Pension im Überblick

Pension im Überblick

Die Pension ist eine wiederkehrende Geldleistung der gesetzlichen Pensionsversicherung, die Menschen im Alter, bei Erwerbsunfähigkeit oder im Todesfall (über Hinterbliebenenleistungen) materiell absichert.

Sie dient als zentrales Instrument des österreichischen Sozialversicherungssystems und greift immer dann, wenn Personen aufgrund ihres Alters oder ihrer gesundheitlichen Situation ihren Lebensunterhalt nicht mehr selbst verdienen können. Zusätzlich umfasst die gesetzliche Pensionsversicherung Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge und Rehabilitation.

Alles Wichtige zur Pension in Österreich: Anspruch, Pensionsarten, Ausgleichszulage, Antrag, Finanzierung und Vorsorge verständlich erklärt.

Anspruch

Eine Pension erhalten Personen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, insbesondere:

Auch Angehörige können einen Anspruch erlangen. Wenn eine versicherte Person verstirbt, können insbesondere folgende Personen eine Hinterbliebenenpension erhalten:

Dadurch wird sichergestellt, dass der Tod eines Familienmitglieds nicht zu einer existenziellen Belastung führt.

System der sozialen Pensionsversicherung

Die Pensionsversicherung ist, neben der Kranken- und Unfallversicherung, eine der drei zentralen Säulen der österreichischen Sozialversicherung. Ihre wesentliche Aufgabe besteht darin, Menschen im Alter, bei Erwerbsunfähigkeit und im Todesfall finanziell abzusichern. Da der Sozialversicherungsschutz als Pflichtversicherung ausgestaltet ist, entsteht er automatisch kraft Gesetzes und nicht aufgrund einer individuellen Entscheidung der betroffenen Person.

Pensionsarten

Dr. Mariella Stubhann MPM MBA Dr. Mariella Stubhann MPM MBA
Finanz & Recht
„Die finanzielle Stabilität des Pensionssystems hängt davon ab, dass Beitragszeiten vollständig erfasst und rechtzeitig geltend gemacht werden.“

Ausgleichszulage (Mindestpension)

In Österreich existiert keine gesetzlich festgelegte Mindestpension. Stattdessen steht die Ausgleichszulage als sozialer Mindestschutz zur Verfügung, wenn eine Pension so niedrig ausfällt, dass der gesetzliche Lebensunterhalt nicht gedeckt werden kann.

Ob ein Anspruch besteht, hängt vom rechtmäßigen und gewöhnlichen Aufenthalt im Inland sowie vom Gesamteinkommen ab, zu dem die Bruttopension, sonstige anrechenbare Einkünfte, Unterhaltsansprüche und, beim Familienrichtsatz, das Einkommen der im gemeinsamen Haushalt lebenden Partnerin oder des Partners zählen.

Die maßgeblichen Richtsätze liegen im Jahr 2025 für Alleinstehende bei € 1.273,99 und für Ehepaare bei € 2.009,85. Zusätzlich kann ein Ausgleichszulagenbonus gewährt werden, wenn mindestens 30 Beitragsjahre in der Pensionsversicherung vorliegen. Bei 40 Beitragsjahren erhöhen sich die Richtsätze.

Pensionsantrag

Ein Pensionsantrag wird stets beim zuständigen Pensionsversicherungsträger gestellt, wobei für jede Pensionsart ein eigenes Formular vorgesehen ist. Diese Formulare stehen in Papierform, als PDF oder als Online-Version zur Verfügung. Auch ein formloses Schreiben gilt als fristwahrend, solange der formelle Antrag zeitnah nachgereicht wird.

Für Pensionen aus einem eigenen Versicherungsverhältnis sollte der Antrag idealerweise drei Monate vor dem Stichtag eingebracht werden, möglich ist dies frühestens sechs Monate davor und spätestens am Stichtag selbst. Bei Anträgen aufgrund von Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit empfiehlt sich eine besonders frühe Antragstellung, um finanzielle Lücken zu vermeiden. Hinterbliebene wie Witwen oder Witwer sowie volljährige und minderjährige Waisen müssen ihren Antrag spätestens innerhalb von sechs Monaten nach dem maßgeblichen Ereignis, Sterbedatum oder Volljährigkeit, stellen.

Für den Pensionsantrag benötigen Sie in der Regel die Geburtsurkunde (bei Geburt im Ausland), den Staatsbürgerschaftsnachweis sowie die Heiratsurkunde oder Urkunde über eine eingetragene Partnerschaft. Bei Scheidung oder aufgelöster Partnerschaft sind zusätzlich das Urteil bzw. die gerichtliche Entscheidung und Nachweise über Unterhaltsverpflichtungen oder Unterhaltszahlungen erforderlich.

Für Kindererziehungszeiten, Kinderzuschuss oder Waisenpension sind die Geburtsurkunden der Kinder, für Witwen-, Witwer- oder Waisenpension die Sterbeurkunde der verstorbenen versicherten Person beizulegen.

Weitere erforderliche Unterlagen sind im Informationsblatt zum jeweiligen Antragsformular angeführt.

Finanzierung der Pension

Die gesetzliche Pensionsversicherung wird zum Großteil durch Beiträge finanziert. Die Beitragshöhe bemisst sich am beitragspflichtigen Einkommen, wobei Obergrenzen bestehen.

Der allgemeine Beitragssatz beträgt 22,8 Prozent der Beitragsgrundlage.
Im Bereich der unselbstständigen Beschäftigung (ASVG) wird folgendermaßen aufgeteilt:

Pensionssplitting

Das Pensionssplitting ist eine freiwillige Vereinbarung zwischen Eltern, mit der Pensionsgutschriften aus einer Erwerbstätigkeit von einem Elternteil auf den anderen übertragen werden können. Ziel ist es, finanzielle Nachteile im Pensionskonto jenes Elternteils auszugleichen, der seine Erwerbstätigkeit zugunsten der Kindererziehung reduziert oder unterbricht. Durch die Übertragung der Teilgutschriften aus dem Pensionskonto steigt beim betreuenden Elternteil die künftige Pension, während sich die Pension des übertragenden Elternteils entsprechend verringert.

Ein Pensionssplitting kann für verschiedene Kinderkonstellationen vereinbart werden. Dazu zählen:

Maßgeblich ist, dass der Elternteil, der die Gutschrift übernimmt, im betreffenden Kalenderjahr wegen Kindererziehung versichert war oder sich überwiegend der Erziehung gewidmet hat.

Die Übertragung von Teilgutschriften ist zeitlich begrenzt und an das Geburtsjahr des Kindes geknüpft. Für jedes Kind können die ersten sieben Kalenderjahre ab dem Geburtsjahr berücksichtigt werden.

Bei mehreren Kindern sind Übertragungen insgesamt für maximal 14 Kalenderjahre zulässig. Dadurch entsteht ein gewisser Planungsspielraum, insbesondere bei kurzen Abständen zwischen den Geburten.

Die Eltern legen fest, wie viel Gutschrift sie übertragen – entweder einen konkreten Betrag oder einen Prozentsatz. Dabei gelten folgende Grenzen:

Übertragbar sind pro Kalenderjahr höchstens 50 % der erworbenen Teilgutschrift des erwerbstätigen Elternteils. Die Eltern müssen darauf achten, dass die Übertragung nicht dazu führt, dass der übernehmende Elternteil die jährliche Höchstbeitragsgrundlage (derzeit € 90.300,00) überschreitet.

Pensionsvorsorge

Die Pensionsvorsorge sorgt dafür, dass Menschen im Alter finanziell abgesichert sind und ihren Lebensstandard möglichst erhalten können. In Österreich basiert sie auf drei Säulen: der gesetzlichen Pensionsversicherung, die für alle Erwerbstätigen verpflichtend ist, der betrieblichen Altersvorsorge, die Arbeitgeber freiwillig anbieten können, sowie der privaten Vorsorge, für die jede Person selbst Geld zurücklegt.

Während die gesetzliche Pension die Grundabsicherung bildet, ermöglichen betriebliche und private Modelle zusätzliche finanzielle Mittel im Ruhestand. Bei einer betrieblichen Altersvorsorge bleiben die erworbenen Ansprüche auch nach Ende eines Arbeitsverhältnisses erhalten. Der Versicherer zahlt das angesparte Kapital später entweder als Einmalbetrag oder als laufende Pension aus.

Die private Vorsorge erfolgt freiwillig über Banken oder Versicherungen, etwa durch Lebens- oder Pensionsversicherungen, und ergänzt die staatliche Absicherung nach individuellen Bedürfnissen.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Zuletzt geändert: 24.02.2026
Autor Dr. Mariella Stubhann MPM MBA
Beruf: Medieninhaberin, Chefredakteurin, Juristin
Dr. Mariella Stubhann MPM MBA ist Herausgeberin und Chefredakteurin von Finanz & Recht | Österreich. Ihre journalistischen Schwerpunkte liegen in den Bereichen Recht, Finanzen, Steuern und Soziales.

Die Redaktion