Neue Hitzeregeln ab 2026: Müssen Arbeiter jetzt bei 35 Grad nach Hause geschickt werden?

Die Sommer werden heißer und genau das verändert jetzt auch die Arbeitswelt. Während Temperaturen auf Baustellen, Straßen oder Lieferwegen immer weiter steigen, tritt ab 2026 eine neue Regelung in Kraft, die viele Unternehmen völlig neu organisieren müssen. Denn plötzlich geht es nicht mehr nur um Sonnencreme oder Trinkpausen. Die neue Hitzeschutzverordnung bringt Pflichten, Kontrollen und konkrete Schutzmaßnahmen mit sich, die in manchen Branchen massive Auswirkungen haben könnten. Besonders betroffen sind Arbeiten unter freiem Himmel. Und genau dort wird es für viele Betriebe jetzt ernst, lesen Sie hier auf Finanz & Recht | Österreich.

Neue Hitzeregeln ab 2026: Wann Arbeitgeber bei extremer Hitze handeln müssen und was jetzt verpflichtend wird.

Warum der Staat jetzt eingreift

Hohe Temperaturen gelten längst nicht mehr nur als unangenehm. Extreme Hitze kann den Körper stark belasten und im schlimmsten Fall sogar gefährlich werden. Dazu kommen intensive UV-Strahlen, die das Risiko für Hautkrebs und schwere Augenschäden erhöhen.

Besonders betroffen sind Menschen, die täglich im Freien arbeiten. Genau deshalb reagiert der Gesetzgeber nun mit neuen Schutzvorschriften. Die Hitzeschutzverordnung gilt ab 1. Jänner 2026 und betrifft unter anderem Baustellen, Zustelldienste, Wachdienste, Landschaftsgärtnereien oder Festivalbetriebe.

Rechtsanwalt Peter Harlander Peter Harlander
Harlander & Partner Rechtsanwälte
„Die neue Hitzeschutzverordnung wird viele Arbeitgeber organisatorisch und finanziell fordern. Unternehmen müssen sich frühzeitig vorbereiten, denn Hitze am Arbeitsplatz ist ab 2026 nicht mehr nur ein Gesundheitsproblem, sondern zunehmend auch ein rechtliches Risiko.“

Schon bei gelber Warnung müssen Betriebe handeln

Viele Unternehmen dürften überrascht sein, wie früh die neuen Pflichten greifen. Bereits ab einer Hitzewarnung der Stufe 2 von GeoSphere Austria müssen Arbeitgeber Schutzmaßnahmen umsetzen.

Unternehmen müssen Arbeitszeiten künftig oft vorverlegen und schwere Tätigkeiten in die kühleren Morgenstunden verschieben. Zusätzlich müssen Arbeitgeber längere Pausen einplanen und körperlich besonders belastende Arbeiten reduzieren. Auch Schattenplätze, Ventilatoren und ausreichend Trinkwasser gewinnen künftig deutlich an Bedeutung.

Plötzlich werden sogar Kühlgeräte vorgeschrieben

Besonders weitreichend sind die neuen Regeln bei Maschinen und Aufenthaltsräumen. Krankabinen müssen künftig mit Kühlgeräten ausgestattet werden. Für ältere Anlagen gilt diese Verpflichtung ab 2027.

Auch selbstfahrende Arbeitsmittel wie Bagger, Walzen oder Lastkraftwagen sollen ausreichend klimatisiert sein. Gerade kleinere Betriebe könnten dadurch unter erheblichen finanziellen Druck geraten.

Zusätzlich müssen Arbeitgeber verhindern, dass sich Aufenthaltscontainer oder Pausenräume übermäßig aufheizen. Falls das nicht gelingt, müssen ebenfalls Kühlmöglichkeiten geschaffen werden.

Die Kleidung wird jetzt zum Thema

Auch die Arbeitskleidung spielt künftig eine wichtige Rolle. Arbeitnehmer sollen Kleidung tragen, die den Körper ausreichend vor UV-Strahlung schützt.

Die Verordnung sieht dabei zumindest bedeckende Kleidung, Kopfschutz und geeigneten Sonnenschutz vor. Außerdem können kühlende Hilfsmittel wie Kühlwesten oder Kühltücher eingesetzt werden. Damit soll verhindert werden, dass Arbeitnehmer stundenlang ungeschützt der direkten Sonne ausgesetzt sind.

Kontrollen können sofort stattfinden

Sobald eine Hitzewarnung aktiv ist, darf auch das Arbeitsinspektorat kontrollieren. Zwar gilt zunächst der Grundsatz „Beraten statt Strafen“, dennoch könnten Beschwerden oder offensichtliche Verstöße rasch überprüft werden.

Unternehmen müssen deshalb ihre Maßnahmen dokumentieren und diese auch vorzeigen können.

Arbeitnehmer müssen künftig geschult werden

Die neue Verordnung verpflichtet Arbeitgeber außerdem dazu, ihre Mitarbeiter über die Risiken von Hitze und UV-Strahlung aufzuklären. Dabei geht es unter anderem darum, hitzebedingte Beschwerden früh zu erkennen und aktuelle Hitzewarnungen richtig einschätzen zu können. Auch Informationen über Schutzmaßnahmen und freiwillige Gesundheitsuntersuchungen sollen künftig stärker vermittelt werden.

Bedeutet das jetzt automatisch Hitzefrei?

Genau diese Frage stellen sich derzeit viele Arbeitnehmer. Die Antwort lautet allerdings nein.

Die neue Hitzeschutzverordnung schafft keinen allgemeinen Anspruch auf Hitzefrei. Stattdessen verpflichtet sie Arbeitgeber dazu, geeignete Maßnahmen gegen extreme Hitze und UV-Belastung zu treffen.

Wie weit diese Maßnahmen gehen müssen, hängt von der konkreten Tätigkeit, der Belastung und der Wetterlage ab. Klar ist jedoch schon jetzt: Arbeiten unter freiem Himmel werden ab 2026 deutlich stärker reguliert und kontrolliert als bisher.

Zuletzt geändert: 14.08.2026
Autor Dr. Mariella Stubhann, MPM MBA
Beruf: Medieninhaberin, Chefredakteurin, Juristin
Gratis Erstgespräch: jetzt buchen
Dr. Mariella Stubhann, MPM MBA, ist Herausgeberin und Chefredakteurin von Finanz & Recht | Österreich. Ihre journalistischen Schwerpunkte liegen in den Bereichen Recht, Finanzen, Steuern und Soziales.

Die Redaktion

Dr. Mariella Stubhann MPM MBA Dr. Mariella Stubhann MPM MBA
Herausgeberin, Wirtschaftsjuristin
Finanzen, Steuern, Soziales
Rechtsanwalt Peter Harlander Mag. Peter Harlander
Herausgeber, Rechtsanwalt
Recht
Vertrag widerrufen