Scheidung mit Auslandsbezug

Scheidung mit Auslandsbezug

Eine Scheidung mit Auslandsbezug liegt vor, wenn ein oder beide Ehepartner eine ausländische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben. Solche Fälle unterliegen nicht nur dem österreichischen Scheidungsrecht, sondern auch internationalen Zuständigkeits- und Kollisionsnormen.

Scheidung mit Auslandsbezug: Zuständigkeit, anwendbares Recht und Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Österreich erklärt.

Bedeutung internationaler Zuständigkeit

Bei internationalen Ehen entscheidet die Wahl des Gerichts nicht nur über das Verfahren, sondern oft auch über den Ausgang des gesamten Scheidungsverfahrens. Sie beeinflusst Gerichts- und Anwaltskosten, das anwendbare Prozessrecht und vor allem das materielle Recht, das auf die Scheidung angewendet wird.

Die internationale Zuständigkeit richtet sich nach der Brüssel IIb-Verordnung, die in der gesamten EU gilt. Diese legt fest, welches Gericht für die Scheidung zuständig ist, unabhängig davon, ob beide Ehegatten EU-Bürger sind oder einer aus einem Drittstaat stammt.

Dr. Mariella Stubhann MPM MBA Dr. Mariella Stubhann MPM MBA
Finanz & Recht
„Bei internationalen Scheidungen entscheidet oft nicht das Recht, sondern das richtige Gericht. Wer die Zuständigkeit strategisch wählt, bestimmt den Verlauf des gesamten Verfahrens.“

Gerichtliche Zuständigkeit in der Praxis

Ein Scheidungsverfahren kann insbesondere dann in Österreich geführt werden, wenn:

Wurde bereits in einem anderen EU-Mitgliedstaat ein Verfahren eingeleitet, sperrt dies alle anderen Gerichte in der EU. Wer zuerst klagt, sichert sich also in der Regel den Gerichtsstand.

Für Drittstaaten gilt dagegen das nationale Recht. Hier sind österreichische Gerichte zuständig, wenn zumindest einer der Ehegatten österreichischer Staatsbürger ist oder seinen Aufenthalt in Österreich hat.

Anwendbares Recht

Das auf die Scheidung anzuwendende materielle Recht bestimmt sich nach der Rom III-Verordnung. Diese Verordnung vereinheitlicht das Internationale Privatrecht der EU in Scheidungssachen. Entscheidend ist dabei eine gesetzliche Reihenfolge:

  1. gemeinsamer gewöhnlicher Aufenthalt der Ehegatten,
  2. letzter gemeinsamer Aufenthalt, sofern einer ihn beibehalten hat,
  3. gemeinsame Staatsangehörigkeit,
  4. subsidiär: das Recht des angerufenen Gerichts.

Ehegatten können in engen Grenzen auch selbst bestimmen, welches Recht gelten soll, etwa das Recht ihres Aufenthaltsstaates, ihrer Staatsangehörigkeit oder des angerufenen Gerichts. Diese Rechtswahl muss schriftlich erfolgen.

Anerkennung ausländischer Scheidungen

Scheidungsurteile aus EU-Mitgliedstaaten werden in Österreich automatisch anerkannt. Nur bei schwerwiegenden Verfahrensmängeln (z. B. fehlendes rechtliches Gehör oder Verstoß gegen den österreichischen ordre public) kann die Anerkennung verweigert werden.

Scheidungen aus Drittstaaten werden ebenfalls grundsätzlich anerkannt, allerdings prüft das österreichische Gericht, ob das ausländische Gericht nach vergleichbaren Zuständigkeitsregeln entschieden hat.

Bilaterale Abkommen

Mit manchen Staaten bestehen besondere völkerrechtliche Verträge, die vorrangig gelten. Dazu zählen etwa das Abkommen mit Polen und das Übereinkommen mit dem Iran, welche eigene Zuständigkeits- und Anerkennungsregeln vorsehen.

Ihre Vorteile mit anwaltlicher Unterstützung

Scheidungen mit internationalem Bezug sind rechtlich hochkomplex. Unterschiedliche Rechtsordnungen, Verfahrenssprachen und Zuständigkeitsregeln führen leicht zu Fehlern mit gravierenden Folgen, etwa der Unwirksamkeit einer Entscheidung oder dem Verlust von Unterhalts- oder Vermögensansprüchen.

Eine erfahrene Kanzlei mit Spezialisierung im internationalen Familienrecht gewährleistet, dass das zuständige Gericht rechtzeitig angerufen wird, das richtige Recht zur Anwendung gelangt und die Anerkennung ausländischer Entscheidungen gesichert ist. So können Sie sicherstellen, dass Ihre Rechte auch über Grenzen hinweg gewahrt bleiben.

Dr. Mariella Stubhann MPM MBA Dr. Mariella Stubhann MPM MBA
Finanz & Recht
„Grenzüberschreitende Ehen bringen komplexe rechtliche Fragen mit sich. Nur eine präzise Kenntnis von Zuständigkeit und anwendbarem Recht schützt vor teuren Fehlentscheidungen.“

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Zuletzt geändert: 04.11.2025
Autor Dr. Mariella Stubhann MPM MBA
Beruf: Medieninhaberin, Chefredakteurin, Juristin
Dr. Mariella Stubhann MPM MBA ist Herausgeberin und Chefredakteurin von Finanz & Recht | Österreich. Ihre journalistischen Schwerpunkte liegen in den Bereichen Recht, Finanzen, Steuern und Soziales.

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