Kindermehrbetrag

Der Kindermehrbetrag unterstützt einkommensschwache Familien in Österreich und ergänzt Familienbeihilfe sowie Familienbonus Plus.

Kindermehrbeitrag

Der Kindermehrbetrag gem. § 33 Abs. 7 EStG ist eine steuerliche Gutschrift für Familien mit geringem Einkommen, die den Familienbonus Plus nicht ausschöpfen können. Er beträgt bis zu € 700,00 pro Kind und Jahr und ergänzt die Familienbeihilfe.

Dr. Mariella Stubhann MPM MBA Dr. Mariella Stubhann MPM MBA
Finanz & Recht
„Der Kindermehrbetrag schließt die Lücke, wenn der Familienbonus Plus mangels Steuerlast ins Leere läuft.“

Zielsetzung

Mit dem Kindermehrbetrag gleicht der Gesetzgeber eine Lücke im Fördersystem aus. Während der Familienbonus Plus nur so weit wirkt, wie Einkommensteuer anfällt, geht der Kindermehrbetrag darüber hinaus und schafft eine echte Entlastung für einkommensschwache Haushalte. Dadurch benachteiligt das System jene Familien nicht, die keine oder nur geringe Steuerleistungen erbringen, sondern unterstützt sie gezielt.

Anspruchsvoraussetzungen

Anspruch haben Steuerpflichtige, die für ihr Kind Familienbeihilfe beziehen. Entscheidend ist, dass die Familie gleichzeitig nur geringe Einkommensteuer zahlt oder überhaupt keine Steuerleistung erbringt. In diesem Fall tritt der Kindermehrbetrag an die Stelle des Familienbonus Plus oder ergänzt ihn. Somit hängt der Anspruch unmittelbar von der Kombination aus Familienbeihilfe und Einkommensteuerbelastung ab.

Um Anspruch auf Familienbeihilfe zu haben, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

Allgemeine Voraussetzungen für die Familienbeihilfe

Höhe und Wirkung

Seit 2025 beträgt der Kindermehrbetrag bis zu € 700,00 pro Kind und Jahr. Die Inanspruchnahme des Familienbonus Plus bestimmt unmittelbar die Höhe des Betrags.

Damit stellt der Kindermehrbetrag ein flexibles Instrument dar, das je nach Einkommenslage greift. Er verteilt die finanzielle Unterstützung gezielt und entlastet insbesondere einkommensschwache Familien spürbar.

Beantragung

Eltern machen den Kindermehrbetrag im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung geltend. Dafür steht das Formular L1k zur Verfügung, alternativ kann der Antrag direkt über FinanzOnline gestellt werden. Nach Eingang der Daten prüft das Finanzamt die Voraussetzungen und berücksichtigt den Betrag im Steuerbescheid. Wer den Kindermehrbetrag nutzen möchte, sollte die Angaben vollständig und korrekt eintragen, damit die Entlastung ohne Verzögerung wirksam wird.

Auszahlung des Kindermehrbetrags

Die Auszahlung des Kindermehrbetrags erfolgt nicht monatlich, sondern im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung oder der Einkommensteuererklärung. Das Finanzamt rechnet den Betrag im Steuerbescheid an und überweist ihn entweder als Gutschrift oder verrechnet ihn direkt mit einer bestehenden Steuerschuld.

Zusammenspiel mit anderen Leistungen

Der Kindermehrbetrag steht nicht isoliert, sondern wirkt im Zusammenspiel mit anderen familienbezogenen Leistungen. Dadurch entsteht ein abgestuftes System, das Familien je nach Situation gezielt entlastet.

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„Der Kindermehrbetrag entfaltet seine volle Wirkung erst im Zusammenspiel mit Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag und Familienbonus Plus, weil er so Teil eines abgestuften Fördermodells wird.“

Häufig gestellte Fragen – FAQ

Zuletzt geändert: 23.10.2025
Autor Dr. Mariella Stubhann MPM MBA
Beruf: Medieninhaberin, Chefredakteurin, Juristin
Dr. Mariella Stubhann MPM MBA ist Herausgeberin und Chefredakteurin von Finanz & Recht | Österreich. Ihre journalistischen Schwerpunkte liegen in den Bereichen Recht, Finanzen, Steuern und Soziales.

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