Mit dem E-Scooter zur Arbeit und kein Versicherungsschutz – ernsthaft?

Der Weg zur Arbeit gilt als Routine. Jeden Morgen dieselbe Strecke, dieselbe Zeit, dieselben Handgriffe. Für viele gehört inzwischen auch der E-Scooter dazu. Schnell, flexibel, unkompliziert. Genau deshalb wirkt alles daran selbstverständlich. Auch der Gedanke, dass man auf diesem Weg abgesichert ist.

Doch genau diese Selbstverständlichkeit beginnt zu bröckeln, lesen Sie hier auf Finanz & Recht | Österreich.

Mit dem E Scooter zur Arbeit und kein Versicherungsschutz ernsthaft? Wann ein Unfall am Arbeitsweg wirklich nicht gedeckt ist.

Ein Sturz, wie er täglich passiert

Viele gehen von dieser Annahme aus, weil sie in den meisten Fällen auch zutrifft. Der Gesetzgeber schützt den Arbeitsweg grundsätzlich, da er in unmittelbarem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steht. Wer etwa auf dem Weg zur Arbeit bei Glatteis stürzt oder in einen Verkehrsunfall gerät, kann regelmäßig auf den Schutz der Unfallversicherung vertrauen. Dieses Verständnis prägt das Verhalten vieler Arbeitnehmer, die im Alltag kaum hinterfragen, ob die Wahl des Verkehrsmittels rechtlich eine Rolle spielt.

Rechtsanwalt Peter Harlander Peter Harlander
Harlander & Partner Rechtsanwälte
„Viele verlassen sich darauf, dass der Arbeitsweg automatisch geschützt ist. Dabei übersehen sie, dass nicht nur der Weg, sondern auch das gewählte Fortbewegungsmittel rechtlich entscheidend sein kann.“

Versichert oder nicht? Am Arbeitsweg entscheidet die Ursache

Gerade hier beginnt jedoch ein Bereich, der von vielen unterschätzt wird und der in der Praxis erhebliche Konsequenzen haben kann. Denn nicht jeder Unfall auf dem Weg zur Arbeit ist automatisch als sogenannter Wegunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung anzusehen. Entscheidend ist vielmehr, wodurch der Unfall konkret verursacht wurde. Es reicht nicht aus, dass sich der Vorfall lediglich auf dem Arbeitsweg ereignet hat, vielmehr muss eine typische Gefahr des Weges vorliegen, die unabhängig von der gewählten Fortbewegungsart besteht.

In der Praxis zeigt sich jedoch, dass diese Abgrenzung keineswegs so klar ist, wie es zunächst erscheinen mag. Insbesondere bei der Nutzung moderner Fortbewegungsmittel wie E-Scootern stellt sich die Frage, ob der Unfall tatsächlich auf eine allgemeine Gefahr zurückzuführen ist oder ob nicht vielmehr das Gerät selbst die entscheidende Rolle spielt. Genau diese Unterscheidung wird für Betroffene regelmäßig erst dann relevant, wenn der Unfall bereits eingetreten ist und die rechtliche Einordnung im Raum steht.

Genau hier verlieren viele ihren Versicherungsschutz

Der entscheidende Punkt liegt in der Ursache des Unfalls. Der Oberste Gerichtshof stellte klar, dass kein geschützter Wegunfall vorliegt, wenn nicht eine allgemeine Weggefahr, sondern die Bauart und Instabilität des E-Scooters selbst den Sturz verursacht hat. Der bloße Umstand, dass sich der Unfall auf dem Arbeitsweg ereignet, reicht daher nicht aus.

Bei E-Scootern kommt der Bauart besondere Bedeutung zu. Geringe Stabilität, kleine Räder und erhöhte Anforderungen an das Gleichgewicht führen dazu, dass Stürze häufig auf gerätespezifische Risiken zurückzuführen sind. Diese Risiken zählen nicht zu den typischen Gefahren des Arbeitsweges.

Hinzu kommt, dass E-Scooter rechtlich nicht als gewöhnliche Verkehrsmittel, sondern als sogenannte Trendsportgeräte gelten. Damit wird ein erhöhtes Eigenrisiko angenommen, das nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung erfasst ist.

Die Konsequenz ist eindeutig: Liegt die Unfallursache im Gerät selbst und nicht in äußeren Umständen, entfällt der Versicherungsschutz, auch wenn sich der Unfall auf dem direkten Weg zur Arbeit ereignet hat.

Zuletzt geändert: 31.03.2026
Autor RA Mag. Peter Harlander
Beruf: Rechtsanwalt, Stellvertrender Chefredakteur
Rechtsanwalt Peter Harlander ist Senior Partner der Harlander & Partner Rechtsanwälte GmbH sowie Mitgründer mehrerer Gesellschaften im legal tech Bereich. Seine Schwerpunkte liegen im Wirtschaftsrecht, Vertragsrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht, IT-Recht, E-Commerce-Recht und Datenschutzrecht.

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