Gemeinsam gelebt, aber nichts geerbt?

Sie teilen Ihr Leben. Ihren Alltag. Vielleicht sogar Ihr Zuhause seit vielen Jahren. Man kennt sich, vertraut sich, plant gemeinsam die Zukunft. Entscheidungen werden gemeinsam getroffen, Herausforderungen gemeinsam gemeistert. Für viele fühlt sich diese Verbindung längst wie eine Ehe an, auch ohne Heiratsurkunde.

Doch dann passiert etwas, woran niemand gerne denkt. Ein unerwarteter Schicksalsschlag, ein Moment, der alles verändert. Und plötzlich zählt nicht mehr, wie eng zwei Menschen tatsächlich verbunden waren. Nicht die gemeinsam verbrachte Zeit, nicht die gegenseitige Unterstützung, nicht die gelebte Partnerschaft.

Plötzlich entscheidet allein das Gesetz, lesen Sie hier auf Finanz & Recht | Österreich.

Lebensgefährten im österreichischen Erbrecht oft benachteiligt. Erfahren Sie, warum ohne Testament große Risiken bestehen

Zwei Regeln entscheiden über alles:

Das österreichische Erbrecht wirkt auf den ersten Blick klar geregelt und genau das macht es trügerisch. Im Zentrum steht die Familie: Kinder, Eltern und Geschwister. Sie sind die ersten, die zum Zug kommen. Daneben gibt es eine zweite, besonders privilegierte Gruppe: Ehegatten und eingetragene Partner, die rechtlich zusätzlich abgesichert sind. Klingt eigentlich logisch und fair. Doch in der Praxis zeigt sich schnell: Gerade dieses scheinbar einfache System sorgt oft für die größten Überraschungen.

Was passiert mit all den Paaren ohne Heiratsurkunde?

Immer mehr Menschen leben zusammen, ohne zu heiraten. Sie teilen ihren Alltag, unterstützen sich gegenseitig und führen ein gemeinsames Leben. Nach außen wirkt alles wie eine Ehe. Doch im Gesetz sieht die Situation ganz anders aus. Denn das Gesetz fragt nicht: Wie war die Beziehung wirklich?
Es fragt nur: Gab es eine rechtliche Verbindung? Und wenn die fehlt, entsteht eine Lücke.

Diese Lücke führt in der Praxis zu überraschenden Ergebnissen. Menschen, die jahrelang gemeinsam gelebt haben, stehen plötzlich ganz am Rand. Gleichzeitig können Personen eine Rolle spielen, die im Alltag kaum Bedeutung hatten.

Beispiel: Eine Frau lebt viele Jahre mit ihrem Partner zusammen. Sie führen ein gemeinsames Leben, teilen Kosten und Alltag. Nach ihrem Tod taucht ein entfernter Cousin auf. Kontakt bestand kaum. Trotzdem spielt er rechtlich eine größere Rolle als der Partner. Das wirkt für viele unverständlich, ist aber kein Einzelfall.

Die seltene Ausnahme

Es gibt zwar eine Art Hintertür im Gesetz. Sie nennt sich außerordentliches Erbrecht. Doch diese greift nur in extremen Fällen. Nur, wenn wirklich niemand sonst erben kann, kommt der Lebensgefährte überhaupt in Betracht. Das bedeutet: keine Kinder, keine Eltern, keine Geschwister, nicht einmal entfernte Verwandte. In der Realität passiert das fast nie.

Ein weiterer Punkt überrascht viele besonders. Während nahe Angehörige einen Pflichtanteil bekommen, fehlt dieser Schutz bei Lebensgefährten komplett.

Kurzfristiger Schutz reicht (nicht) aus

Ohne klare Regelung kann es schnell hart werden: Der Lebensgefährte steht im Ernstfall oft mit leeren Händen da.

Ganz schutzlos ist er aber nicht. Das Gesetz gewährt ein kleines Sicherheitsnetz: das Vorausvermächtnis. Das bedeutet: Die Wohnung darf noch eine Zeit lang genutzt werden, Haushaltsgegenstände bleiben vorerst erhalten. Aber dieser Schutz ist streng begrenzt. Er gilt nur für ein Jahr. Danach endet er vollständig.

Eine weitere langfristige Absicherungsmöglichkeit ist das Testament. Es ermöglicht, den Partner bewusst zu berücksichtigen und ihm Vermögen oder konkrete Rechte zuzuwenden. Wer vorsorgt, verhindert böse Überraschungen und sorgt dafür, dass die eigene Lebensrealität auch rechtlich anerkannt wird.

Zuletzt geändert: 24.03.2026
Autor RA Mag. Peter Harlander
Beruf: Rechtsanwalt, Stellvertrender Chefredakteur
Rechtsanwalt Peter Harlander ist Senior Partner der Harlander & Partner Rechtsanwälte GmbH sowie Mitgründer mehrerer Gesellschaften im legal tech Bereich. Seine Schwerpunkte liegen im Wirtschaftsrecht, Vertragsrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht, IT-Recht, E-Commerce-Recht und Datenschutzrecht.

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