Promilleritt mit Folgen: Darf man betrunken reiten?
Ein paar Gläser Alkohol, ein ruhiger Austritt und der Gedanke, dass ein Pferd schließlich kein Auto ist. Genau diese Annahme kann jedoch in Österreich schnell zum massiven Problem werden. Denn vielen ist nicht bewusst, dass Trunkenheit im Straßenverkehr nicht nur am Steuer Folgen haben kann. Unter bestimmten Umständen drohen sogar Geldstrafen und der Entzug der Lenkerberechtigung, obwohl gar kein Auto gelenkt wurde. Ausführliche Informationen lesen Sie hier auf Finanz & Recht | Österreich.
Ein Promilleritt sorgte plötzlich für Diskussionen
Auslöser war ein Vorfall in Deutschland. Dort zog die Polizei einen Reiter mit mehr als 2 Promille Alkohol aus dem Verkehr. Kurz darauf stellte sich auch in Österreich eine brisante Frage: Kann betrunkene Reiterei tatsächlich den Führerschein kosten?
Peter HarlanderHarlander & Partner Rechtsanwälte „Viele unterschätzen, dass Alkohol im Straßenverkehr nicht nur am Steuer problematisch werden kann. Unter bestimmten Umständen kann sogar ein betrunkener Ausritt den Führerschein kosten.“
Das Gesetz unterscheidet nicht nur zwischen Autos und Pferden
Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) können nicht nur Autofahrer gegen Verkehrsregeln verstoßen. Auch Reiter fallen unter bestimmte Vorschriften der StVO. Gerade das überrascht viele Menschen. Denn sobald sich ein Pferd im öffentlichen Straßenverkehr bewegt, gelten zahlreiche Verkehrsregeln ebenfalls für den Reiter.
Warum sogar der Führerschein in Gefahr gerät
Entscheidend ist in Österreich die sogenannte Verkehrszuverlässigkeit. Diese bestimmt, ob jemand überhaupt geeignet ist, ein Kraftfahrzeug zu lenken.
Das Führerscheingesetz (FSG) sieht vor, dass Personen ihre Verkehrszuverlässigkeit verlieren können, wenn sie durch Trunkenheit die Verkehrssicherheit gefährden. Laut der rechtlichen Einschätzung spielt es dabei keine entscheidende Rolle, ob die Alkoholisierung im Auto oder auf einem Pferd erfolgt.
Genau deshalb kann die Behörde auch nach einem Promilleritt den Entzug der Lenkberechtigung prüfen.
Mindestens drei Monate ohne Führerschein möglich
Besonders heikel: Die Behörden gehen in solchen Fällen oft davon aus, dass die Voraussetzungen für den Führerschein vorübergehend nicht mehr vorliegen. Dadurch droht eine Entziehungsdauer von mindestens drei Monaten. Zusätzlich kann eine Geldstrafe verhängt werden. Für viele Betroffene kommt das völlig überraschend, weil sie nicht damit rechnen, dass ein Pferd rechtlich ähnliche Folgen auslösen kann wie ein
Entscheidend ist der Ort des Austritts
Nicht jeder alkoholisierte Ausritt führt automatisch zu Problemen. Laut rechtlicher Einschätzung kommt es wesentlich darauf an, wo geritten wird. Die StVO greift grundsätzlich nur dort, wo öffentlicher Verkehr stattfindet. Auf privaten Grundstücken oder abgesperrten Flächen gelten diese Regeln meist nicht.
Sobald jedoch Straßen, öffentliche Wege oder allgemein zugängliche Verkehrsflächen genutzt werden, kann die Situation völlig anders aussehen.
Viele unterschätzen die rechtlichen Folgen
Gerade nach Festen, Veranstaltungen oder langen Ausritten unterschätzen manche Reiter das Risiko erheblich. Dabei geht es längst nicht nur um eine klassische Verwaltungsstrafe.
Im schlimmsten Fall verlieren Betroffene zusätzlich ihre Lenkerberechtigung, obwohl sie gar kein Auto gelenkt haben. Genau deshalb zeigt dieser Fall, wie weitreichend der Begriff der Verkehrszuverlässigkeit in Österreich tatsächlich ausgelegt werden kann.