Einvernehmliche Scheidung

Einvernehmliche Scheidung

Die einvernehmliche Scheidung ist die einfachste und kostenschonendste Form, eine Ehe in Österreich zu beenden. Sie setzt voraus, dass beide Ehegatten das Scheitern ihrer Ehe anerkennen und sich über die Folgen der Trennung einig sind. Eine einvernehmliche Scheidung setzt voraus, dass die Ehepartner seit mindestens sechs Monaten getrennt leben, das endgültige Scheitern ihrer Ehe einsehen und sich gemeinsam über die Scheidung und deren Folgen einigen.

Einvernehmliche Scheidung in Österreich: Voraussetzungen, Ablauf, Kosten und rechtliche Unterstützung durch erfahrene Familienrechtsexperten.

Voraussetzungen für eine einvernehmliche Scheidung

Damit eine Ehe einvernehmlich geschieden werden kann, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein:

Liegt nur eine dieser Voraussetzungen nicht vor, kann die Scheidung nicht ausgesprochen werden.

Dr. Mariella Stubhann MPM MBA Dr. Mariella Stubhann MPM MBA
Finanz & Recht
„Auch eine einvernehmliche Scheidung braucht klare rechtliche Rahmenbedingungen, nur so lässt sich vermeiden, dass aus Einigkeit später Streit wird.“

Der gemeinsame Scheidungsantrag

Die Ehegatten müssen gemeinsam einen Antrag beim zuständigen Bezirksgericht einbringen. Dieser Antrag kann gemeinsam von beiden Parteienvertretern im elektronischen Rechtsverkehr übermittelt oder von beiden Ehegatten persönlich unterschrieben werden.

Ein Antrag ohne Zustimmung beider Ehegatten ist unzulässig. Wird der Antrag vor Rechtskraft zurückgezogen, verliert auch die Scheidungsfolgenvereinbarung ihre Wirksamkeit.

Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft

Die eheliche Lebensgemeinschaft umfasst nicht nur das gemeinsame Wohnen, sondern auch geistig-seelische, körperliche und wirtschaftliche Aspekte. Sie gilt als aufgehoben, wenn einer der Ehepartner den Willen zum Zusammenleben endgültig aufgibt oder keine tatsächliche Lebensgemeinschaft mehr besteht.

Selbst wenn die Eheleute weiterhin in derselben Wohnung leben, kann die Lebensgemeinschaft im rechtlichen Sinn bereits beendet sein, wenn sie nur noch eine Wohngemeinschaft bilden.

Scheidungsfolgenvereinbarung

Die Scheidungsfolgenvereinbarung ist der zentrale Bestandteil der einvernehmlichen Scheidung. Sie regelt sämtliche rechtlichen, finanziellen und persönlichen Fragen nach der Trennung und wird als gerichtlicher Vergleich abgeschlossen.

Sie muss folgende Punkte enthalten:

Die Vereinbarung wird beim Gericht protokolliert und ist ab Rechtskraft vollstreckbar. Änderungen sind grundsätzlich nur in engen Grenzen, etwa wegen Willensmängeln oder Sittenwidrigkeit, möglich.

Besondere Vorschrift bei minderjährigen Kindern

Bei minderjährigen Kindern müssen die Eltern nachweisen, dass sie eine Beratung über die spezifischen Bedürfnisse ihrer Kinder in Anspruch genommen haben. Erst danach kann die Scheidung ausgesprochen werden. Diese Beratung dient dem Schutz des Kindeswohls und ist gesetzlich verpflichtend.

Unterhalt und Vermögensaufteilung

Die Ehegatten können in ihrer Vereinbarung einen Fixunterhalt, eine befristete Zahlung oder einen gegenseitigen Unterhaltsverzicht festlegen.

Ebenso müssen sie über das gemeinsame Vermögen und etwaige Schulden entscheiden. Häufig wird eine Generalklausel vereinbart, wonach sämtliche Ansprüche zwischen den Ehegatten als bereinigt gelten.

Anfechtung und Rechtskraft

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung kann nur ausnahmsweise angefochten werden, etwa wegen Irrtums, Täuschung oder grober Benachteiligung.

Der Scheidungsbeschluss wird rechtskräftig, wenn keine der Parteien binnen 14 Tagen ein Rechtsmittel erhebt oder beide Ehegatten auf Rechtsmittel verzichten.

Ihre Vorteile mit anwaltlicher Unterstützung

Die einvernehmliche Scheidung erfordert trotz Einigkeit rechtlich exakte Vereinbarungen. Schon kleine Formfehler oder unklare Regelungen können zu langwierigen Auseinandersetzungen führen. Ein Anwalt sorgt dafür, dass alle Ansprüche klar, fair und rechtssicher festgelegt werden.

Dr. Mariella Stubhann MPM MBA Dr. Mariella Stubhann MPM MBA
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„Wer seine Rechte kennt, kann Entscheidungen treffen, die nicht aus Emotion, sondern aus Sicherheit entstehen.“

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Zuletzt geändert: 04.11.2025
Autor Dr. Mariella Stubhann MPM MBA
Beruf: Medieninhaberin, Chefredakteurin, Juristin
Dr. Mariella Stubhann MPM MBA ist Herausgeberin und Chefredakteurin von Finanz & Recht | Österreich. Ihre journalistischen Schwerpunkte liegen in den Bereichen Recht, Finanzen, Steuern und Soziales.

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