Möglichkeiten zur Erlangung eines Arbeitstitels in Österreich
Sie möchten in Österreich arbeiten, sind aber unsicher, welcher Aufenthaltstitel für Sie der richtige ist? Nachfolgend geben wir einen Überblick über die verschiedenen in Österreich verfügbaren Arbeitstitel.
Verschiedene Arbeitstitel in Österreich
Blaue Karte EU
Die Blaue Karte EU ermöglicht hochqualifizierten Arbeitskräften mit Qualifikationen wie Hochschulabschlüssen aus Drittstaaten die Einwanderung nach Österreich. Alternativ sind Sie berechtigt, wenn Sie ein verbindliches Arbeitsangebot mit einem Mindesteinkommen erhalten haben.
Im Gegensatz zur Rot-Weiß-Rot Karte wird für die Blaue Karte EU kein Punktesystem angewendet.
Die Blaue Karte EU kann auch an Personen vergeben werden, die in Österreich asyl- oder subsidiär schutzberechtigt sind.
Sebastian RiedlmairHarlander & Partner Rechtsanwälte „Unsere Rechtsanwälte für Einwanderungsrecht kümmern sich um die Antragstellung für Ihre Blaue Karte EU.“
Rot-Weiß-Rot Karte
- Rot-Weiß-Rot Karte (allgemein): Für hochqualifizierte Arbeitskräfte mit Qualifikationen wie Hochschulabschlüssen
- Rot-Weiß-Rot Karte für Fachkräfte in Mangelberufen: Für Arbeitskräfte mit Qualifikationen in Bereichen, in denen ein Arbeitskräftemangel besteht (z. B. Gesundheitswesen, IT, Ingenieurwesen)
- Rot-Weiß-Rot Karte für besonders hochqualifizierte Arbeitskräfte: Für Personen mit außergewöhnlichen Qualifikationen, wie Führungskräfte oder Forscher
Die Rot-Weiß-Rot Karte kann verlängert werden, wenn Sie die Voraussetzungen weiterhin erfüllen.
Die Rot-Weiß-Rot Karte Plus berechtigt zu einem befristeten Aufenthalt und einem unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt (nicht an einen bestimmten Arbeitgeber gebunden). Nach fünf Jahren Leben und Arbeiten in Österreich mit einer Rot-Weiß-Rot Karte können Sie berechtigt sein, einen Antrag auf einen unbefristeten Aufenthaltstitel zu stellen.
Niederlassungsbewilligung für Schlüsselkräfte
Diese Bewilligung richtet sich an Personen mit den erforderlichen Qualifikationen und Fachkenntnissen, um Stellen in Bereichen zu besetzen, in denen in Österreich ein Arbeitskräftemangel besteht. Die Niederlassungsbewilligung für Schlüsselkräfte wird üblicherweise für 2 Jahre erteilt und kann verlängert werden, wenn die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.
Zusätzlich müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- ein gültiges Arbeitsangebot in einem Schlüsselberuf
- einschlägige Qualifikationen
- ein Arbeitsplatz, der dem Bedarf Österreichs an Fachkräften entspricht
- Krankenversicherung
- je nach Beruf auch Deutschkenntnisse
Sie richtet sich an spezialisierte Fachkräfte, wie
- Ingenieure
- IT-Experten
- Gesundheitsberufe
- weitere Tätigkeiten mit hohem Fachkräftebedarf
Die Niederlassungsbewilligung für Schlüsselkräfte wird in der Regel für ein bis zwei Jahre erteilt. Sie kann verlängert werden und kann nach einiger Zeit in einen unbefristeten Aufenthaltstitel umgewandelt werden. Nach fünf Jahren Leben und Arbeiten in Österreich mit dieser Bewilligung können Sie berechtigt sein, einen Antrag auf Daueraufenthalt zu stellen.
Saisonarbeits- und Beschäftigungsvisa
Dieses Visum richtet sich an Personen, die in befristeten oder saisonalen Tätigkeiten in verschiedenen Branchen arbeiten möchten, wie:
- Landwirtschaft
- Bauwesen
- Tourismus
- Gastronomie.
Die Voraussetzungen umfassen ein Arbeitsangebot für eine saisonale Tätigkeit (befristet, bis zu 6 Monate), Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen und in manchen Fällen Deutschkenntnisse.
Diese Bewilligung kann für denselben Arbeitsplatz nicht verlängert werden, jedoch kann in der nächsten Saison ein neuer Antrag gestellt werden.
Saisonarbeitskräfte können im Regelfall keine Familienangehörigen im Rahmen dieses Visums nach Österreich nachholen.
Beschäftigungsvisum für kurzfristige Arbeitskräfte
Dieses Visum gilt für befristete Beschäftigungen in Österreich, die nicht saisonal, aber dennoch kurzfristig sind (z. B. Karenzvertretung, Projektarbeit). Es wird für einen festen Zeitraum, üblicherweise einige Monate bis zu einem Jahr, ausgestellt und kann entsprechend dem Arbeitsvertrag verlängert werden.
Visum zur Arbeitssuche
Auch bekannt als „Visum D“ ist es eine besondere Möglichkeit für hochqualifizierte Personen ohne Arbeitsangebot, für 6 Monate nach Österreich zu kommen, um eine Beschäftigung zu suchen.
Im Punktesystem entspricht dies hochqualifizierten Personen mit mindestens 70 Punkten.
Das Punktesystem finden Sie hier:
Punktesystem