Visum zur Arbeitssuche
Visum zur Arbeitssuche
Visum zur Arbeitssuche
Auch bekannt als „Visum D“ ist es eine besondere Möglichkeit für hochqualifizierte Personen, die noch kein Arbeitsangebot haben, und ermöglicht ihnen, für 6 Monate nach Österreich zu kommen, um eine Beschäftigung zu suchen.
Wer kann das Visum zur Arbeitssuche in Österreich beantragen?
Der Zweck des Visums besteht darin, Personen aus Drittstaaten zu ermöglichen, Vorstellungsgespräche persönlich wahrzunehmen.
Wie bei der Rot-Weiß-Rot Karte ist es erforderlich, hochqualifiziert zu sein und mindestens 70 Punkte im entsprechenden Punktesystem zu erreichen.
Das Punktesystem finden Sie hier: Punktesystem
Zum Nachweis sollten Sie Ihrem Antrag Unterlagen beilegen, die Ihre Qualifikationen bestätigen, wie Universitätsdiplome, Arbeitsbestätigungen, Sprachzertifikate usw.
Wo ist der Antrag für das Visum zur Arbeitssuche zu stellen?
Anträge für ein Visum zur Arbeitssuche können von Ihnen selbst bei der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft oder Konsulat) in Ihrem Herkunfts- oder Wohnsitzstaat gestellt werden.
Was Sie beachten müssen
Sobald Sie ein Arbeitsangebot erhalten haben, sollten Sie Folgendes beachten:
- Dass Ihre zukünftige Beschäftigung in Österreich Ihrem Qualifikationsniveau entspricht.
- Dass Sie von Ihrem Arbeitgeber entsprechend Ihrer Qualifikation entlohnt werden.
- Das Visum zur Arbeitssuche selbst berechtigt nicht zur Beschäftigung!
WICHTIG: Sie müssen Originale und Kopien der Dokumente einreichen. Liegen diese nicht in deutscher oder englischer Sprache vor, sind Übersetzungen ins Deutsche oder Englische vorzulegen.
Wie läuft das anschließende Verfahren ab?
- Sie oder Ihr Arbeitgeber müssen eine Rot-Weiß-Rot Karte beantragen.
- Zusätzlich müssen die folgenden Dokumente eingereicht werden:
- ein gültiges Reisedokument (z. B. Reisepass)
- Geburtsurkunde
- ein aktuelles Foto (45×35 mm), nicht älter als sechs Monate
- Arbeitgebererklärung
- Detaillierte Arbeitsbeschreibung
- Informationen zur kollektivvertraglichen Einstufung (z. B. in der Arbeitgebererklärung oder im Arbeitsvertrag)
- Strafregisterbescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- Rechtlicher Nachweis über eine geeignete Unterkunft in Österreich (Hotelreservierung, Miet- oder Untermietvertrag)
- Nachweis einer in Österreich gültigen Krankenversicherung
- Gebühren: 160 Euro