Pensionistenabsetzbetrag

Pensionistenabsetzbetrag

Der Pensionistenabsetzbetrag ist ein steuerlicher Vorteil für Pensionist:innen in Österreich und wird automatisch bei der Berechnung der Lohnsteuer berücksichtigt.

Voraussetzung ist, dass die jährlichen steuerpflichtigen Pensionseinkünfte 2025 nicht mehr als € 30.957,- betragen. Bis zu einem Jahrespensionsbezug von € 21.245,- steht der volle Pensionistenabsetzbetrag in Höhe von € 1.002,- zu.

Überschreiten die Einkünfte diesen Betrag, reduziert die pensionsauszahlende Stelle den Absetzbetrag schrittweise, sodass die steuerliche Entlastung immer geringer ausfällt. Ab einer bestimmten Höhe der Pension entfällt der Anspruch schließlich vollständig, das heißt, bei höheren Pensionseinkünften steht kein Pensionistenabsetzbetrag mehr zu.

Informationen zu Pensionistenabsetzbetrag und erhöhtem Pensionistenabsetzbetrag mit aktuellen Einkommensgrenzen und Voraussetzungen.

Zusätzlich gibt es einen erhöhten Pensionistenabsetzbetrag. Dieser setzt strengere Voraussetzungen voraus und berücksichtigt auch das Einkommen des Partners oder der Partnerin. Weder der normale noch der erhöhte Absetzbetrag erfordert einen Antrag, weil die pensionsauszahlende Stelle beide automatisch im Zuge der Pensionsverrechnung berücksichtigt.

Erhöhter Pensionistenabsetzbetrag

Der erhöhte Pensionistenabsetzbetrag ist ein steuerlicher Begünstigungsbetrag für Pensionist:innen in Österreich, der einerseits über den normalen Pensionistenabsetzbetrag hinausgeht und andererseits eine zusätzliche Entlastung für bestimmte Einkommens- und Partnerschaftssituationen bietet. Er soll insbesondere jene Pensionsbezieher:innen entlasten, die in einer Ehe oder eingetragenen Partnerschaft leben und deren gemeinsames Einkommen niedrig ist.

Der Absetzbetrag wird, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, automatisch von der pensionsauszahlenden Stelle berücksichtigt, kann aber auch im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden.

Rechtsanwalt Peter Harlander Peter Harlander
Harlander & Partner Rechtsanwälte
„Der erhöhte Pensionistenabsetzbetrag stärkt Haushalte mit besonders geringem Einkommen, indem er Partnerschaften steuerlich zielgerichtet unterstützt.“

Der erhöhte Pensionistenabsetzbetrag beträgt 2025 bis zu € 1.476,- pro Jahr und steht ausschließlich Pensionist:innen zu. Er wird daher, sofern alle Anspruchsvoraussetzungen vorliegen, automatisch in der Pensionsverrechnung berücksichtigt und mindert auf diese Weise die steuerliche Belastung.

Anspruchsvoraussetzungen:

Einkommensgrenze

Weitere Voraussetzungen

Für den Anspruch müssen alle folgenden Bedingungen erfüllt sein:

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Zuletzt geändert: 10.03.2026
Autor RA Mag. Peter Harlander
Beruf: Rechtsanwalt, Stellvertrender Chefredakteur
Rechtsanwalt Peter Harlander ist Senior Partner der Harlander & Partner Rechtsanwälte GmbH sowie Mitgründer mehrerer Gesellschaften im legal tech Bereich. Seine Schwerpunkte liegen im Wirtschaftsrecht, Vertragsrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht, IT-Recht, E-Commerce-Recht und Datenschutzrecht.

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