Frühstarterbonus

Frühstarterbonus

Der Frühstarterbonus ist eine seit 1. Jänner 2022 bestehende finanzielle Zusatzleistung zur Eigenpension in Österreich. Er ersetzt die bis Ende 2021 mögliche abschlagsfreie Frühpension nach 45 Arbeitsjahren. Der Bonus soll Personen unterstützen, die besonders früh in das Erwerbsleben eingestiegen sind, und wird zusätzlich zur regulären Pensionsleistung ausbezahlt.

Die Höhe des Bonus ergibt sich aus jenen Beitragsmonaten, die vor dem 20. Geburtstag erworben wurden. Für jeden dieser Beitragsmonate wird ein jährlicher Betrag von € 13,68 (entspricht € 1,14 pro Monat) dauerhaft der Pension zugerechnet. Der Bonus ist wertgesichert und erhöht somit auch zukünftige Anpassungen der Pension.

Der Frühstarterbonus erhöht die Pension für Personen, die schon früh gearbeitet haben. Voraussetzungen, Höhe und Anspruch einfach erklärt.

Einführung des Frühstarterbonus ab 2022

Mit Ablauf des Jahres 2021 endete die Möglichkeit, eine vorzeitige Pensionsleistung ohne Abschläge zu beziehen. Bis dahin konnten Personen mit 540 Beitragsmonaten auf Grund einer Erwerbstätigkeit, also 45 Arbeitsjahren, abschlagsfrei in Pension gehen. Seit 1. Jänner 2022 gewährt die Pensionsversicherung diese Form der Frühpension nicht mehr und ersetzt sie durch den Frühstarterbonus.

Die Reform verfolgt den Zweck, frühe Arbeitsjahre stärker zu berücksichtigen, gleichzeitig aber das allgemeine Regelpensionsalter zu stabilisieren.

Dr. Mariella Stubhann MPM MBA Dr. Mariella Stubhann MPM MBA
Finanz & Recht
„Frühe Arbeitsjahre verdienen eine faire Anerkennung, und der Frühstarterbonus stellt sicher, dass diese Lebensleistung auch im Pensionssystem sichtbar bleibt.“

Voraussetzungen für den Frühstarterbonus

Damit ein Anspruch besteht, müssen folgende Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein:

1. Pensionsantritt ab 01.01.2022

Der Bonus gilt ausschließlich für Pensionen, die ab diesem Stichtag zuerkannt werden. Alte Ansprüche bleiben unberührt.

2. Erwerbstätigkeit zwischen dem 15. und 20. Geburtstag

In diesem Zeitraum müssen mindestens 12 Beitragsmonate aus einer tatsächlichen Erwerbstätigkeit vorliegen. Zeiten der Schul- oder Berufsausbildung gelten nicht als Beitragsmonate im Sinne des Frühstarterbonus.

3. Insgesamt mindestens 300 Beitragsmonate

Die Summe aller Beitragsmonate aufgrund einer Erwerbstätigkeit muss mindestens 300 Monate (25 Arbeitsjahre) umfassen. Erst dann entsteht Anspruch auf eine Eigenpension, die den Bonus enthalten kann.

Berechnung des Frühstarterbonus

Die Pensionsversicherung gewährt Ihnen 2025 für jeden Beitragsmonat, den Sie vor dem vollendeten 20. Lebensjahr erworben haben, einen Bonus von € 1,14.
Die maximal mögliche Höhe liegt bei € 68,40 pro Monat.

Die Zahlung erfolgt im Rahmen der Eigenpension. Die Pensionsversicherung passt den Bonus künftig automatisch an die Pensionsanpassungen an, sodass er laufend mitsteigt.

Bedeutung des Frühstarterbonus für die Praxis

Der Frühstarterbonus stellt einen finanziellen Ausgleich für frühe Erwerbskarrieren dar, ersetzt jedoch nicht die früher mögliche Abschlagsfreiheit. Wer nach 2022 vorzeitig in Pension geht, muss weiterhin Abschläge hinnehmen, erhält aber zusätzlich den Bonus, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Er ist insbesondere relevant für:

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Zuletzt geändert: 26.02.2026
Autor Dr. Mariella Stubhann MPM MBA
Beruf: Medieninhaberin, Chefredakteurin, Juristin
Dr. Mariella Stubhann MPM MBA ist Herausgeberin und Chefredakteurin von Finanz & Recht | Österreich. Ihre journalistischen Schwerpunkte liegen in den Bereichen Recht, Finanzen, Steuern und Soziales.

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