Dürfen die Angehörigen den Verstorbenen in einer Billigbestattung beisetzen?

Jeder Mensch wünscht sich eine schöne Bestattung – zumindest für sich selbst.

Doch wie verhält es sich, wenn die Angehörigen diesen Wunsch nicht erfüllen wollen oder können? Ob die Angehörigen den Verstorbenen einfach auf die billigst mögliche Methode beisetzen dürfen, lesen Sie hier auf Finanz & Recht | Österreich.

Einfach billig, geht das?

Angehörige können aus unterschiedlichsten Beweggründen auf den Gedanken kommen, den Verstorbenen möglichst kostengünstig beizusetzen.

Manche werden durch eine finanzielle Notlage zur Sparsamkeit gezwungen. Andere sind generell überzeugt, dass es besser wäre, das Geld für die Lebenden als für die Toten auszugeben.

Auch Rache kann ein Motiv sein. Wer den Verstorbenen schon zu Lebzeiten nicht leiden konnte, sieht in der Beerdigung möglicherweise die letzte Chance, sich zu revanchieren.

Dr. Mariella Stubhann MPM MBA Dr. Mariella Stubhann MPM MBA
Finanz & Recht
„Ob die Angehörigen – egal aufgrund welcher Motivation – einfach die billigste Bestattungsmethode buchen können, beantwortet dieser Artikel.“

Sozialbestattung oder Mausoleum?

Doch welche Möglichkeiten stehen überhaupt zur Verfügung? Die Bandbreite der möglichen letzten Ruhestätten ist riesig.

Sozialbestattung

Bei der Sozialbestattung trägt die Gemeinde oder das Land die Kosten der Bestattung. Voraussetzung für eine Sozialbestattung ist, dass die Kosten einer Bestattung nicht aus dem Nachlass gedeckt werden können und die Angehörigen nachweislich nicht über die finanziellen Mittel für eine Bestattung verfügen.

Bei der Sozialbestattung findet üblicherweise eine Feuerbestattung statt. Die Urnenbeisetzung im Sozialgrab erfolgt dann zu fixen Terminen.

Eine Sozialbestattung scheidet also aus, wenn der Verstorbene oder die Angehörigen nicht vollkommen mittellos sind.

Große Auswahl an Bestattungsmöglichkeiten

Für alle anderen Fälle bieten die österreichischen Bestattungsunternehmen eine schier endlose Auswahl an Möglichkeiten an. Diese reichen von sehr einfachen, aber dennoch würdevollen Beisetzungen um ca.€ 2.000 bis zu königlichen Luxusbestattungen in der Familiengruft oder im eigenen Mausoleum.

Die Kosten der Bestattung sind grundsätzlich von der Verlassenschaft zu tragen, solange diese ortsüblich und den Lebensverhältnissen sowie dem Vermögen des Verstorbenen angemessen sind.

Wer wählt die Art der Bestattung aus?

Zuerst richten sich Art und Ort der Bestattung nach dem Willen des Verstorbenen. Besonders praxisorientierte Menschen beauftragen bereits zu Lebzeiten ihr eigenes Begräbnis. Andere dokumentieren Ihre Vorstellungen im Testament oder in einer eigenen Bestattungsverfügung.

Gibt es keine schriftlichen Aufzeichnungen, dann wird der mutmaßliche Wille des Verstorbenen erforscht. Dabei wird gefragt, wie der Verstorbene über seine Beisetzung entschieden hätte, wenn er vor seinem Tod Gelegenheit zur Äußerung gehabt hätte.

Lässt sich der Wille des Verstorbenen auch so nicht ermitteln, dann sind die Verwandten am Zug. Ausschlaggebend für das Recht, die Art und den Ort der Bestattung zu wählen, ist jedoch nicht der Verwandtschaftsgrad, sondern das wirklich bestehende Naheverhältnis im Einzelnen.

Auf Nummer sicher gehen

Die Verwandtschaft darf also nicht einfach die billigste Form der Bestattung wählen, wenn sich der Verstorbene das anders gewünscht und über ausreichend Geld verfügt hat.

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„Wer nichts dem Zufall oder der Verwandtschaft überlassen will, kann bereits zu Lebzeiten einen Vertrag mit einem Bestattungsunternehmen abschließen.“
Zuletzt geändert: 15.10.2025
Autor Dr. Mariella Stubhann MPM MBA
Beruf: Medieninhaberin, Chefredakteurin, Juristin
Dr. Mariella Stubhann MPM MBA ist Herausgeberin und Chefredakteurin von Finanz & Recht | Österreich. Ihre journalistischen Schwerpunkte liegen in den Bereichen Recht, Finanzen, Steuern und Soziales.

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