Zuschuss von 250 Euro – Frist läuft in 3 Tagen ab
Am Dienstag, dem 30. September 2025 läuft die Frist ab. Die Beantragung des Zuschusses wäre im Jahr 2025 eigentlich einfach, dennoch haben viele einfach nicht daran gedacht.
Alle Informationen zum 250-Euro-Zuschuss lesen Sie hier auf Finanz & Recht | Österreich.
Heizkostenzuschuss
Täglich steigen in Österreich die Preise. Hauhalte mit geringem Einkommen tun sich immer schwerer. Viele wissen nicht, wie sie diesen Winter die Heizkosten bezahlen sollen.
Dr. Mariella Stubhann MPM MBAFinanz & Recht „Hier hilft das Land Tirol mit einem Heizkostenzuschuss in der Höhe von 250 Euro. Aber Achtung: am 1. Oktober 2025 ist es für den Antrag zu spät.“
Wie erfolgt die Antragstellung?
Jene Haushalte, deren Heizkostenzuschuss in Tirol bereits im Jahr 2024 bewilligt wurde, haben schon im Laufe des März 2025 von der Abteilung Soziales des Landes Tirol per E-Mail bzw. per Post einen Antrag zugesandt bekommen.
Wer den Antrag erstmalig stellen will, erhält den Antrag auf tirol.gv.at. Die Übermittlung des Antrages ist bürgerfreundlich auf vielen Wegen möglich:
- Online – nachdem Sie den Antrag online ausgefüllt haben, wird dieser an die Fachabteilung übermittelt.
- Postalisch – Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Soziales – Tiroler Hilfswerk, Meraner Straße 5, 6020 Innsbruck
- Persönlich – beim Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Soziales – Tiroler Hilfswerk, Meraner Straße 5, 6020 Innsbruck
- Persönlich – bei Ihrer Tiroler Heimatgemeinde
Für Mindestpensionisten mit Bezug der Ausgleichszulage, denen der Heizkostenzuschuss 2024 des Landes Tirol bewilligt wurde, ist keine Antragstellung erforderlich. Diese erhalten nach Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen automatisch ein Zusageschreiben.
Wann erfolgt die Auszahlung?
Alle eingelangten Anträge werden schnellstmöglich abgearbeitet. Die Auszahlung des Heizkostenzuschusses erfolgt im Herbst 2025 mit Beginn der Heizsaison.
Wer ist nicht bezugsberechtigt?
Leider sind folgende Personen nicht bezugsberechtigt:
- Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung eine laufende Mindestsicherungs- bzw. Grundversorgungsleistung beziehen
- BewohnerInnen von Wohn- und Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen oder SchülerInnen- und StudentInnenheimen
Alle anderen Personen mit Hauptwohnsitz in Tirol sind berechtigt, einen Antrag zu stellen.
Welche Einkommensgrenzen sind zu beachten?
Den Heizkostenzuschuss erhalten nur Personen mit einem niedrigen Einkommen. Dabei gelten folgende Nettoeinkommensgrenzen:
- 1.210 Euro pro Monat für alleinstehende Personen
- 1.910 Euro pro Monat für Ehepaare und Lebensgemeinschaften
Für jede weitere Person im Haushalt:
- 300 Euro pro Monat für jede weitere Person ohne Einkommen
- 700 Euro pro Monat für weitere Personen mit Einkommen
Dr. Mariella Stubhann MPM MBAFinanz & Recht „Die Nettoeinkommensgrenze für ein Ehepaar mit zwei Kindern, welche noch kein Einkommen beziehen, beträgt daher 1.910 + 300 + 300 = 2.510 Euro.“
Was zählt zum Einkommen?
Beim monatlichen Einkommen sind alle Einkünfte zu berücksichtigen, die den im gemeinsamen Haushalt lebenden bzw. gemeldeten Personen zufließen. Das monatliche Einkommen ist mit Anrechnung der Sonderzahlungen zu ermitteln.
Nicht anzurechnen sind:
- Pflegegeld
- Familienbeihilfe
- Wohn- und Mietzinsbeihilfe
- Witwengrundrente nach dem KOVG
- Beschädigtengrundrente nach dem KOVG einschließlich der Erhöhung nach § 11 Abs. 2 und 3 KOVG
- Rentenleistung nach dem Heimopferrentengeset
- erhöhte Ausgleichszulage
Abzuziehen sind:
- zu leistende Unterhaltszahlungen bzw. Alimente, soweit sie nachweislich regelmäßig bezahlt werden bzw. festgesetzt wurden.