ORF-Beitrag fällt weg: Prüfen Sie in 60 Sekunden Ihren Anspruch
Mit der Umstellung der GIS-Gebühr auf den neuen ORF-Beitrag und der gleichzeitigen Einführung des Strom-Sozialtarifs rückt ein Thema verstärkt in den Fokus: die Befreiung von der ORF-Abgabe. Für viele Haushalte in Österreich kann sie nicht nur eine finanzielle Entlastung bedeuten, sondern ist auch Voraussetzung für weitere Unterstützungsleistungen. Doch wer hat tatsächlich Anspruch und wie lässt sich das überprüfen, lesen Sie hier auf Finanz & Recht | Österreich.
Anspruch vor allem bei niedrigen Einkommen und Sozialleistungen
Eine Befreiung vom ORF-Beitrag ist grundsätzlich für jene Personen vorgesehen, die sich in einer wirtschaftlich oder gesundheitlich belasteten Situation befinden. Im Zentrum steht dabei das Haushaltseinkommen.
Anspruch haben insbesondere:
- Bezieher von Sozialhilfe oder Mindestsicherung
- Personen mit Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe
- Pensionisten mit Ausgleichstaxe
- Menschen mit bestimmten AMS-Leistungen
- Pflegegeldbezieher oder Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen
Darüber hinaus können auch Haushalte ohne Sozialleistung eine Befreiung erhalten, sofern ihr Einkommen unter den gesetzlich festgelegten Grenzen liegt. Entscheidend ist dabei immer das Gesamteinkommen aller im Haushalt lebenden Personen.0
Peter HarlanderHarlander & Partner Rechtsanwälte „Die Befreiung vom ORF-Beitrag ist längst mehr als eine Rundfunkfrage – sie entwickelt sich zu einem zentralen Zugangsschlüssel für soziale Entlastungen und trifft damit genau jene, die sie am dringendsten benötigen.“
Befreiung gilt für den gesamten Haushalt
Ein zentraler Punkt, der oft übersehen wird: Die Befreiung wird nicht individuell, sondern für den gesamten Haushalt gewährt. Das bedeutet, dass alle im selben Haushalt lebenden Personen in die Einkommensprüfung einbezogen werden. Ebenso wichtig ist, dass die Befreiung nicht automatisch erfolgt. Selbst wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, muss ein Antrag gestellt werden. Ohne Antrag bleibt die Beitragspflicht bestehen.
Neue Bedeutung durch den Strom-Sozialtarif
Seit April hat die ORF-Befreiung eine zusätzliche praktische Relevanz. Sie ist eine der Voraussetzungen für den neuen Strom-Sozialtarif, der einkommensschwachen Haushalten günstigere Energiepreise ermöglichen soll.
Damit wird die Befreiung indirekt zu einem Schlüssel für weitere staatliche Unterstützungen. Wer Anspruch darauf hat, sollte daher unbedingt prüfen, ob ein Antrag gestellt wurde oder noch gestellt werden kann.
So lässt sich der Anspruch prüfen
Ob ein Anspruch besteht, lässt sich vergleichsweise einfach klären. Der ORF-Beitragsservice (OBS) bietet dafür einen Online-Check an. Dort können Haushaltsgröße, Einkommen und etwaige Sozialleistungen eingegeben werden.
Das Tool zeigt das Ergebnis sofort an und ermöglicht eine erste Einschätzung, ob eine Befreiung in Betracht kommt. Gleichzeitig können Antragsteller die erforderlichen Formulare direkt herunterladen. Alternativ können sie den Antrag auch schriftlich einbringen. In diesem Fall müssen sie die notwendigen Nachweise, etwa Einkommensunterlagen oder Bescheide über Sozialleistungen, beifügen.
Prüfung lohnt sich in vielen Fällen
Die Befreiung vom ORF-Beitrag betrifft mehr Menschen, als vielfach angenommen wird. Gerade Haushalte mit geringem Einkommen oder Personen in schwierigen Lebenssituationen sollten ihre Anspruchsberechtigung prüfen.
Angesichts der Verknüpfung mit dem Strom-Sozialtarif gewinnt das Thema zusätzlich an Bedeutung. Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann nicht nur beim ORF-Beitrag sparen, sondern auch bei den Energiekosten spürbar entlastet werden.