Ehebruch und Detektivkosten
Ehebruch und Detektivkosten
Ehebruch und Detektivkosten
Unter Ehebruch versteht man die sexuelle Beziehung eines Ehegatten mit einer dritten Person während einer aufrechten Ehe. Er gilt als schwere Eheverfehlung und kann die Scheidung aus Verschulden begründen.
Um die Untreue nachzuweisen, bedienen sich betroffene Ehegatten häufig eines Detektivs. Der betrogene Ehegatte macht die dadurch entstehenden Kosten entweder als vorprozessuale Kosten im Scheidungsverfahren oder in einem separaten Schadenersatzverfahren gegen den untreuen Partner oder den Ehestörer geltend. Entscheidend ist, dass die Überwachung notwendig, zweckmäßig und verhältnismäßig war.
Ehebruch als Scheidungsgrund
Der Ehebruch zählt zu den schwersten Eheverfehlungen. Nach heutiger Rechtslage ist er kein absoluter Scheidungsgrund mehr. Damit ein Scheidungsanspruch besteht, muss der Ehebruch jedoch zur Zerrüttung der Ehe beigetragen haben. Selbst der bloße Anschein einer außerehelichen Beziehung kann als Treuepflichtverletzung gewertet werden, wenn er geeignet ist, den Ehefrieden zu stören.
Dr. Mariella Stubhann MPM MBAFinanz & Recht „Ehebruch zählt zu den gravierendsten Eheverfehlungen, doch ohne sorgfältige Beweissicherung ist er im Verfahren oft schwer nachzuweisen.“
Detektivkosten im Scheidungsverfahren
Detektivkosten können als Beweismittel im Scheidungsverfahren von zentraler Bedeutung sein. Grundsätzlich kann der betrogene Ehegatte diese Kosten vom untreuen Partner oder, bei nachgewiesenem Verschulden, auch vom Ehestörer ersetzt verlangen.
Voraussetzung ist jedoch, dass die Überwachung notwendig war, also nicht von vornherein aussichtslos oder unverhältnismäßig erschien.
Besonders wichtig:
- Kosten gegen den Ehegatten können im Scheidungsverfahren als vorprozessuale Kosten geltend gemacht werden
- Kosten gegen den Ehestörer müssen gesondert im Wege einer Schadenersatzklage durchgesetzt werden
Technische Überwachung
Die Rechtsprechung bewertet technische Überwachungsmittel, etwa Tonaufzeichnungen oder GPS-Ortung, wesentlich strenger als reine Beobachtungen durch einen Detektiv. Eine verdeckte Überwachung ist nur ausnahmsweise zulässig, wenn sie das schonendste Mittel zur Aufklärung darstellt. Unzulässige Beweismittel können zu Nachteilen im Scheidungs- oder Unterhaltsverfahren führen.
Besonderheiten, die Sie unbedingt beachten sollten
Die Treuepflicht umfasst nicht nur sexuelle Kontakte. Auch enge freundschaftliche Beziehungen gegen den erklärten Willen des Ehepartners oder das bewusste Verschweigen ihrer Intensität können eine Eheverfehlung darstellen. Diese Pflicht besteht zudem während eines laufenden Scheidungsverfahrens fort.
Für Detektivkosten haftet der Ehegatte nur, wenn sie für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung tatsächlich erforderlich waren. Das bloße vorsorgliche Sammeln von Beweismitteln reicht nicht aus, solange der untreue Ehepartner den Vorwurf einer außerehelichen Beziehung nicht bestritten hat.
Eine Haftung des Ehestörers besteht nicht, wenn dieser vom Ehegatten die Zusicherung erhalten hat, dass bereits ein Scheidungstermin feststeht.
Schließlich darf ein Detektiv auch nach bereits eingetretener unheilbarer Zerrüttung der Ehe beauftragt werden, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt. Ein solches Interesse besteht insbesondere dann, wenn es darum geht, unterhalts- oder vermögensrechtliche Nachteile vor einem Scheidungsverfahren abzuwenden.
Ihre Vorteile mit anwaltlicher Unterstützung
Ehebruch und Detektivkosten sind rechtlich und persönlich hochsensibel. Fehler bei der Beauftragung oder Verwendung von Beweismitteln können schwerwiegende Folgen im Scheidungsverfahren haben. Auch die Frage, ob Kosten ersatzfähig sind, hängt von vielen Details ab.
Eine spezialisierte Anwaltskanzlei prüft für Sie, ob eine Überwachung rechtlich zulässig ist, sorgt für die richtige prozessuale Geltendmachung und schützt Sie vor unnötigen finanziellen Belastungen. So sichern Sie Ihre Ansprüche und vermeiden teure Fehler.
Dr. Mariella Stubhann MPM MBAFinanz & Recht „Detektivkosten sind nur dann ersatzfähig, wenn ihre Beauftragung notwendig und zweckmäßig war – eine anwaltliche Beratung verhindert hier teure Fehlentscheidungen.“