Millionenerbe im Visier: Kommt die Erbschaftssteuer zurück?

Erben bald nicht mehr steuerfrei? Neuer Verstoß sorgt für Wirbel. Steht die Erbschaftssteuer in Österreich vor ihrer Rückkehr? Diese Frage sorgt derzeit für Unruhe, nachdem ein politischer Verstoß das Thema wieder ins Zentrum der Debatte gerückt hat. Viele fragen sich: Müssen Erben künftig zahlen, wenn Vermögen weitergegeben wird? Ausführliche Informationen lesen Sie hier auf Finanz & Recht | Österreich.

Kommt die Erbschaftssteuer zurück? Warum Millionenerben im Fokus stehen und wie real neue Steuern in Österreich sind.

2008 als Wendepunkt: Das Ende der Erbschaftssteuer

Bis 2008 war die Rechtslage eine völlig andere. Damals unterlagen sowohl Erbschaften als auch Schenkungen einer eigenen Steuer, deren Höhe sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis und dem Wert des übertragenen Vermögens richtete. Je enger die Beziehung, desto geringer fiel die Belastung aus, während entfernte Angehörige oder Dritte deutlich höhere Steuersätze trafen.

Dieses System endete jedoch abrupt: Der Verfassungsgerichtshof hob die Erbschafts- und Schenkungssteuer wegen verfassungswidriger Bewertungsregeln auf. Seit dem 1. August 2008 wird daher keine solche Steuer mehr eingehoben.

Ganz steuerfrei ist ein Vermögensübergang dennoch nicht, insbesondere bei Immobilien fallen weiterhin Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühren an, zudem besteht eine Meldepflicht für größere Schenkungen. Genau an diesem Punkt knüpft die aktuelle Diskussion an, denn politisch wird nun wieder darüber gestritten, ob und in welcher Form eine Rückkehr der Erbschaftssteuer erfolgen könnte.

Ein politischer Verstoß entfaltet die Debatte neu

Ausgangspunkt ist ein dringlicher Antrag der Grünen im Nationalrat. Die Oppositionspartei fordert die Wiedereinführung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer, allerdings mit klarem Fokus auf große Vermögen.

Im Zentrum stehen dabei sogenannte Millionenerbschaften. Kleinere Vermögensübertragungen, etwa Eigenheime oder Familienbetriebe, sollen nach den Vorstellungen der Grünen gezielt entlastet werden.

Begründet wird dieser Verstoß mit einer wachsenden Ungleichheit. Große Vermögen würden derzeit kaum belastet, während Arbeitseinkommen vergleichsweise stark besteuert werden. Eine Steuer auf Erbschaften soll hier einen Ausgleich schaffen.

Rechtsanwalt Peter Harlander Peter Harlander
Harlander & Partner Rechtsanwälte
„Die Diskussion über die Erbschaftssteuer ist keineswegs neu. Österreich hat dieses System bereits gekannt und bewusst hinter sich gelassen. Entscheidend ist daher nicht die Frage, ob sie möglich ist, sondern ob es diesmal eine politische Mehrheit für ihre Rückkehr gibt.“

Die politische Realität: Widerstand auf breiter Front

Doch so klar die Forderung formuliert ist, so deutlich ist auch der Widerstand.

ÖVP, FPÖ und NEOS lehnen neue Vermögens- und Erbschaftssteuern entschieden ab. Sie argumentieren, dass Österreich bereits ein Hochsteuerland sei und zusätzliche Belastungen wirtschaftlich schädlich wären. Auch innerhalb der Opposition gibt es keine einheitliche Linie. Zwar sieht die SPÖ grundsätzlich Bedarf, hohe Vermögen stärker zu besteuern, unterstützt den konkreten Antrag jedoch nicht.

Der eigentliche Knackpunkt

Die öffentliche Wahrnehmung und die politische Realität klaffen derzeit auseinander.

Allein die Diskussion über eine mögliche Erbschaftssteuer reicht aus, um bei vielen den Eindruck zu erwecken, sie könnte unmittelbar bevorstehen. Tatsächlich fehlt es aber an der entscheidenden Voraussetzung: einer politischen Mehrheit.

Ohne diese bleibt jede Forderung lediglich eine Debatte.

Die Entscheidung ist gefallen: Was jetzt gilt

Kommt nun die Erbschaftssteuer 2026 zurück?

Die klare Antwort lautet: Nein, zumindest aktuell nicht.

Es gibt weder eine beschlossene Regelung noch eine politische Mehrheit für eine Einführung. Auch im Regierungsprogramm ist eine solche Steuer nicht vorgesehen.

Was bleibt, ist eine wieder aufgeflammte Diskussion über Vermögensverteilung und Steuerpolitik. Für Erben ändert sich vorerst jedoch nichts. In Österreich bleibt das Erben weiterhin steuerfrei.

Zuletzt geändert: 05.06.2026
Autor Dr. Mariella Stubhann, MPM MBA
Beruf: Medieninhaberin, Chefredakteurin, Juristin
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Dr. Mariella Stubhann, MPM MBA, ist Herausgeberin und Chefredakteurin von Finanz & Recht | Österreich. Ihre journalistischen Schwerpunkte liegen in den Bereichen Recht, Finanzen, Steuern und Soziales.

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