Krankenstand bei Arbeitslosengeld

Krankenstand bei Arbeitslosengeld

Wer während der Arbeitslosigkeit erkrankt, muss den Krankenstand unverzüglich dem Arbeitsmarktservice (AMS) melden. Während dieser Zeit finden keine Vermittlungsaktivitäten oder Schulungen statt, und auch Verpflichtungen aus der Eigeninitiative ruhen.

Krankenstand bei Arbeitslosengeld: Welche Regeln gelten beim Bezug von Arbeitslosengeld im Krankheitsfall und wie melde ich mich richtig?

Anspruch auf Krankengeld

Ab dem vierten Tag des Krankenstands besteht Anspruch auf Krankengeld von der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK). Die Höhe entspricht grundsätzlich dem zuletzt bezogenen Arbeitslosengeld oder der Notstandshilfe.

Während des Krankengeldbezugs ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe, ohne dass sich dadurch die gesamte Bezugsdauer verkürzt. Die Auszahlung verschiebt sich lediglich zeitlich.

Dr. Mariella Stubhann MPM MBA Dr. Mariella Stubhann MPM MBA
Finanz & Recht
„Ein Krankenstand während der Arbeitslosigkeit verändert nicht nur die Leistungsrechte, er setzt voraus, dass wir Ihre Ansprüche sicherstellen und Sie rechtzeitig den Krankheitsfall beim AMS melden.“

Ende des Krankenstands

Sobald die Arbeitsfähigkeit wiederhergestellt ist, müssen Arbeitslose unverzüglich das AMS informieren, auch dann, wenn die ÖGK eine elektronische Gesundmeldung übermittelt. Eine verspätete Mitteilung kann den Anspruch auf weitere Leistungen gefährden.

Wiederanmeldung nach dem Krankenstand

Während des Krankenstands ruht die Pflicht zur Arbeitsbereitschaft, der Anspruch auf Leistungsfortzahlung bleibt jedoch bestehen. Nach Ende des Krankenstands lebt die Pflicht zur persönlichen Verfügbarkeit wieder auf. Dadurch stellt sich die Frage, ob eine bloße Wiederanmeldung genügt oder ein neuer Antrag erforderlich ist.

Die entscheidende Schwelle ist die Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Das Arbeitslosenversicherungsgesetz sieht unterschiedliche Rechtsfolgen vor, je nachdem, ob die Unterbrechung kurzzeitig oder länger andauernd war.

Dauer unter 62 Tagen

Wenn der Krankenstand nicht länger als 61 Tage gedauert hat, besteht der ursprüngliche Leistungsanspruch fort. Es handelt sich rechtlich um keine Unterbrechung, die einen Neubeginn des Leistungsverfahrens erzwingen würde.

Dauer über 62 Tagen oder Leistungsende während des Krankenstands

Dauert der Krankenstand länger als 62 Tage, ändert sich die rechtliche Bewertung. Die Arbeitsunfähigkeit gilt dann als wesentliche Unterbrechung der Anspruchsvoraussetzungen.

Weiter Informationen zum Arbeitslosengeld lesen Sie hier.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Zuletzt geändert: 11.12.2025
Autor Dr. Mariella Stubhann MPM MBA
Beruf: Medieninhaberin, Chefredakteurin, Juristin
Dr. Mariella Stubhann MPM MBA ist Herausgeberin und Chefredakteurin von Finanz & Recht | Österreich. Ihre journalistischen Schwerpunkte liegen in den Bereichen Recht, Finanzen, Steuern und Soziales.

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