanders, doch die frühere Gemeinde weiß davon nichts. Genau dadurch kann eine unnötige Zahlungspflicht entstehen.
Auch ein Umzug innerhalb derselben Gemeinde bleibt nicht folgenlos. Die neue Adresse muss der Abgabenbehörde bekannt gegeben werden, damit die Daten stimmen.
Ab drei Monaten wird es ernst
Hundehalterinnen und Hundehalter sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten muss der Hund bei der zuständigen Stelle angemeldet werden.
Das bedeutet: Wer einen Welpen übernimmt, hat nicht unbegrenzt Zeit. Sobald das Tier alt genug ist, beginnt die Meldepflicht für die Hundeabgabe.
In Wien gilt zusätzlich eine besonders kurze, praktische Frist: Hunde müssen dort innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt angemeldet werden.
Die Hundemarke ist nicht überall gleich geregelt
Nach Zahlung der Hundeabgabe wird in vielen Gemeinden eine Hundemarke ausgegeben. Sie wird entweder persönlich ausgehändigt oder per Post zugeschickt. Außerhalb des Hauses muss sie üblicherweise am Halsband oder Brustgeschirr des Hundes angebracht sein.
Doch Wien macht es anders. Dort wird seit 2012 keine Hundemarke mehr ausgegeben. Ob die Hundeabgabe bezahlt wurde, lässt sich über den elektronischen Chip feststellen. Dieser Chip ist seit 1. Jänner 2010 für alle Hunde in Österreich verpflichtend.
Nicht jeder Hund kostet gleich viel
Die Hundeabgabe trifft grundsätzlich viele Hundehalter. Trotzdem gibt es wichtige Ausnahmen, Befreiungen und Ermäßigungen.
Dazu zählen je nach Gemeinde etwa Nutzhunde, Assistenzhunde, Diensthunde oder Rettungshunde. Auch soziale Ermäßigungen können möglich sein. In Wien nennt die Stadt etwa Befreiungs und Ermäßigungsgründe sowie Ausnahmen von der Zahlungspflicht, unter anderem bei bestimmten Assistenzhunden.
Der entscheidende Punkt: Diese Regeln gelten nicht überall gleich. Deshalb muss die zuständige Wohnsitzgemeinde klären, ob eine Befreiung oder Ermäßigung möglich ist.
Der Chip ersetzt nicht jede Meldung
Der elektronische Chip führt oft zu einem Missverständnis. Viele glauben, dass mit dem Chip automatisch alles erledigt ist. Das stimmt nicht.
Der Chip hilft zwar bei der Zuordnung des Hundes. Trotzdem bleibt die Meldung bei der zuständigen Abgabenbehörde notwendig. Besonders bei einem Umzug, einem Halterwechsel oder einer Abmeldung muss die Behörde informiert werden.
In Wien können Hunde online an- und abgemeldet werden. Auch ein Besitzerwechsel oder eine Übersiedlung kann dort bekannt gegeben werden.
Die eigentliche Überraschung liegt nicht in der Steuer selbst
Die Hundeabgabe ist für viele keine neue Information. Überraschend ist aber, wie schnell durch eine vergessene Abmeldung eine unnötige Pflicht entstehen kann.
Ein Hund kann längst in einer neuen Gemeinde leben, während die alte Abgabenpflicht weiterläuft. Genau deshalb ist nicht nur die Anmeldung wichtig, sondern auch die saubere Abmeldung am bisherigen Wohnort.
Was am Ende wirklich zählt
Die Hundesteuer ist in Österreich keine einheitliche Bundesabgabe mit überall gleichen Beträgen. Jede Gemeinde kann eigene Details haben. Deshalb entscheidet der Wohnort darüber, wie hoch die Abgabe ist, welche Fristen gelten und welche Ausnahmen möglich sind.
Besonders wichtig sind drei Punkte: Hunde ab drei Monaten müssen angemeldet werden, ein Umzug muss der bisherigen und der neuen zuständigen Stelle gemeldet werden, und mögliche Befreiungen oder Ermäßigungen müssen aktiv bei der Gemeinde abgeklärt werden.
Der unscheinbare Behördenweg kann damit den Unterschied machen, ob alles korrekt läuft oder ob nach einem Umzug weiterhin Geld am alten Wohnort fällig wird.