Pensionskonto
Pensionskonto
Pensionskonto
Das Pensionskonto ist das zentrale Berechnungsinstrument für die Alterspension aller Personen, die ab dem Jahrgang 1955 geboren wurden. Es handelt sich nicht um ein klassisches Bankkonto, sondern vielmehr um ein virtuelles Vorsorgekonto, auf dem das System alle im Laufe des Erwerbslebens erworbenen Versicherungszeiten, Beitragsgrundlagen und jährlichen Gutschriften übersichtlich dokumentiert und dadurch für die Pensionsberechnung nachvollziehbar darstellt.
Das Konto zeigt nachvollziehbar, wie sich die persönliche Pension zusammensetzt, welche Beiträge der Pensionsversicherungsträger berücksichtigt und wie hoch die künftige Pensionsleistung voraussichtlich ausfällt, sodass Versicherte ihre Altersvorsorge besser einschätzen und ihre weiteren Entscheidungen entsprechend planen können. Die jährlichen Teilgutschriften, die Kontoerstgutschrift sowie die Gesamtgutschrift zum Pensionsstichtag bilden dabei die Grundlage dieser Berechnung.
Das Pensionskonto enthält sämtliche Informationen, die für die Pensionsberechnung relevant sind. Dazu gehören:
- Geleistete Pensionsversicherungsbeiträge
- Summe der Beitragsgrundlagen pro Kalenderjahr
- Versicherungszeiten pro Kalenderjahr
- Kontoerstgutschrift (falls vorhanden)
- Jährliche Teilgutschriften (1,78 % der Beitragsgrundlagen)
- Gesamtgutschrift bis zum letzten Kalenderjahr
Diese transparente Darstellung erleichtert die Berechnung und ermöglicht eine nachvollziehbare Planung des Pensionsantritts, weil der Pensionsversicherungsträger alle relevanten Daten übersichtlich erfasst und Versicherte diese dadurch leichter bewerten können.
Sie können Ihr Pensionskonto jederzeit online über ID Austria abrufen oder alternativ über FinanzOnline darauf zugreifen. Wenn Sie diesen digitalen Service nicht nutzen möchten, stellt Ihnen der zuständige Pensionsversicherungsträger den Kontoauszug auch gerne postalisch zu.
Berechnung der Pension
Die Pensionshöhe leitet sich aus der Gesamtgutschrift am Pensionskonto ab, wobei diese Gesamtgutschrift Ihre Jahrespension brutto ergibt und sich durch die Division durch 14 schließlich die monatliche Bruttopension (inklusive Sonderzahlungen) errechnet.
Berechnungsbeispiel
Berechnung der Alterspension (Regelpensionsalter einer männlichen Versicherten, geb. am 27. März 1960, 65 Jahre)
Gesamtgutschrift auf dem Pensionskonto zum 1. April 2025 = € 22.000,-
€ 22.000,- : 14 = € 1.571, 43 monatliche Alterspension (brutto)
Mehrere Faktoren beeinflussen die endgültige Pensionshöhe:
- Alter beim Pensionsantritt
- frühes Antrittsalter kann zu Abschlägen führen
- späterer Antritt erhöht die Pension
- Beitragspflichtiges Einkommen während des Arbeitslebens
- Anzahl der Versicherungsmonate
- Jährliche Aufwertung der Gutschriften
Grundregel:
Je höher und je länger Sie Beiträge einzahlen, desto höher fällt Ihre Pension aus.
Dr. Mariella Stubhann MPM MBAFinanz & Recht „Das Pensionskonto schafft die Transparenz, die viele Menschen in der Altersvorsorge vermissen, weil es jeden Versicherungsmonat nachvollziehbar dokumentiert.“
Startkapital
Für alle Personen, die ab 1. Jänner 1955 geboren sind und bis 31. Dezember 2004 Versicherungszeiten erworben haben, berechnete der Pensionsversicherungsträger am 1. Jänner 2014 eine sogenannte Kontoerstgutschrift, die als Ausgangswert für das weitere Anwachsen der Pension dient.
Sie umfasst:
- alle bis Ende 2013 erworbenen Versicherungszeiten,
- alle bis dahin erworbenen Ansprüche.
Frühere Teil- oder Gesamtgutschriften verlieren damit ihre Gültigkeit. Seit 2014 wird das Konto jährlich fortgeschrieben – über die Teilgutschriften.
Die Teilgutschrift
Für jedes Kalenderjahr wird eine Teilgutschrift berechnet, wobei die Summe der Beitragsgrundlagen eines Jahres als Grundlage dient und dadurch unmittelbar Einfluss auf die künftige Pensionshöhe nimmt.
Berechnung:
Jahresbeitragsgrundlage × 1,78 % (Kontoprozentsatz)
Diese Teilgutschriften werden jedes Jahr aufgewertet, damit ältere Beitragsjahre nicht an Wert verlieren und mit späteren Jahren vergleichbar bleiben; gemeinsam mit der Kontoerstgutschrift bilden sie schließlich die Gesamtgutschrift.
Die Gesamtgutschrift
Die Gesamtgutschrift ist die Summe aller aufgewerteten Teilgutschriften plus der Kontoerstgutschrift, sodass alle bisher erworbenen Ansprüche vollständig berücksichtigt werden; sie wird zum Pensionsstichtag ermittelt und bildet damit die verbindliche Grundlage für die Berechnung der späteren Pension.
- Gesamtgutschrift = Jahrespension brutto
- Gesamtgutschrift ÷ 14 = monatliche Bruttopension (brutto)
Für Personen, die erst ab 2005 Versicherungszeiten gesammelt haben, besteht die Gesamtgutschrift ausschließlich aus den Teilgutschriften früherer Kalenderjahre.
Wichtig: Wer im Jahr mehr als die Höchstbeitragsgrundlage von 6.450 € (Wert 2025) verdient, erhält die überschüssigen Beiträge rückerstattet, damit nur jener Einkommensanteil beitragspflichtig bleibt, der innerhalb der gesetzlichen Grenze liegt und somit eine gerechte sowie gesetzeskonforme Beitragsbelastung gewährleistet ist.