Grundsteuer

Grundsteuer

Die Grundsteuer ist eine bundesrechtlich geregelte Sachsteuer auf inländischen Grundbesitz, deren Ertrag ausschließlich den Gemeinden zufließt. Sie wird nach dem Grundsteuergesetz erhoben und knüpft als reine Objektsteuer ausschließlich an das Vorhandensein von Grund und Boden an, unabhängig von den persönlichen Verhältnissen des Eigentümers. Man unterscheidet zwischen Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliches Vermögen und Grundsteuer B für sonstiges Grundvermögen.

Grundsteuer in Österreich einfach erklärt: Bemessung, Höhe, Einheitswert und Steuerbefreiungen verständlich zusammengefasst.

Die Grundsteuer ist eine Abgabe auf Grundstücke und Immobilien in Österreich. Erfasst werden vor allem drei Bereiche: land- und forstwirtschaftliche Flächen, Grundstücke und Gebäude (wie Baugrundstücke, Häuser, Wohnungen) sowie Betriebsgrundstücke von Unternehmen. Entscheidend ist immer, wo sich die Immobilie befindet. Nur inländischer Grundbesitz unterliegt der österreichischen Grundsteuer. Immobilien im Ausland bleiben daher unberücksichtigt.

Ein Beispiel: Ein pensionierter Lehrer aus Graz besitzt dort ein Einfamilienhaus sowie einen kleinen Waldgrundstücksanteil, den er geerbt hat. Zusätzlich gehört ihm eine Ferienwohnung in Kroatien. Grundsteuer zahlen muss er nur für das Haus und den Wald in Österreich, denn nur diese Grundstücke fallen unter die österreichische Grundsteuer. Die Ferienwohnung im Ausland bleibt steuerlich außen vor.

Steuerbefreiung

Bei der Grundsteuer bestehen verschiedene Möglichkeiten der Steuerbefreiung. Grundsätzlich wird zwischen dauernden und zeitlich begrenzten Grundsteuerbefreiungen unterschieden. Die konkrete Ausgestaltung kann sich je nach Bundesland unterscheiden, da neben dem Grundsteuergesetz auch landesrechtliche Bestimmungen zu beachten sind.

Dauernde Grundsteuerbefreiungen werden vom jeweils zuständigen Lagefinanzamt geprüft und festgestellt. Dauerhafte Befreiungen kommen vor allem für Grundstücke infrage, die öffentlichen Zwecken dienen. Dazu zählen zum Beispiel:

Daneben können zeitlich begrenzte Grundsteuerbefreiungen bestehen. In einigen Bundesländern sehen Landesgesetze vor, dass Gemeinden für bestimmte neu geschaffene, häufig geförderte Wohnobjekte eine befristete Befreiung von der Grundsteuer gewähren können. Die konkrete Ausgestaltung, insbesondere Dauer und Voraussetzungen der Befreiung, richtet sich nach den jeweils einschlägigen landesrechtlichen Bestimmungen. Auskünfte hierzu erteilen in der Regel die zuständigen Gemeindeämter oder die Steuerexperten der jeweiligen Landeskammer.

Dr. Mariella Stubhann MPM MBA Dr. Mariella Stubhann MPM MBA
Finanz & Recht
„Die Grundsteuer zeigt, dass Eigentum nicht nur ein Recht, sondern auch eine Verantwortung gegenüber der Gemeinschaft ist“

Bemessungsgrundlage

Die Grundsteuer wird in Österreich nach einem klar geregelten Verfahren ermittelt. Im Mittelpunkt steht dabei der Einheitswert, der als zentrale Bemessungsgrundlage dient. Dieser wird vom Finanzamt nach gesetzlichen Bewertungsregeln festgelegt und bildet den steuerlichen Ausgangswert für Grundstücke und Gebäude. Der Einheitswert liegt in der Regel deutlich unter dem tatsächlichen Marktwert einer Immobilie.

Im nächsten Schritt wird aus dem Einheitswert der sogenannte Steuermessbetrag berechnet. Grundlage dafür sind die Steuermesszahlen, die im Gesetz festgelegt sind und je nach Liegenschaftsart unterschiedlich hoch ausfallen. Sie stellen einen Promillesatz des Einheitswertes dar.

Formel: Einheitswert × Steuermesszahl = Steuermessbetrag

In der Verwaltungspraxis werden der Einheitswertbescheid und der Messbescheid häufig gemeinsam erlassen. Der Messbetrag dient danach als verbindliche Rechengröße für die Gemeinde.

Der Hebesatz

Auf den Steuermessbetrag wendet die Gemeinde den sogenannten Hebesatz an. Dieser darf nach dem Finanzausgleichsgesetz maximal 500 Prozent betragen.

Der Hebesatz muss innerhalb einer Gemeinde einheitlich sein, und zwar:

Formel: Steuermessbetrag × Hebesatz = jährliche Grundsteuer

Die Gemeinden haben hier Gestaltungsspielraum und können den Hebesatz je nach Budgetlage anpassen. Dadurch erklärt sich, warum die Grundsteuer in Österreich regional unterschiedlich hoch sein kann.

Hinweis: Aus der Kombination von Messzahl und Hebesatz ergibt sich, dass die Grundsteuer maximal 1 Prozent des Einheitswertes betragen kann.

In der Praxis

Obwohl der maximale theoretische Wert bei rund 1 Prozent des Einheitswertes liegt, fällt die tatsächliche Grundsteuer oftmals deutlich niedriger aus. Gründe dafür sind:

Damit bleibt die Grundsteuer im Verhältnis zum realen Wert von Immobilien eine eher geringe Belastung.

Erhebung der Grundsteuer

Die Gemeinden sind auch für die Einhebung der Grundsteuer verantwortlich. Dabei gelten folgende Fälligkeiten:

Die Festsetzung erfolgt durch einen Bescheid der Gemeinde, der auf dem Messbescheid des Finanzamts aufbaut.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Zuletzt geändert: 20.03.2026
Autor Dr. Mariella Stubhann MPM MBA
Beruf: Medieninhaberin, Chefredakteurin, Juristin
Dr. Mariella Stubhann MPM MBA ist Herausgeberin und Chefredakteurin von Finanz & Recht | Österreich. Ihre journalistischen Schwerpunkte liegen in den Bereichen Recht, Finanzen, Steuern und Soziales.

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