Ab November 2026 wird es teurer: Diese versteckte Gebühr trifft jetzt fast alle!
Die E-Card ist für die meisten Menschen in Österreich ein unscheinbarer Begleiter im Alltag. Sie liegt in der Geldbörse, wird beim Arztbesuch vorgezeigt und verschwindet danach wieder aus dem Blickfeld. Doch hinter dieser kleinen Karte steckt ein System, das regelmäßig für Diskussionen sorgt – vor allem dann, wenn es ums Geld geht.
Viele Versicherte nehmen das sogenannte Service-Entgelt kaum bewusst wahr. Es wird automatisch abgezogen, größtenteils ohne großes Aufsehen. Genau darin liegt das Problem: Wer nicht genau hinsieht, bemerkt oft gar nicht, wann sich etwas ändert, lesen Sie hier auf Finanz & Recht | Österreich.
Warum überhaupt ein Service-Entgelt?
Die E-Card ist weit mehr als nur ein Stück Plastik. Sie ist der Schlüssel zum österreichischen Gesundheitssystem. Damit das System funktioniert von der technischen Infrastruktur bis zur Verwaltung, entstehen laufende Kosten.
Genau hier setzt das Service-Entgelt an. Es dient dazu, den Betrieb und die Weiterentwicklung der E-Card sicherzustellen. Gesetzlich geregelt ist das Ganze im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG).
Konkret bedeutet das: Einmal jährlich wird ein fixer Betrag eingehoben – und zwar nicht direkt von den Versicherten selbst, sondern über die Dienstgeber.
Peter HarlanderHarlander & Partner Rechtsanwälte „Viele Versicherte unterschätzen das Service-Entgelt, weil es automatisch eingehoben wird, gerade deshalb fällt eine Erhöhung oft erst dann auf, wenn sie bereits wirksam ist.“
Wer muss zahlen und wer nicht?
Nicht alle sind gleichermaßen betroffen. Das Service-Entgelt wird nur für bestimmte Personengruppen eingehoben.
Dazu zählen unter anderem:
- Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer
- freie Dienstnehmerinnen und freie Dienstnehmer
- Lehrlinge
- Personen in Ausbildung
- Personen mit fortgezahltem Entgelt im Krankenstand,
- Bezieher von Urlaubsersatzleistungen oder Kündigungsentschädigungen
Entscheidend ist dabei immer ein Stichtag: der 15. November. Wer zu diesem Zeitpunkt krankenversichert ist, fällt grundsätzlich unter die Zahlungspflicht.
Doch es gibt Ausnahmen für:
- geringfügig Beschäftigten
- Personen ohne Bezüge am Stichtag (z. B. in Karenz oder beim Präsenzdienst)
- Personen mit stark reduziertem Entgelt im Krankenstand
Einhebung?
Die meisten merken davon nichts, weil der Betrag direkt über die Lohnverrechnung eingehoben wird. Die Dienstgeber behalten das Entgelt ein und führen es an den Krankenversicherungsträger ab.
Auch besondere Fälle sind abgedeckt:
- Bei Mehrfachversicherungen wird zunächst trotzdem eingehoben
- Eine Rückerstattung ist aber auf Antrag möglich
- Pensionistinnen und Pensionisten zahlen über den Pensionsversicherungsträger
Die Erhöhung kommt
Nach all den technischen und organisatorischen Details stellt sich die entscheidende Frage: Wie hoch ist das Service-Entgelt aktuell und was ändert sich?
Für das Jahr 2027 wird das Service-Entgelt am 15.11.2026 eingehoben. Der Betrag beträgt € 26,85,-.
Damit steigt die Gebühr erneut an.
Was viele dabei übersehen: Diese Anpassung erfolgt nicht zufällig. Der Betrag wird jährlich anhand einer sogenannten Aufwertungszahl angepasst. Das bedeutet, dass künftige Erhöhungen bereits systematisch vorgesehen sind.