Meldezettel
Meldezettel
Meldezettel
Der Meldezettel ist in Österreich das Formular, mit dem eine Person ihren Wohnsitz bei der Behörde an-, ab- oder ummeldet und damit die Grundlage für die Eintragung der Wohnsitzdaten in das Zentrale Melde-Register schafft.
Die Meldung selbst ist gesetzlich vorgeschrieben und dient dazu, eindeutig festzustellen, wer wo wohnt. Hintergrund sind verwaltungsrechtliche, sicherheitsrechtliche und organisatorische Gründe.
In Österreich muss jeder Mensch zumindest einen Wohnsitz melden. Dabei unterscheidet die Behörde zwischen:
Hauptwohnsitz
Der Hauptwohnsitz ist jene Adresse, an der sich der Lebensmittelpunkt befindet. Kriterien sind u. a.:
- Wohnort der minderjährigen Kinder
- Wohnsitz des Ehe- oder Lebenspartners
- Tägliche Lebensgewohnheiten
Man darf nur einen Hauptwohnsitz haben.
Nebenwohnsitz
Alle weiteren Unterkünfte, die regelmäßig bewohnt werden (z. B. Pendlerwohnung, Zweitwohnung in einer anderen Stadt), müssen als Nebenwohnsitze gemeldet werden.
Auch für Nebenwohnsitze gilt die Meldepflicht.
Wann eine Meldung notwendig ist:
- Innerhalb von 3 Tagen nach Bezug einer Unterkunft
- Bei jeder Änderung der Haupt- oder Nebenwohnsitzadresse
- Bei Aufgabe eines Wohnsitzes (Abmeldung)
Strafen bei Verstößen
Wer seiner Meldepflicht nicht rechtzeitig oder nicht korrekt nachkommt, riskiert Geldstrafe bis zu € 726,00 sowie im Wiederholungsfall Geldstrafe bis zu € 2.180,00.
Beantragung des Meldezettels
1. Beschaffung und Ausfüllen des Meldezettels
Der Meldezettel steht in der Regel direkt bei Magistraten und Gemeindeämtern zur Verfügung, kann häufig auch über die Internetseiten der Behörden heruntergeladen und in manchen Fällen zusätzlich in Trafiken bezogen werden. Für jede Person ist ein eigener Meldezettel auszufüllen, auch in Familien- oder Mehrpersonen-Haushalten. Das Formular enthält insbesondere Angaben zur Person, zur Adresse der Unterkunft, zum Meldevorgang (Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung) sowie zum Einzugs- oder Auszugsdatum.
2. Bestätigung durch den Unterkunftgeber
Für Anmeldungen und Ummeldungen ist die Bestätigung des Unterkunftgebers erforderlich. Der Unterkunftgeber bestätigt auf dem Meldezettel, dass ein tatsächliches Wohnverhältnis an der angegebenen Adresse besteht. Als Unterkunftgeber kommt je nach Konstellation der Eigentümer eines Eigenheims, der vertragliche Vermieter einer Mietwohnung, ein Hauptmieter im Verhältnis zu einem Untermieter oder ein Untermieter gegenüber weiteren mitwohnenden Personen in Betracht. Ohne die Unterschrift des Unterkunftgebers wird die Meldung in der Regel nicht durchgeführt.
3. Identitätsnachweis
Vor der Vorlage des Meldezettels bei der Behörde sind geeignete Dokumente zur Identitätsfeststellung und zur Überprüfung der Personendaten zusammenzustellen. Üblicherweise werden ein amtlicher Lichtbildausweis wie Reisepass, Personalausweis oder Führerschein sowie möglichst auch die Geburtsurkunde herangezogen. Die Behörde kontrolliert insbesondere Vor- und Zunamen, gegebenenfalls den Namen vor der ersten Eheschließung, Staatsangehörigkeit, Geburtsort und Geburtsdatum. Bei ausländischen Staatsangehörigen kommt dem Reisepass besondere Bedeutung zu, da anhand dieses Dokuments auch aufenthaltsrechtliche Aspekte überprüft werden können.
Dr. Mariella Stubhann MPM MBAFinanz & Recht „Die ordnungsgemäße Meldung eines Wohnsitzes schafft Rechtssicherheit.“
4. Vorlage bei der Meldebehörde
Nach dem Ausfüllen und Unterfertigen des Meldezettels und der Zusammenstellung der erforderlichen Dokumente erfolgt die Vorlage bei der zuständigen Meldebehörde. Ein Bediensteter der Behörde prüft die Vollständigkeit des Meldezettels, die Übereinstimmung der Angaben mit den vorgelegten Dokumenten sowie die ordnungsgemäße Bestätigung durch den Unterkunftgeber. Bei positiver Prüfung werden die Daten in das Zentrale Melderegister übernommen. Mit dieser elektronischen Eintragung ist die An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes rechtlich wirksam vollzogen.
5. Bestätigung der Meldung
Nach Abschluss des Meldevorgangs wird eine Bestätigung der Meldung ausgestellt. Dabei handelt es sich um einen Ausdruck aus dem Zentralen Melderegister, der üblicherweise mit Stempel und Unterschrift versehen wird. Dieses Dokument hat den früher gebräuchlichen abgestempelten Meldezettel als Nachweis über den gemeldeten Wohnsitz abgelöst. Die Bestätigung der Meldung dient gegenüber privaten Vertragspartnern häufig als Wohnsitznachweis und behält ihre Gültigkeit grundsätzlich bis zu einer Änderung des Wohnsitzes oder einer neuerlichen Meldung. Behörden greifen in vielen Fällen direkt auf das Zentrale Melderegister zu und benötigen die Vorlage der Bestätigung in Papierform nur noch eingeschränkt.
Zentrales Melde-Register ZMR
Das Zentrale Melderegister (ZMR) ist das bundesweite Register, in dem alle in Österreich gemeldeten Personen mit ihren jeweiligen Wohnsitzdaten erfasst werden. Es enthält sowohl Hauptwohnsitze als auch, sofern vorhanden, Nebenwohnsitze und bildet damit die zentrale Grundlage der österreichischen Meldeverwaltung. Im ZMR werden Identitätsdaten wie Name, Geschlecht, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und die eindeutige ZMR-Zahl gespeichert, ebenso wie alle relevanten Angaben zu bestehenden oder historischen Wohnsitzen.
Die Wohnsitzmeldung in Österreich ist verpflichtend, sodass jede An- und Abmeldung eines Wohnsitzes im ZMR eingetragen wird. Neben der behördlichen Nutzung besteht auch die Möglichkeit, bei einer Meldebehörde eine kostenpflichtige Meldeauskunft über den Hauptwohnsitz einer anderen Person einzuholen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Zusätzlich kann eine Person für sich selbst oder für Personen, für die sie meldepflichtig ist, eine Meldebestätigung beantragen, die als amtlicher Nachweis, der im ZMR gespeicherten Wohnsitzdaten dient.
Meldebestätigung
Eine Meldebestätigung ist ein amtlicher Nachweis über bestehende oder frühere Wohnsitzmeldungen einer Person im österreichischen Melderegister. Sie dokumentiert, dass eine Person an einer bestimmten Adresse gemeldet ist oder war und seit welchem Zeitpunkt diese Meldung besteht beziehungsweise bestanden hat.
Unterschieden wird zwischen einer einfachen und einer historischen Meldebestätigung. Die einfache Meldebestätigung weist die aktuelle Anmeldung mit Adresse und Beginn der Meldung nach. Die historische Meldebestätigung umfasst zusätzlich frühere Meldungen und die dazugehörigen Abmeldungen und bietet damit einen Überblick über die Entwicklung der Wohnsitze über einen längeren Zeitraum.
Kosten für die Ausstellung einer Meldebestätigung
- Meldebestätigung aus dem örtlichen Melderegister: € 2,10
- Meldebestätigung aus dem ZMR: € 3,00
Zusätzlich kann je nach Gemeinde und Antragsart eine Zeugnisgebühr von €21,00 sowie Gebühren für Beilagen bis maximal € 36,00 anfallen.
Änderungen
In der österreichischen Meldeordnung müssen bestimmte Änderungen verpflichtend der Meldebehörde bekanntgegeben werden, weil sie Einfluss auf die Eintragung im Zentralen Melderegister (ZMR) haben. Dazu zählen:
- Änderung des Wohnsitzes oder des Unterkunftgebers
- Änderungen von Personendaten (Namensänderungen, Änderungen der Staatsangehörigkeit usw.)
- Titel oder akademische Grade