Containern in Österreich: Gratis Abendessen mit überraschendem Risiko
Zwischen alten Kartons und weggeworfenem Gemüse landen jeden Tag tonnenweise Lebensmittel im Müll. Viele wirken noch völlig genießbar. Trotzdem kann genau das Mitnehmen dieser Produkte rechtliche Folgen haben. Denn was für viele wie eine harmlose Rettungsaktion gegen Lebensmittelverschwendung aussieht, kann in Österreich unter bestimmten Umständen sogar als Diebstahl gelten, lesen Sie hier auf Finanz & Recht | Österreich.
Warum Containern mehr Menschen machen als früher
Die Preise steigen, gleichzeitig werfen Supermärkte enorme Mengen an Lebensmitteln weg. Deshalb durchsuchen längst nicht mehr nur Bedürftige die Müllcontainer hinter Geschäften. Auch Studenten, Familien und Umweltaktivisten greifen mittlerweile zu Brot, Obst oder Joghurt aus den Tonnen.
Für viele steht dabei nicht das Geld im Vordergrund, sondern die Frage, warum verpackte Lebensmittel entsorgt werden, obwohl sie noch essbar wären. Genau dort beginnt allerdings das rechtliche Problem.
Peter HarlanderHarlander & Partner Rechtsanwälte „Viele Menschen gehen davon aus, dass weggeworfene Lebensmittel niemandem mehr gehören. Genau dieser Irrtum kann jedoch rechtlich problematisch werden. Entscheidend ist oft nicht nur, was mitgenommen wird, sondern auch, ob Betroffenen überhaupt bewusst war, dass sie damit möglicherweise gegen das Strafrecht verstoßen könnten.“
Der größte Irrtum beim Mülltauchen
Viele gehen davon aus, dass weggeworfene Lebensmittel niemandem mehr gehören. Genau das stimmt in Österreich aber oft nicht.
Sobald Lebensmittel entsorgt werden, geht das Eigentum in vielen Fällen auf Entsorgungsunternehmen oder Gemeinden über. Dadurch gelten die Produkte rechtlich nicht automatisch als herrenlos.
Wer Lebensmittel aus einem Container nimmt, könnte daher fremdes Eigentum an sich nehmen. Damit steht schnell der Vorwurf des Diebstahls im Raum. Noch problematischer wird es, wenn abgesperrte Müllräume geöffnet oder Zäune überwunden werden. Dann kann sogar ein Einbruchsdiebstahl diskutiert werden.
Wann Containern tatsächlich strafbar werden kann
Juristen sind sich bei diesem Thema nicht vollständig einig. Entscheidend ist oft der tatsächliche Wert der Lebensmittel. Wer nur einzelne Produkte für den eigenen Bedarf mitnimmt, bewegt sich laut Strafrechtsexperten eher im Grenzbereich. Bei kleinen Mengen könnte argumentiert werden, dass gar kein relevanter Vermögenswert vorliegt.
Anders sieht es bei größeren Mengen aus. Sobald hochwertige oder zahlreiche Lebensmittel entnommen werden, steigt das Risiko deutlich. Dann kann der Vorwurf eines klassischen Diebstahls realistischer werden.
Auch die Qualität spielt eine Rolle. Frisch verpackte Produkte haben rechtlich eine andere Bedeutung als verdorbene Ware.
Die eigentliche Überraschung steckt im Strafrecht
Besonders interessant ist ein Punkt, den viele nicht kennen: Für eine Verurteilung braucht es grundsätzlich Vorsatz.
Das bedeutet vereinfacht gesagt: Einer Person muss bewusst sein, dass sie etwas Rechtswidriges tut. Wer also Lebensmittel aus einem Müllcontainer nimmt, müsste zumindest erkennen oder ernsthaft damit rechnen, dass dadurch eine Straftat begangen werden könnte.
Mehrere Juristen halten es deshalb für durchaus denkbar, dass Menschen gar nicht wissen, dass Containern strafbar sein könnte. Genau das könnte im Einzelfall eine wichtige Rolle spielen.
Trotzdem bleibt ein Risiko bestehen. Vor allem dann, wenn abgesperrte Bereiche betreten oder größere Mengen mitgenommen werden. Spätestens dort wird es deutlich schwieriger zu behaupten, dass die mögliche Strafbarkeit nicht erkennbar gewesen sei.