Darf ein gefundener 20 Euro Schein einfach eingesteckt werden?

Ein vergessenes Handy auf einer Parkbank, ein Geldschein am Gehsteig oder eine herrenlose Geldbörse im Zug. Viele Menschen glauben, dass ein Fund automatisch der Person gehört, die ihn zuerst entdeckt. Genau dieser Irrtum führt in Österreich immer wieder zu rechtlichen Problemen. Denn wer eine Fundsache einfach behält, riskiert unter Umständen sogar strafrechtliche Konsequenzen. Gleichzeitig wissen nur wenige, dass Finder unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Finderlohn oder später sogar auf Eigentum haben können, lesen Sie hier auf Finanz & Recht | Österreich.

Darf gefundenes Geld einfach behalten werden? Wann ein Fund in Österreich plötzlich rechtliche Folgen haben kann.

Ein Fund gehört nicht automatisch dem Finder

Wer in Österreich eine verlorene oder vergessene Sache findet, muss sie grundsätzlich zurückgeben. Sobald der Wert mehr als € 10,00 beträgt und der Eigentümer nicht bekannt ist, besteht sogar eine gesetzliche Pflicht zur Fundmeldung.

Das betrifft nicht nur Geldbörsen oder Handys. Auch Ausweise, Bankkarten oder Dokumente mit Namen müssen bei der zuständigen Behörde abgegeben werden. Zuständig ist in den meisten Gemeinden das Gemeindeamt, in Städten der Magistrat.

Rechtsanwalt Peter Harlander Peter Harlander
Harlander & Partner Rechtsanwälte
„Viele Menschen unterschätzen, dass gefundene Gegenstände rechtlich nicht einfach herrenlos sind. Wer ein gefundenes Handy, Bargeld oder eine Geldbörse einfach behält, kann schnell rechtliche Probleme bekommen. Gleichzeitig sieht das österreichische Recht aber auch klare Ansprüche für ehrliche Finder vor, etwa beim Finderlohn oder sogar beim späteren Eigentumserwerb.“

Genau hier beginnt für viele das rechtliche Problem

Besonders heikel wird es, wenn eine gefundene Sache bewusst behalten wird. Viele Menschen reden sich ein, dass sich der Eigentümer ohnehin nicht mehr melden werde. Rechtlich kann das jedoch massive Folgen haben.

Denn wer eine Fundsache absichtlich einsteckt und nicht meldet, riskiert unter Umständen strafrechtliche Konsequenzen. Vor allem bei hochpreisigen Gegenständen wie Smartphones, Schmuck oder größeren Geldbeträgen prüfen Behörden häufig sehr genau, was nach dem Fund tatsächlich passiert ist.

Warum verlorene und vergessene Sachen rechtlich unterschiedlich behandelt werden

Das österreichische Recht unterscheidet zwischen verlorenen und vergessenen Gegenständen. Dieser Unterschied entscheidet später sogar über die Höhe des Finderlohns.

Als verloren gilt etwa eine Geldbörse, die auf der Straße herunterfällt. Vergessen ist dagegen ein Gegenstand, der an einem überwachten Ort zurückbleibt, etwa ein Handy im Zug oder eine Tasche im Restaurant.

Wer eine verlorene Sache findet, kann grundsätzlich 10 % des Wertes als Finderlohn verlangen. Bei vergessenen Gegenständen reduziert sich dieser Anspruch auf 5 %. Übersteigt der Wert € 2.000,00, halbiert sich der Prozentsatz.

Unter bestimmten Voraussetzungen gehört der Fund später tatsächlich der Finderin oder dem Finder

Viele wissen nicht, dass ein legaler Eigentumserwerb tatsächlich möglich ist. Meldet sich der ursprüngliche Eigentümer innerhalb bestimmter Fristen nicht, kann der Fund später in das Eigentum der Finderin oder des Finders übergehen.

Bei Gegenständen bis € 100,00 reicht dafür grundsätzlich ein halbes Jahr. Liegt der Wert darüber, gilt eine Frist von einem Jahr.

Die Fundbehörde veröffentlicht den Fund in der zentralen Datenbank und versucht während dieser Zeit, den rechtmäßigen Eigentümer ausfindig zu machen. Erst danach darf der Finder den Gegenstand legal übernehmen. Voraussetzung bleibt allerdings, dass der Fund ordnungsgemäß gemeldet wurde.

Besonders bei Bargeld passieren immer wieder teure Fehler

Vor allem bei gefundenem Geld unterschätzen viele Menschen die Rechtslage. Wer Bargeld einfach mitnimmt und nicht meldet, handelt keineswegs automatisch legal.

Auch größere Geldfunde müssen gemeldet werden. Gleichzeitig ist die Versuchung oft groß, weil Bargeld kaum eindeutig zuordenbar erscheint. Genau deshalb kommt es regelmäßig zu Streitfällen, Überwachungsauswertungen oder späteren Anzeigen.

Besonders in Geschäften, Bahnhöfen oder öffentlichen Verkehrsmitteln lassen sich Funde heute häufig durch Kameras nachvollziehen.

Zuletzt geändert: 09.07.2026
Autor Dr. Mariella Stubhann, MPM MBA
Beruf: Medieninhaberin, Chefredakteurin, Juristin
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Dr. Mariella Stubhann, MPM MBA, ist Herausgeberin und Chefredakteurin von Finanz & Recht | Österreich. Ihre journalistischen Schwerpunkte liegen in den Bereichen Recht, Finanzen, Steuern und Soziales.

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