Rot-Weiß-Rot Karte

Rot-Weiß-Rot Karte

Die Rot-Weiß-Rot Karte ermöglicht qualifizierten Arbeitskräften aus Drittstaaten die Einwanderung nach Österreich.

Rechtsanwalt Sebastian Riedlmair Sebastian Riedlmair
Harlander & Partner Rechtsanwälte
„Unsere Rechtsanwälte für Einwanderungsrecht kümmern sich um die Antragstellung für Ihre Rot-Weiß-Rot Karte.“

Wer kann die Rot-Weiß-Rot Karte in Österreich beantragen?

Die Rot-Weiß-Rot Karte wurde für Drittstaatsangehörige geschaffen (also Personen, die keine EU-Staatsangehörigen sind). Wenn Sie zu einer der folgenden Gruppen gehören, erfüllen Sie die Voraussetzungen für eine Rot-Weiß-Rot Karte:

Wo ist der Antrag für die Rot-Weiß-Rot Karte in Österreich zu stellen?

Anträge auf eine Rot-Weiß-Rot Karte können entweder von Ihnen selbst bei der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft oder Konsulat) in Ihrem Herkunftsstaat oder Wohnsitzstaat gestellt werden oder, andererseits, von Ihrem potenziellen Arbeitgeber bei der zuständigen Aufenthaltsbehörde in Österreich (zuständiges Amt der Landesregierung (Landeshauptmann/Landeshauptfrau) oder die hierfür bevollmächtigten Bezirksverwaltungsbehörden, also Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat). Mit dem Antrag ist eine Arbeitgebererklärung einzureichen, die eine schriftliche Bestätigung des Unternehmens über die Arbeitsbedingungen Ihrer Beschäftigung darstellt.

Nach rechtmäßiger Einreise und während des rechtmäßigen Aufenthalts können Sie den Antrag auch selbst bei der oben genannten zuständigen Aufenthaltsbehörde in Österreich stellen.

Wie wird mein Antrag bearbeitet?

Die österreichische Vertretungsbehörde oder die Aufenthaltsbehörde übermittelt den Antrag an das AMS, das die erforderlichen besonderen Voraussetzungen prüft. Die Ergebnisse werden anschließend an die Aufenthaltsbehörde zurückgeleitet und, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, prüft die Aufenthaltsbehörde, ob die allgemeinen Voraussetzungen für die Erteilung von Aufenthaltstiteln vorliegen. Bei positivem Ergebnis erteilt die Behörde die Rot-Weiß-Rot Karte. Die Verfahren können je nach der jeweiligen anspruchsberechtigten Gruppe für die Rot-Weiß-Rot Karte geringfügig unterschiedlich sein.

Rot-Weiß-Rot Karten werden für 24 Monate ausgestellt und ermöglichen dem Inhaber anschließend die Antragstellung für die Rot-Weiß-Rot Karte Plus.

Zuletzt geändert: 24.11.2025
Autor RA Mag. Peter Harlander
Beruf: Rechtsanwalt, Stellvertrender Chefredakteur
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Rechtsanwalt Peter Harlander ist Senior Partner der Harlander & Partner Rechtsanwälte GmbH sowie Mitgründer mehrerer Gesellschaften im legal tech Bereich. Seine Schwerpunkte liegen im Wirtschaftsrecht, Vertragsrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht, IT-Recht, E-Commerce-Recht und Datenschutzrecht.

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