Kaum jemand bleibt verschont: Ab 1. Juni werden Gehälter offengelegt
Noch gilt in vielen Unternehmen ein stillschweigendes Prinzip: Über Gehalt wird nicht gesprochen. Unterschiede bleiben oft im Verborgenen, Vergleiche sind kaum möglich. Genau hier setzt eine neue europäische Regelung an, die in den kommenden Monaten für grundlegende Veränderungen sorgen wird. Alle Details auf Finanz & Recht | Österreich.
So wird jetzt entschieden, wer wie viel verdient
Die EU-Lohntransparenzrichtlinie verpflichtet dazu, mehr Klarheit in Entlohnungssysteme zu bringen. Künftig soll sichtbar werden, wie viel in vergleichbaren oder gleichwertigen Tätigkeiten verdient wird. Dabei geht es nicht um individuelle Offenlegung einzelner Gehälter, sondern um nachvollziehbare Vergleichswerte innerhalb von Arbeitsgruppen. Maßgeblich sind dabei objektive Kriterien wie Verantwortung, Qualifikation, Belastung und Arbeitsbedingungen.
Peter HarlanderHarlander & Partner Rechtsanwälte „Transparenz allein schafft noch keine Gerechtigkeit. Entscheidend ist, dass Unternehmen Gehaltsunterschiede nachvollziehbar erklären oder konsequent korrigieren.“
Warum die Vergleichbarkeit entscheidend ist
Gerade diese Vergleichbarkeit gilt als zentraler Hebel. Denn bisher wurden Unterschiede häufig nicht hinterfragt oder waren schlicht nicht erkennbar. Mit der neuen Regelung entsteht erstmals eine strukturierte Grundlage, um Entlohnung innerhalb eines Unternehmens systematisch gegenüberzustellen.
Die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern im Fokus
Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der bestehenden Lohnlücke zwischen Frauen und Männern. Innerhalb der Europäischen Union (EU) verdienen Frauen im Durchschnitt weiterhin deutlich weniger als Männer. In Österreich liegt diese Differenz sogar über dem EU-Schnitt. Die Richtlinie zielt darauf ab, genau diese Ungleichbehandlung sichtbar zu machen und damit langfristig zu reduzieren.
Unternehmen müssen Gehälter künftig offenlegen und begründen
Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten legen künftig offen, nach welchen objektiven und geschlechtsneutralen Kriterien sie Gehälter festlegen. Beschäftigte können Auskunft über ihr eigenes Entgelt sowie über Durchschnittsgehälter von Personen in gleicher oder gleichwertiger Tätigkeit verlangen. Unternehmen erteilen diese Auskunft innerhalb von zwei Monaten schriftlich.
Neue Regeln im Bewerbungsprozess
Im Bewerbungsprozess müssen Arbeitgeber das Einstiegsgehalt oder zumindest eine Gehaltsspanne frühzeitig bekannt geben. Fragen nach bisherigen Gehältern sind unzulässig. Zudem sind Verschwiegenheitsklauseln über das eigene Gehalt nicht mehr wirksam.
Was Sie bei unfairer Bezahlung durchsetzen können
Unternehmen müssen außerdem transparente Bewertungssysteme einführen, um Tätigkeiten objektiv vergleichen zu können. Ab einer bestimmten Unternehmensgröße bestehen zusätzliche Berichtspflichten über geschlechtsspezifische Gehaltsunterschiede. Zeigt sich dabei ein nicht erklärbarer Unterschied von 5 % oder mehr, müssen Maßnahmen zur Anpassung der Gehaltsstruktur gesetzt werden.
Die Richtlinie stärkt auch die Rechtsdurchsetzung: Bei vermuteter Diskriminierung können Beschäftigte Ansprüche geltend machen, wobei sich die Beweislast unter bestimmten Umständen zulasten des Unternehmens verschiebt.
Mehr Transparenz bringt neue Spannungen
Diese neue Transparenz wird jedoch nicht ohne Folgen bleiben. Wo Unterschiede sichtbar werden, entstehen zwangsläufige Diskussionen. Bestehende Strukturen geraten unter Druck, bisherige Gehaltslogiken werden hinterfragt. Für viele Unternehmen bedeutet das einen erheblichen organisatorischen und kulturellen Wandel.
Führt mehr Transparenz tatsächlich zu mehr Gerechtigkeit?
Die Antwort liegt nicht allein in der Offenlegung von Zahlen. Entscheidend ist, dass Unterschiede nicht nur sichtbar werden, sondern auch begründet oder korrigiert werden müssen. Genau darin liegt der eigentliche Kern der Richtlinie.
Mit dem Stichtag 1. Juni beginnt daher nicht nur eine neue gesetzliche Verpflichtung. Es beginnt ein Systemwechsel, der langfristig darauf abzielt, strukturelle Ungleichheiten in der Entlohnung spürbar zu verringern.