Pensionistenabsetzbetrag
Pensionistenabsetzbetrag
Pensionistenabsetzbetrag
Der Pensionistenabsetzbetrag ist ein steuerlicher Vorteil für Pensionist:innen in Österreich und wird automatisch bei der Berechnung der Lohnsteuer berücksichtigt.
Voraussetzung ist, dass die jährlichen steuerpflichtigen Pensionseinkünfte 2025 nicht mehr als € 30.957,- betragen. Bis zu einem Jahrespensionsbezug von € 21.245,- steht der volle Pensionistenabsetzbetrag in Höhe von € 1.002,- zu.
Überschreiten die Einkünfte diesen Betrag, reduziert die pensionsauszahlende Stelle den Absetzbetrag schrittweise, sodass die steuerliche Entlastung immer geringer ausfällt. Ab einer bestimmten Höhe der Pension entfällt der Anspruch schließlich vollständig, das heißt, bei höheren Pensionseinkünften steht kein Pensionistenabsetzbetrag mehr zu.
Zusätzlich gibt es einen erhöhten Pensionistenabsetzbetrag. Dieser setzt strengere Voraussetzungen voraus und berücksichtigt auch das Einkommen des Partners oder der Partnerin. Weder der normale noch der erhöhte Absetzbetrag erfordert einen Antrag, weil die pensionsauszahlende Stelle beide automatisch im Zuge der Pensionsverrechnung berücksichtigt.
Erhöhter Pensionistenabsetzbetrag
Der erhöhte Pensionistenabsetzbetrag ist ein steuerlicher Begünstigungsbetrag für Pensionist:innen in Österreich, der einerseits über den normalen Pensionistenabsetzbetrag hinausgeht und andererseits eine zusätzliche Entlastung für bestimmte Einkommens- und Partnerschaftssituationen bietet. Er soll insbesondere jene Pensionsbezieher:innen entlasten, die in einer Ehe oder eingetragenen Partnerschaft leben und deren gemeinsames Einkommen niedrig ist.
Der Absetzbetrag wird, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, automatisch von der pensionsauszahlenden Stelle berücksichtigt, kann aber auch im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden.
Peter HarlanderHarlander & Partner Rechtsanwälte „Der erhöhte Pensionistenabsetzbetrag stärkt Haushalte mit besonders geringem Einkommen, indem er Partnerschaften steuerlich zielgerichtet unterstützt.“
Der erhöhte Pensionistenabsetzbetrag beträgt 2025 bis zu € 1.476,- pro Jahr und steht ausschließlich Pensionist:innen zu. Er wird daher, sofern alle Anspruchsvoraussetzungen vorliegen, automatisch in der Pensionsverrechnung berücksichtigt und mindert auf diese Weise die steuerliche Belastung.
Anspruchsvoraussetzungen:
Einkommensgrenze
- Volle Höhe bis zu € 24.196,- an jährlichen steuerpflichtigen Pensionseinkünften.
- Zwischen € 24.196,- und € 30.957,- wird der Betrag gleichmäßig eingeschliffen, bis er bei höheren Einkommen vollständig entfällt.
Weitere Voraussetzungen
Für den Anspruch müssen alle folgenden Bedingungen erfüllt sein:
- Der oder die Steuerpflichtige lebt mindestens sechs Monate im Kalenderjahr in einer Ehe oder eingetragenen Partnerschaft.
- Die Partnerin oder der Partner erzielt Einkünfte von höchstens € 2.673,- jährlich.
- Es besteht kein Anspruch auf den Alleinverdienerabsetzbetrag.
- Die eigenen Pensionseinkünfte überschreiten die genannten Grenzbeträge nicht.