Schlüsselgewalt

Schlüsselgewalt

Die eheliche Schlüsselgewalt verleiht dem haushaltsführenden und einkommenslosen Ehegatten eine gesetzliche Vertretungsmacht für Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens, die den gemeinsamen Haushalt betreffen und den Lebensverhältnissen der Ehegatten entsprechen.

Die Schlüsselgewalt erlaubt es dem haushaltsführenden Ehegatten, alltägliche Rechtsgeschäfte für den gemeinsamen Haushalt abzuschließen.

Wenn der Alltag rechtliche Wirkung entfaltet

Nach § 96 ABGB ist der haushaltsführende Ehegatte, der über keine wesentlichen Einkünfte verfügt, befugt, alltägliche Geschäfte im Namen des anderen Ehegatten abzuschließen. Diese Regelung soll den gemeinsamen Haushalt rechtlich absichern und ermöglicht, dass der nicht verdienende Ehegatte die alltägliche Lebensführung auch rechtlich wirksam gestalten kann.

Die Vertretungswirkung betrifft nur Geschäfte des täglichen Lebens, also übliche, regelmäßig wiederkehrende Handlungen zur Deckung des Haushaltsbedarfs. Dazu zählen etwa Einkäufe für den Haushalt, kleinere Reparaturen oder Anschaffungen für gemeinsame Kinder.

Dr. Mariella Stubhann MPM MBA Dr. Mariella Stubhann MPM MBA
Finanz & Recht
„Die eheliche Schlüsselgewalt ist ein Relikt aus Zeiten traditioneller Rollenverteilung, in der Praxis aber weiterhin ein wichtiges Instrument, um den haushaltsführenden Ehegatten rechtlich abzusichern.“

Voraussetzungen der Schlüsselgewalt

Damit die Schlüsselgewalt greift, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein:

Umfang und Wirkung

Durch die Schlüsselgewalt wird nur der vertretene Ehegatte Vertragspartner des Dritten. Der handelnde Ehegatte tritt lediglich als Vertreter auf. Ist die Vertretung für den Dritten nicht erkennbar, haften beide Ehegatten solidarisch.

Die Regelung findet keine Anwendung auf nichteheliche Lebensgemeinschaften, dort bedarf es einer ausdrücklichen Vollmacht.

Bedeutung in der Praxis

Die praktische Relevanz der ehelichen Schlüsselgewalt ist gering, da sie nur bei traditionellen Haushaltsstrukturen ohne eigenes Einkommen eines Ehegatten zur Anwendung kommt. Dennoch kann sie in Einzelfällen rechtliche Bedeutung erlangen, etwa bei Haushaltsverträgen, die ohne Wissen des verdienenden Ehepartners geschlossen wurden.

Für Lebensgefährten besteht die Möglichkeit, eine Vollmacht zu erteilen. Dabei ist jedoch entscheidend, dass der Dritte die Vertretung erkennen kann; andernfalls kommt ein Vertrag nur mit dem Handelnden zustande.

Ihre Vorteile mit anwaltlicher Unterstützung

Die Frage, ob eine Handlung unter die Schlüsselgewalt fällt, ist oft streitig und hängt von den konkreten Lebensumständen ab. Falsche Annahmen über Vertretungsbefugnisse können zu finanziellen Haftungen oder ungültigen Verträgen führen.

Eine anwaltliche Beratung sorgt für Klarheit bei der Abgrenzung zwischen alltäglichen Geschäften und rechtlich relevanten Verpflichtungen und schützt beide Ehepartner vor ungewollten Rechtsfolgen.

Dr. Mariella Stubhann MPM MBA Dr. Mariella Stubhann MPM MBA
Finanz & Recht
„Gerade bei Alltagsgeschäften kann die Frage, wer rechtlich verpflichtet wird, erhebliche finanzielle Konsequenzen haben, die Kenntnis der Grenzen der Schlüsselgewalt ist daher essenziell“

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Zuletzt geändert: 04.11.2025
Autor Dr. Mariella Stubhann MPM MBA
Beruf: Medieninhaberin, Chefredakteurin, Juristin
Dr. Mariella Stubhann MPM MBA ist Herausgeberin und Chefredakteurin von Finanz & Recht | Österreich. Ihre journalistischen Schwerpunkte liegen in den Bereichen Recht, Finanzen, Steuern und Soziales.

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