Europäisches Güterrecht
Europäisches Güterrecht
Europäisches Güterrecht
Das europäische Güterrecht regelt, welches Recht bei der Vermögensaufteilung zwischen Ehepartnern oder eingetragenen Partnern gilt, wenn diese aus verschiedenen EU-Staaten stammen oder in verschiedenen Ländern leben. Es legt also fest, nach welchem nationalen Recht entschieden wird, wem was gehört, wie etwa bei Kauf, Erbschaft, Scheidung oder Tod.
Anwendungsbereich
Zum Anwendungsbereich zählen alle vermögensrechtlichen Regelungen, die das Eigentum, die Rechte und Pflichten zwischen den Ehegatten oder eingetragenen Partnern betreffen, wie die
- Vermögensregelungen während der Ehe oder Partnerschaft
- Vermögensaufteilung bei Trennung oder Scheidung
- Rechte und Pflichten gegenüber anderen Personen oder Institutionen
Ausnahmen
Bestimmte Themen fallen nicht unter das europäische Güterrecht. Dazu gehören Steuer- und Zollfragen, Verwaltungsangelegenheiten sowie rechtliche Fragen zur Geschäftsfähigkeit von Personen. Ebenfalls nicht erfasst sind Unterhalt, Erbrecht und das Eigentumsrecht an Sachen.
Ob überhaupt eine gültige Ehe oder eingetragene Partnerschaft besteht, wird nach dem jeweiligen nationalen Recht des betroffenen Landes beurteilt.
Dr. Mariella Stubhann MPM MBAFinanz & Recht „Gerade bei internationalen Partnerschaften ist es entscheidend zu wissen, welches Gericht zuständig ist und welches Recht gilt, nur so lassen sich klare und faire Lösungen finden.“
Zuständigkeit
Internationale Zuständigkeit
Die internationale Zuständigkeit legt fest, welches Land und welches Gericht über eine bestimmte rechtliche Angelegenheit entscheiden darf. Sie sorgt also dafür, dass klar ist, welches Gericht zuständig ist, wenn die Partner aus verschiedenen Staaten kommen oder in unterschiedlichen Ländern leben.
Wichtige Grundsätze dafür sind:
- Das EU-Recht ersetzt nationale Zuständigkeitsregeln
- Wenn bereits ein Gericht über eine Scheidung/ein Erbe entscheidet, kann es auch das gemeinsame Vermögen der Partner mitentscheiden
- Fehlt eine solche Verbindung, bestimmt sich die Zuständigkeit nach dem aktuellen/letzten gemeinsamen Wohnsitz, dem Wohnsitz des Antragsgegners oder der gemeinsamen Staatsangehörigkeit
- Bei eingetragenen Partnerschaften kann zusätzlich das Land der Registrierung zuständig sein
- Die Partner können außerdem in bestimmten Fällen schriftlich festlegen, welches Gericht zuständig sein soll
Anzuwendendes Recht
Das anzuwendende Recht bestimmt, nach welchem Landesrecht ein Fall beurteilt wird. Es regelt also, welche Gesetze für die Aufteilung des Vermögens gelten, wenn die Ehe oder Partnerschaft Bezug zu mehreren Staaten hat. Dadurch wird festgelegt, welche Regeln angewendet werden, wenn es um Eigentum, Geld oder gemeinsame Werte geht.
Wenn keine Vereinbarung besteht, dann gilt automatisch das Recht des Landes,
- in dem die Ehepartner nach der Eheschließung zuerst gemeinsam gewohnt haben
- falls das nicht zutrifft, das Recht ihrer gemeinsamen Staatsangehörigkeit
- und wenn auch das nicht passt, das Recht des Landes, zu dem die Ehe die engste Verbindung hat
Das geltende Recht richtet sich grundsätzlich nach dem Staat, der die Partnerschaft registriert hat.
Wenn eine Vereinbarung besteht, können die Partner gemeinsam festlegen, welches nationales Recht für Ihr Vermögen gelten soll.
- Zulässig ist die Wahl von dem Recht des Landes, in dem sie gemeinsam oder einer von ihnen lebt oder dessen Staatsangehörigkeit einer der Partner besitzt oder bei eingetragenen Partnerschaften dem Recht des Registrierungsstaates
- Diese Rechtswahl muss schriftlich erfolgen, datiert und von beiden unterschrieben sein und die Formschriften des Landes erfüllen, in dem einer oder beide Partner wohnen
Ehepartner treffen die Vereinbarung vor, bei oder nach der Eheschließung.
Sie ändern oder heben diese einvernehmlich auf, solange sie keine Rechte Dritter verletzen.
Ihre Vorteile mit anwaltlicher Unterstützung
Das europäische Güterrecht ist komplex, weil es unterschiedliche nationale Rechtsordnungen miteinander verbindet. Fehlt fachkundige Unterstützung, verlieren Betroffene leicht den Überblick darüber, welches Land zuständig ist und welches Recht gilt. Dies birgt erhebliche Risiken bei der Vermögensaufteilung, Vertragsgestaltung oder Nachlassregelung. Eine spezialisierte Kanzlei löst grenzüberschreitende Vermögensfragen klar, rechtssicher und wirtschaftlich sinnvoll.
Eine auf internationales Familien- und Güterrecht spezialisierte Kanzlei sorgt dafür, dass zuständiges Gericht und anzuwendendes Recht eindeutig feststehen. So erhalten Mandanten Rechtssicherheit und Schutz vor finanziellen Nachteilen bei grenzüberschreitenden Vermögensfragen.
Dr. Mariella Stubhann MPM MBAFinanz & Recht „Wer in verschiedenen Ländern lebt oder Vermögen im Ausland besitzt, profitiert von den einheitlichen europäischen Güterregeln – sie schaffen Rechtssicherheit und vermeiden teure Streitigkeiten.“