Ehefähigkeit

Ehefähigkeit

Unter Ehefähigkeit versteht man die rechtliche Fähigkeit einer Person, eine Ehe wirksam einzugehen. Eine Ehe darf nur dann geschlossen werden, wenn beide Verlobte volljährig sind und über die notwendige Entscheidungsfähigkeit verfügen. Maßgeblich ist, ob die Person versteht, was eine Ehe bedeutet, und ob sie in der Lage ist, eine eigenverantwortliche Entscheidung zu treffen.

Ehefähigkeit in Österreich: Voraussetzungen, Ehefähigkeitszeugnis und Folgen fehlender Ehefähigkeit einfach erklärt.

Rechtslage seit dem 2. ErwSchG

Seit Inkrafttreten des 2. Erwachsenenschutz-Gesetzes im Jahr 2018 gilt: Ehefähig ist, wer

Dabei ist kein übermäßig strenger Maßstab anzulegen: Es genügt, wenn die Verlobten den Vorgang der Eheschließung und deren unmittelbare Konsequenzen verstehen. Eine Stellvertretung ist ausgeschlossen, da die Eheschließung eine höchstpersönliche Entscheidung ist.

Dr. Mariella Stubhann MPM MBA Dr. Mariella Stubhann MPM MBA
Finanz & Recht
„Ehefähigkeit bedeutet nicht, jede rechtliche oder wirtschaftliche Folge einer Ehe zu überblicken, sondern den Kern der Entscheidung bewusst und eigenverantwortlich zu tragen.“

Minderjährige Ehegatten

Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch eine minderjährige Person ab 16 Jahren für ehefähig erklärt werden:

Wer das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann keine gültige Ehe eingehen. Eine solche Ehe ist nichtig.

Prüfung der Ehefähigkeit durch das Standesamt

Vor jeder Eheschließung prüft die Personenstandsbehörde die Ehefähigkeit beider Verlobten.

Bei der Eheschließung selbst müssen beide Verlobte persönlich und ausdrücklich erklären, die Ehe eingehen zu wollen.

Ausländische Verlobte

Für ausländische Staatsangehörige gilt das jeweilige Heimatrecht. Sie müssen in der Regel ein Ehefähigkeitszeugnis ihrer Heimatbehörde vorlegen. Ausgenommen sind Staatenlose, Asylberechtigte und Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich.

Auch österreichische Staatsbürger benötigen bei Eheschließungen im Ausland häufig ein Ehefähigkeitszeugnis. Dieses wird von der österreichischen Personenstandsbehörde ausgestellt und bestätigt, dass die Ehe rechtlich wirksam geschlossen werden kann.

Folgen fehlender Ehefähigkeit

Fehlt es an der Ehefähigkeit, ist die geschlossene Ehe unwirksam. In diesem Fall liegt eine Nichtehe vor, die nach den gesetzlichen Bestimmungen für nichtig erklärt wird.

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Finanz & Recht
„Wer eine Ehe eingeht, muss die Tragweite dieses Schrittes verstehen, die Ehe ist eine höchstpersönliche Entscheidung, die keine Stellvertretung zulässt.“

Ihre Vorteile mit anwaltlicher Unterstützung

Die Feststellung der Ehefähigkeit ist besonders in grenzüberschreitenden Fällen oder bei minderjährigen Verlobten komplex. Fehler können dazu führen, dass eine Ehe nachträglich als nichtig eingestuft wird, mit gravierenden rechtlichen Folgen für die Ehegatten und mögliche Kinder.

Eine spezialisierte Rechtsberatung sorgt für Rechtssicherheit, unterstützt bei der Beschaffung notwendiger Nachweise und verhindert, dass eine geplante Eheschließung an formalen Hürden scheitert.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Zuletzt geändert: 04.11.2025
Autor Dr. Mariella Stubhann MPM MBA
Beruf: Medieninhaberin, Chefredakteurin, Juristin
Dr. Mariella Stubhann MPM MBA ist Herausgeberin und Chefredakteurin von Finanz & Recht | Österreich. Ihre journalistischen Schwerpunkte liegen in den Bereichen Recht, Finanzen, Steuern und Soziales.

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