Streit in der Familie und plötzlich geht es ums Erbe

Ein Streit beginnt oft harmlos. Ein falsches Wort, alte Konflikte, unterschiedliche Erwartungen. Was zunächst wie ein gewöhnlicher Familienkonflikt wirkt, entwickelt sich nicht selten zu etwas deutlich Größerem. Plötzlich geht es nicht mehr nur um Emotionen, sondern um Geld. Und irgendwann stellt sich eine Frage, die viele so nicht erwartet haben: Kann mir mein Pflichtteil eigentlich entzogen werden? Lesen Sie hier mehr auf Finanz & Recht | Österreich.

Streit in der Familie und plötzlich geht es ums Erbe. Wann der Pflichtteil bleibt und ob er entzogen werden kann, verständlich erklärt.

Wenn Konflikte über den Tod hinaus wirken

Gerade in angespannten Familienverhältnissen verschiebt sich die Dynamik schnell. Gespräche werden vermieden, der Kontakt bricht ab, Vorwürfe bleiben im Raum stehen. In solchen Situationen entsteht häufig die Vorstellung, dass sich diese Konflikte später im Erbe „lösen“ lassen. Die Erwartung ist klar: Wer sich falsch verhält oder den Kontakt abbricht, soll am Ende leer ausgehen.

Doch genau hier liegt ein weit verbreiteter Irrtum.

Rechtsanwalt Peter Harlander Peter Harlander
Harlander & Partner Rechtsanwälte
„Viele gehen davon aus, dass familiäre Konflikte automatisch Auswirkungen auf das Erbe haben. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass die rechtliche Beurteilung deutlich komplexer ist, als es auf den ersten Blick erscheint.“

Der Pflichtteil als gesetzliche Absicherung

Das österreichische Erbrecht schützt bestimmte Personen besonders. Auch wenn jemand im Testament nicht bedacht wird, bedeutet das nicht automatisch, dass kein Anspruch besteht.

Der sogenannte Pflichtteil sorgt dafür, dass nahe Angehörige zumindest einen Mindestanteil erhalten.

Seit der Reform gilt:

Der Pflichtteil ist dabei kein konkreter Anteil an Gegenständen, sondern in der Regel ein Geldanspruch gegen die Erbin oder den Erben.

Warum das oft zu Konflikten führt

Gerade bei bestehenden Spannungen wird der Pflichtteil schnell zum Streitpunkt. Denn selbst wenn jemand bewusst nicht berücksichtigt wird, bleibt dieser Anspruch bestehen.

Hinzu kommt, dass der Pflichtteil nicht sofort geltend gemacht werden kann. In der Regel entsteht der Anspruch erst ein Jahr nach dem Todesfall. Unter bestimmten Umständen kann die Auszahlung sogar über mehrere Jahre gestundet werden, etwa um Unternehmen oder Vermögenswerte nicht sofort verkaufen zu müssen.

Das führt zu einer Situation, die viele überrascht: Auch bei zerstrittenen Familienverhältnissen besteht grundsätzlich ein Anspruch.

Der entscheidende Gedanke, der viele beschäftigt

Damit stellt sich eine zentrale Frage: Wenn selbst bei Streit und Kontaktabbruch ein Anspruch besteht, kann dieser überhaupt entzogen werden?

Gibt es tatsächlich Fälle, in denen jemand vollständig leer ausgeht?

Die rechtliche Realität

Grundsätzlich bleibt der Pflichtteil bestehen. Ein Entzug ist nur in eng begrenzten Ausnahmefällen möglich. Das Gesetz kennt dafür sogenannte Enterbungsgründe. Dazu zählen insbesondere:

Auch langjähriger fehlender Kontakt kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Rolle spielen, etwa im Zusammenhang mit einer Minderung des Pflichtteils. Der Pflichtteil kann nicht willkürlich entzogen werden. Entscheidend sind klare, gesetzlich anerkannte Gründe, die im Zweifel auch nachweisbar sein müssen.

Klare Einordnung

Der häufige Gedanke, dass ein Streit in der Familie automatisch dazu führt, dass jemand nichts bekommt, ist rechtlich nicht haltbar. Der Pflichtteil ist bewusst als Schutzmechanismus ausgestaltet. Und genau deshalb bleibt er in den meisten Fällen bestehen, auch wenn das Verhältnis innerhalb der Familie längst zerbrochen ist.

Zuletzt geändert: 08.04.2026
Autor RA Mag. Peter Harlander
Beruf: Rechtsanwalt, Stellvertrender Chefredakteur
Rechtsanwalt Peter Harlander ist Senior Partner der Harlander & Partner Rechtsanwälte GmbH sowie Mitgründer mehrerer Gesellschaften im legal tech Bereich. Seine Schwerpunkte liegen im Wirtschaftsrecht, Vertragsrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht, IT-Recht, E-Commerce-Recht und Datenschutzrecht.

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