Besonders qualifizierte Arbeitskräfte
Besonders qualifizierte Arbeitskräfte
Besonders qualifizierte Arbeitskräfte
Besonders qualifizierte Arbeitskräfte benötigen für die geplante Einwanderung nicht zwingend ein verbindliches Arbeitsangebot, da sie auch ein Visum zur Arbeitssuche beantragen können. Das bietet eine hohe Flexibilität. Verständlicherweise gelten hohe Anforderungen, um als besonders qualifizierte Arbeitskraft eingestuft zu werden.
Das Visum zur Arbeitssuche ermöglicht dem Inhaber, sich für sechs Monate zur Jobsuche in Österreich aufzuhalten.
Wird eine Beschäftigung gefunden, kann der Inhaber des Visums in Österreich die Rot-Weiß-Rot Karte beantragen.
Andernfalls ist beim Antrag auf die Rot-Weiß-Rot Karte ein verbindliches Arbeitsangebot erforderlich.
Kriterien
Um als besonders qualifizierte Arbeitskraft eingestuft zu werden, müssen verschiedene Anforderungen erfüllt sein. Die Beurteilung erfolgt über ein Punktesystem. Dieses besteht aus mehreren Kategorien, in denen unterschiedliche Kriterien mit jeweils unterschiedlicher Punktezahl bewertet werden. Jede Kategorie hat zudem eine maximale Punkteanzahl. Die fünf Kategorien sind:
- Besondere Qualifikationen und Fähigkeiten
- Berufserfahrung
- Sprachkenntnisse
- Alter
- Studium in Österreich
Für die Rot-Weiß-Rot Karte sowie das Visum zur Arbeitssuche sind mindestens 70 Punkte erforderlich.
Besondere Qualifikationen und Fähigkeiten
In dieser Kategorie können die meisten Punkte erreicht werden. Ein abgeschlossenes Hochschulstudium mit einer Mindestdauer von vier Jahren wird hoch bewertet. Abschlüsse in MINT-Fächern sowie zusätzliche akademische Qualifikationen wie eine Habilitation oder ein PhD bringen weitere Punkte. Zusätzliche Punkte werden vergeben, wenn ein Teil oder das gesamte Studium in Österreich absolviert wurde.
Punkte können auch vergeben werden, wenn die antragstellende Person eine leitende Position in einem Unternehmen innehatte und dort ein Gehalt von mindestens 50.000 Euro bezogen hat. Das Unternehmen muss jedoch börsennotiert sein oder einen positiven Bericht des österreichischen Außenwirtschaftsbüros besitzen.
Forschungs- und Innovationstätigkeiten wie Patentanmeldungen, wissenschaftliche Publikationen oder anerkannte Auszeichnungen werden ebenfalls berücksichtigt.
Berufserfahrung
Berufserfahrung wird mit einem Punkt pro Halbjahr bewertet. Wurden mindestens sechs Monate Berufserfahrung in Österreich gesammelt, werden dafür 10 Punkte vergeben. Diese Berufserfahrung muss jedoch der Qualifikation oder einer leitenden Position entsprechen.
Sprachkenntnisse
Auch Sprachkenntnisse werden mit Punkten bewertet. Deutsch und Englisch werden ab Niveau A1 berücksichtigt. Für andere Sprachen ist mindestens Niveau B1 erforderlich.
- Deutsch
- Englisch
- Französisch
- Spanisch
- Bosnisch, Kroatisch, Serbisch
Alter
Je jünger die antragstellende Person ist, desto besser. Punkte werden gestaffelt bis zum vollendeten 45. Lebensjahr vergeben.
Wo ist der Antrag für die Rot-Weiß-Rot Karte und das Visum zur Arbeitssuche in Österreich zu stellen?
Anträge auf eine Rot-Weiß-Rot Karte können entweder von Ihnen selbst bei der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft oder Konsulat) in Ihrem Herkunftsstaat oder Wohnsitzstaat gestellt werden oder, andererseits, von Ihrem potenziellen Arbeitgeber bei der zuständigen Aufenthaltsbehörde in Österreich (zuständiges Amt der Landesregierung (Landeshauptmann/Landeshauptfrau) oder die hierfür bevollmächtigten Bezirksverwaltungsbehörden, also Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat). Mit dem Antrag ist eine Arbeitgebererklärung einzureichen, die eine schriftliche Bestätigung des Unternehmens über die Arbeitsbedingungen Ihrer Beschäftigung darstellt.
Ohne ein verbindliches Arbeitsangebot besteht weiterhin die Möglichkeit, mit dem speziellen Visum zur Arbeitssuche nach Österreich einzureisen, das nach denselben Kriterien wie die Rot-Weiß-Rot Karte vergeben wird. Der Antrag ist bei der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft oder Konsulat) im Ausland zu stellen. Die Vertretungsbehörde erteilt das Visum, wenn das AMS gegenüber der Vertretungsbehörde die Erfüllung der Kriterien bestätigt. Nach der Einreise und dem Finden einer Beschäftigung kann in Österreich die Rot-Weiß-Rot Karte beantragt werden.
Welche Dokumente sind erforderlich?
- gültiges Reisedokument (z. B. Reisepass)
- Foto (Format 45×35 mm), das nicht älter als sechs Monate ist
- Nachweis einer in Österreich gültigen Krankenversicherung
- Legitime Nachweise zu den Kriterien des Punktesystems (Diplom, Steuerbescheid, Bestätigungen, Zertifikate etc.)
Zusätzlich, für das Visum zur Arbeitssuche:
- Geburtsurkunde
- Rechtlicher Nachweis über eine geeignete Unterkunft in Österreich (Hotelreservierung, Miet- oder Untermietvertrag)
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel
Wie wird mein Antrag bearbeitet?
Das AMS prüft, ob die geforderten Kriterien erfüllt sind, und übermittelt das Ergebnis anschließend an die zuständige Aufenthaltsbehörde. Diese prüft, ob die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt sind, und erteilt bei positivem Ergebnis die Rot-Weiß-Rot Karte.