Eheliches Gebrauchsvermögen

Eheliches Gebrauchsvermögen

Das eheliche Gebrauchsvermögen umfasst jene Sachen und Rechte, die Ehegatten während der aufrechten Lebensgemeinschaft gemeinsam genutzt haben. Maßgeblich ist der tatsächliche Gebrauch im gemeinsamen Alltag. Dazu zählen in erster Linie körperliche Sachen wie Hausrat und Ehewohnung. Es können auch bestimmte unkörperliche Rechte erfasst sein, etwa Mietrechte oder Anwartschaften. Das Gebrauchsvermögen unterliegt im Scheidungsfall der Aufteilung.

Was zählt zum ehelichen Gebrauchsvermögen Zugehörigkeit und Bewertung klar erläutert Jetzt informieren und beraten lassen

Vermögensaufteilung im Überblick

Im Trennungsfall werden Vermögenswerte geordnet, zugewiesen und ausgeglichen. Zur Orientierung unterscheidet das Recht zwischen

Diese Ordnung schafft klare Grundlagen für Verhandlungen und gerichtliche Anordnungen.

Mehr zu ehelichen Ersparnissen lesen Sie hier.

Zugehörigkeit zur Aufteilungsmasse

Eine Sache gehört zum ehelichen Gebrauchsvermögen, wenn sie

Auf das Eigentum kommt es nicht an. Es genügt, dass dingliche oder schuldrechtliche Nutzungsrechte bestanden. Seltenes oder bloß ausnahmsweises Mitbenutzen reicht nicht. Entscheidend ist die tatsächliche gemeinsame Verwendung.

Dr. Mariella Stubhann MPM MBA Dr. Mariella Stubhann MPM MBA
Finanz & Recht
„Entscheidend ist die gelebte Nutzung, nicht der Name im Grundbuch: Was beide im Alltag verwenden, zählt als eheliches Gebrauchsvermögen und gehört in die Aufteilung.“

Bewertungszeitpunkte

Für die Aufteilung sind zwei Fragen zu klären. Welche Vermögenswerte gehören in die Masse. Wie werden diese bewertet.

Zugehörigkeit

Bewertung

Gut zu wissen: Ehewohnung und Hausrat

Ehewohnung

Ehewohnung ist der gemeinsame Lebensmittelpunkt der Ehegatten. Dazu zählen die Wohnräume und regelmäßig auch unmittelbar zugehörige Freiflächen wie Garten und Zugangswege.

Wird allerdings ein Teil der Wohnung beruflich genutzt, so bleibt die Ehewohnung grundsätzlich in der Aufteilungsmasse, sofern Wohn- und Arbeitsbereich nicht klar getrennt sind.

Zudem kann es mehrere Ehewohnungen geben, wenn die gemeinsame Lebensführung wechselnde Schwerpunkte aufweist, etwa zwischen Stadt und Land.

Hausrat

Zum Hausrat gehören bewegliche Sachen, die den Haushalt in der bisherigen Art aufrechterhalten. Beispiele sind Schlafzimmereinrichtung, Küchengeräte, Radio, Fernseher sowie gemeinsam genutzte Sportgeräte.

Widmen die Ehegatten hochwertige Stücke wie Porzellan oder Teppiche der gemeinsamen Lebensführung, gelten sie als Hausrat. Bedient nur ein Ehegatte ein Gerät, liegt dennoch Hausrat vor, wenn der Nutzen beiden zugutekommt.

Einseitiger Gebaruch und Zurechnung

Fehlt ein Gegenstand oder hat ein Ehegatte kurz vor der Trennung Werte aufgezehrt, rechnet das Gericht die entsprechenden Beträge unter bestimmten Voraussetzungen der Aufteilungsmasse zu. Wer verbraucht hat, muss den Zweck offenlegen und belegen.

Ihre Vorteile mit anwaltlicher Unterstützung

Mit anwaltlicher Begleitung erhalten Sie eine klare Einordnung der Zugehörigkeit und der Bewertung Ihrer Vermögenswerte sowie eine verlässliche Strategie für das weitere Vorgehen.

Wir sichten Ihre Unterlagen, sichern Beweise, ordnen Nutzung und Erträge sauber zu und beziffern Ansprüche realistisch. In Verhandlungen schaffen wir Struktur und Ruhe, vermeiden unnötige Eskalation und erreichen tragfähige Lösungen.

Falls eine gerichtliche Durchsetzung nötig ist, vertreten wir Ihre Interessen effizient und konsequent. So gewinnen Sie Klarheit, Zeit und Verhandlungsmacht und senken zugleich Ihr wirtschaftliches Risiko.

Dr. Mariella Stubhann MPM MBA Dr. Mariella Stubhann MPM MBA
Finanz & Recht
„Zugehörigkeit und Bewertung sind zu trennen: Maßgeblich ist das Ende der Lebensgemeinschaft für die Zuordnung, der Entscheidungszeitpunkt für den Wert unter Wahrung der Billigkeit.“

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Zuletzt geändert: 04.11.2025
Autor Dr. Mariella Stubhann MPM MBA
Beruf: Medieninhaberin, Chefredakteurin, Juristin
Dr. Mariella Stubhann MPM MBA ist Herausgeberin und Chefredakteurin von Finanz & Recht | Österreich. Ihre journalistischen Schwerpunkte liegen in den Bereichen Recht, Finanzen, Steuern und Soziales.

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