Zuschuss von 250 Euro – Frist läuft in 3 Tagen ab

Am Dienstag, dem 30. September 2025 läuft die Frist ab. Die Beantragung des Zuschusses wäre im Jahr 2025 eigentlich einfach, dennoch haben viele einfach nicht daran gedacht.

Alle Informationen zum 250-Euro-Zuschuss lesen Sie hier auf Finanz & Recht | Österreich.

Heizkostenzuschuss

Täglich steigen in Österreich die Preise. Hauhalte mit geringem Einkommen tun sich immer schwerer. Viele wissen nicht, wie sie diesen Winter die Heizkosten bezahlen sollen.

Dr. Mariella Stubhann MPM MBA Dr. Mariella Stubhann MPM MBA
Finanz & Recht
„Hier hilft das Land Tirol mit einem Heizkostenzuschuss in der Höhe von 250 Euro. Aber Achtung: am 1. Oktober 2025 ist es für den Antrag zu spät.“

Wie erfolgt die Antragstellung?

Jene Haushalte, deren Heizkostenzuschuss in Tirol bereits im Jahr 2024 bewilligt wurde, haben schon im Laufe des März 2025 von der Abteilung Soziales des Landes Tirol per E-Mail bzw. per Post einen Antrag zugesandt bekommen.

Wer den Antrag erstmalig stellen will, erhält den Antrag auf tirol.gv.at. Die Übermittlung des Antrages ist bürgerfreundlich auf vielen Wegen möglich:

Für Mindestpensionisten mit Bezug der Ausgleichszulage, denen der Heizkostenzuschuss 2024 des Landes Tirol bewilligt wurde, ist keine Antragstellung erforderlich. Diese erhalten nach Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen automatisch ein Zusageschreiben.

Wann erfolgt die Auszahlung?

Alle eingelangten Anträge werden schnellstmöglich abgearbeitet. Die Auszahlung des Heizkostenzuschusses erfolgt im Herbst 2025 mit Beginn der Heizsaison.

Wer ist nicht bezugsberechtigt?

Leider sind folgende Personen nicht bezugsberechtigt:

Alle anderen Personen mit Hauptwohnsitz in Tirol sind berechtigt, einen Antrag zu stellen.

Welche Einkommensgrenzen sind zu beachten?

Den Heizkostenzuschuss erhalten nur Personen mit einem niedrigen Einkommen. Dabei gelten folgende Nettoeinkommensgrenzen:

Für jede weitere Person im Haushalt:

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„Die Nettoeinkommensgrenze für ein Ehepaar mit zwei Kindern, welche noch kein Einkommen beziehen, beträgt daher 1.910 + 300 + 300 = 2.510 Euro.“

Was zählt zum Einkommen?

Beim monatlichen Einkommen sind alle Einkünfte zu berücksichtigen, die den im gemeinsamen Haushalt lebenden bzw. gemeldeten Personen zufließen. Das monatliche Einkommen ist mit Anrechnung der Sonderzahlungen zu ermitteln.

Nicht anzurechnen sind:

Abzuziehen sind:

Zuletzt geändert: 27.09.2025
Autor Dr. Mariella Stubhann MPM MBA
Beruf: Medieninhaberin, Chefredakteurin, Juristin
Dr. Mariella Stubhann MPM MBA ist Herausgeberin und Chefredakteurin von Finanz & Recht | Österreich. Ihre journalistischen Schwerpunkte liegen in den Bereichen Recht, Finanzen, Steuern und Soziales.

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