Visum zur Arbeitssuche

Visum zur Arbeitssuche

Auch bekannt als „Visum D“ ist es eine besondere Möglichkeit für hochqualifizierte Personen, die noch kein Arbeitsangebot haben, und ermöglicht ihnen, für 6 Monate nach Österreich zu kommen, um eine Beschäftigung zu suchen.

Wer kann das Visum zur Arbeitssuche in Österreich beantragen?

Der Zweck des Visums besteht darin, Personen aus Drittstaaten zu ermöglichen, Vorstellungsgespräche persönlich wahrzunehmen.

Wie bei der Rot-Weiß-Rot Karte ist es erforderlich, hochqualifiziert zu sein und mindestens 70 Punkte im entsprechenden Punktesystem zu erreichen.

Das Punktesystem finden Sie hier: Punktesystem

Zum Nachweis sollten Sie Ihrem Antrag Unterlagen beilegen, die Ihre Qualifikationen bestätigen, wie Universitätsdiplome, Arbeitsbestätigungen, Sprachzertifikate usw.

Wo ist der Antrag für das Visum zur Arbeitssuche zu stellen?

Anträge für ein Visum zur Arbeitssuche können von Ihnen selbst bei der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft oder Konsulat) in Ihrem Herkunfts- oder Wohnsitzstaat gestellt werden.

Was Sie beachten müssen

Sobald Sie ein Arbeitsangebot erhalten haben, sollten Sie Folgendes beachten:

WICHTIG: Sie müssen Originale und Kopien der Dokumente einreichen. Liegen diese nicht in deutscher oder englischer Sprache vor, sind Übersetzungen ins Deutsche oder Englische vorzulegen.

Wie läuft das anschließende Verfahren ab?

  1. Sie oder Ihr Arbeitgeber müssen eine Rot-Weiß-Rot Karte beantragen.
  2. Zusätzlich müssen die folgenden Dokumente eingereicht werden:
Zuletzt geändert: 24.11.2025
Autor RA Mag. Peter Harlander
Beruf: Rechtsanwalt, Stellvertrender Chefredakteur
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Rechtsanwalt Peter Harlander ist Senior Partner der Harlander & Partner Rechtsanwälte GmbH sowie Mitgründer mehrerer Gesellschaften im legal tech Bereich. Seine Schwerpunkte liegen im Wirtschaftsrecht, Vertragsrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht, IT-Recht, E-Commerce-Recht und Datenschutzrecht.

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