Arbeitslosengeld

Arbeitslosengeld

Das Arbeitslosengeld sichert in Österreich den Lebensunterhalt von Personen, die ihre Beschäftigung verlieren und dem Arbeitsmarkt aktiv zur Verfügung stehen. Es knüpft an vorherige Versicherungszeiten an, wird über das AMS abgewickelt und umfasst neben Geldleistungen auch Versicherungs- und Beratungsleistungen.

Arbeitslosengeld in Österreich: Anspruch, Höhe, Dauer, Voraussetzungen, Zuverdienstgrenze und Fristen im Überblick.

Anspruch auf Arbeitslosengeld

Pflichtversichert in der Arbeitslosenversicherung sind nach § 1 AlVG insbesondere

Von der Pflichtversicherung ausgenommen sind dagegen etwa:

Seit 1. Jänner 2009 besteht zudem für Selbstständige die Möglichkeit, sich freiwillig arbeitslosenversichern zu lassen. Diese Option ist besonders für Ein-Personen-Unternehmer und Freiberufler von Bedeutung.

Voraussetzungen für den Bezug

Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht nur, wenn die Voraussetzungen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes erfüllt sind. Dazu zählen insbesondere die Anwartschaftszeit, die Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt und eine formgerechte Antragstellung.

Verfügbarkeit für die Arbeitsvermittlung

Eine Person steht der Arbeitsvermittlung zur Verfügung, wenn sie

Arbeitsfähig ist, wer nicht dauernd invalid oder berufsunfähig ist.

Arbeitswillig ist, wer bereit ist, eine zumutbare Beschäftigung anzunehmen.

Eine Arbeit gilt als zumutbar, wenn sie den körperlichen und geistigen Fähigkeiten entspricht, die Gesundheit nicht gefährdet, angemessen entlohnt ist und in zumutbarer Zeit erreichbar bleibt.

Achtung: Eine Beschäftigung über der Geringfügigkeitsgrenze führt dazu, dass der oder die Betroffene dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Anwartschaft

Unter „Anwartschaft“ versteht man die Mindestversicherungszeit, die erfüllt sein muss, um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben. Bei der erstmaligen Inanspruchnahme gilt:

Bei weiterer Inanspruchnahme, also dem zweiten Antrag, reicht die sogenannte kurze Anwartschaft:

Zudem braucht es einen Wohnsitz in Österreich und die sofortige Verfügbarkeit für zumutbare Arbeit.

Antragstellung

Der Antrag muss aktiv gestellt werden, entweder persönlich beim AMS oder über das elektronische eAMS-Konto. Eine rückwirkende Auszahlung ist nicht möglich. Arbeitslosengeld wird erst ab Antragstellung gewährt.

Eine persönliche Vorsprache beim AMS ist nur dann erforderlich, wenn Sie:

In diesen Fällen setzt das AMS innerhalb von zwei Wochen einen verpflichtenden persönlichen Termin an. Wird dieser ohne wichtigen Grund versäumt, besteht kein Anspruch auf Geldleistungen.

In anderen Fällen kann das AMS auf eine persönliche Vorsprache verzichten, insbesondere, wenn Sie bereits früher Arbeitslosengeld erhalten habenn.

Wer Unterlagen nicht fristgerecht nachreicht, muss mit einer Verzögerung beim Leistungsbezug rechnen.

Erforderliche Unterlagen:

Sperrfrist

Wer selbst kündigt, einen unbegründeten vorzeitigen Austritt erklärt oder gerechtfertigt entlassen wird, erhält vier Wochen lang kein Arbeitslosengeld. Diese Sperrfrist soll verhindern, dass Personen ohne zwingenden Grund in Arbeitslosigkeit gehen.

Pflichten während der Sperrzeit

Während einer verhängten Sperrzeit bleiben alle Verpflichtungen gegenüber dem AMS bestehen.
Sie müssen weiterhin

Wer diese Pflichten auch während der Sperrfrist verletzt, riskiert weitere Leistungsausschlüsse oder eine dauerhafte Anspruchsverkürzung.

Unterbrechung der Sperrfrist

Bestimmte Umstände unterbrechen oder verlängern die laufende Sperrfrist, insbesondere

Die sechs- oder achtwöchige Frist läuft in diesen Fällen erst weiter, wenn der Bezug wieder aktiv aufgenommen wird.

Dr. Mariella Stubhann MPM MBA Dr. Mariella Stubhann MPM MBA
Finanz & Recht
„Fristen beim Arbeitslosengeld sind strikt, wer sie versäumt, riskiert eine Sperre. Anwaltliche Unterstützung kann hier entscheidend sein.“

Dauer des Bezugs

Die Anspruchsdauer hängt von Versicherungszeiten und Alter ab:

Wer das Arbeitslosengeld voll ausgeschöpft hat, kann anschließend Notstandshilfe beantragen. Wird das Arbeitslosengeld nicht vollständig verbraucht, bleibt der Restanspruch bis zu fünf Jahre lang bestehen.

Mehr zur Notstandshilfe lesen Sie hier.

Höhe des Arbeitslosengeldes

Die Leistung orientiert sich am Nettoentgelt der letzten 12 Monate (Bemessungszeitraum).

Beispiel: Bei einem früheren Nettoeinkommen von € 2.000 brutto liegt das tägliche Arbeitslosengeld bei rund € 33 bis 35, was einem Monatswert von etwa € 1.000 bis 1.050 entspricht

Pflichten während des Bezugs

Arbeitslosengeld setzt aktive Mitwirkung voraus. Wer zumutbare Beschäftigungen ablehnt, Termine versäumt oder Vermittlungsbemühungen nicht unterstützt, riskiert Sperrzeiten. Ebenso zählt die rechtzeitige Mitteilung von Änderungen, damit Anspruch und Höhe korrekt bleiben.

Wesentliche Pflichten im Überblick

Mehr zu den Pflichten beim Arbeitslosengeld gegenüber dem AMS lesen Sie hier.

Ruhen des Anspruchs

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht während bestimmter Zeiten, etwa:

Beispiel:
Wird ein offener Urlaubsanspruch nach Ende des Dienstverhältnisses ausbezahlt, beginnt der Anspruch auf Arbeitslosengeld erst nach Ablauf des durch diese Zahlung abgedeckten Zeitraums.

Zuverdienst

Ein Nebenverdienst ist grundsätzlich erlaubt, solange die Grenze der geringfügigen Beschäftigung nicht überschritten wird. Diese liegt im Jahr 2025 bei € 518,44 monatlich. Sobald das Einkommen darüber hinausgeht, setzt das AMS die Leistung entweder teilweise aus oder lässt sie ruhen. Besonders wichtig ist die Pflicht, jede Nebentätigkeit sofort beim AMS zu melden, damit die Leistung korrekt berechnet werden kann. Wer dies unterlässt, riskiert Rückforderungen und im schlimmsten Fall auch Sperrzeiten.

Mehr zum Nebenverdienst und Aufenthalt im Ausland lesen Sie hier.

Versicherungsschutz während des Bezugs

Während des Bezugs von Arbeitslosengeld bleiben Betroffene umfassend sozialversichert. Die Krankenversicherung sorgt dafür, dass medizinische Versorgung und Leistungen der Sozialversicherung lückenlos bestehen bleiben. Gleichzeitig übernimmt das AMS auch die Beiträge zur Pensionsversicherung, sodass die Zeiten des Arbeitslosengeldbezugs voll angerechnet werden. Auf diese Weise entstehen keine Versorgungslücken, und die spätere Pension reduziert sich nicht durch Phasen der Arbeitslosigkeit.

Weitere Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung

Neben dem Arbeitslosengeld gibt es zusätzliche Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung, etwa:

Häufig gestellte Fragen – FAQ

Zuletzt geändert: 06.11.2025
Autor Dr. Mariella Stubhann MPM MBA
Beruf: Medieninhaberin, Chefredakteurin, Juristin
Dr. Mariella Stubhann MPM MBA ist Herausgeberin und Chefredakteurin von Finanz & Recht | Österreich. Ihre journalistischen Schwerpunkte liegen in den Bereichen Recht, Finanzen, Steuern und Soziales.

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