Zuwendungen zum Begräbnis

Zuwendungen zum Begräbnis

Zuwendungen zum Begräbnis sind finanzielle oder sachliche Leistungen, die ein Arbeitgeber im Zusammenhang mit der Bestattung eines Arbeitnehmers oder eines nahen Angehörigen gewährt. Sie dienen ausschließlich der Deckung konkreter Begräbniskosten, weil sie unmittelbar mit der Bestattung zusammenhängen, etwa für die Bestattung selbst, das Totenmahl oder den Grabstein, und daher liegt kein zusätzlicher Arbeitslohn vor.

Zuwendung zum Begräbnis: Wann ein Arbeitgeberzuschuss steuerfrei bleibt und wann Steuer und Sozialversicherung anfallen.

Erfolgt die Leistung zudem freiwillig und besteht kein arbeitsrechtlicher Anspruch, so bleibt sie nach österreichischem Steuer- und Sozialversicherungsrecht vollständig abgabenfrei, weil sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Der Tod eines Arbeitnehmers oder eines nahen Angehörigen stellt Betriebe und Hinterbliebene vor organisatorische sowie finanzielle Herausforderungen, weil in kurzer Zeit zahlreiche Entscheidungen zu treffen sind. Arbeitgeber unterstützen daher in solchen Situationen häufig mit einem finanziellen Zuschuss zu den Begräbniskosten, um die unmittelbare Belastung zumindest teilweise abzufedern. Steuerlich gelten dafür besondere Begünstigungen.

Dieser Beitrag erklärt, wann ein Begräbniskostenzuschuss vollständig abgabenfrei bleibt und unter welchen Voraussetzungen keine Abgaben anfallen, während in anderen Fällen Steuer- und Sozialversicherungspflicht eintritt, weil die gesetzlichen Kriterien nicht erfüllt sind.

Umfang

Eine Zuwendung zum Begräbnis liegt vor, wenn ein Arbeitgeber eine finanzielle oder sachliche Leistung erbringt, die unmittelbar der Durchführung und Gestaltung einer konkreten Bestattung dient. Entscheidend ist nicht die formale Bezeichnung der Zahlung, sondern ihr klarer Zusammenhang mit tatsächlichen Begräbniskosten.

Zu den begünstigten Kosten zählen typischerweise:

Auch Nebenkosten, die zwangsläufig im Zuge der Bestattung entstehen, fallen darunter, sofern sie objektiv mit der Beisetzung zusammenhängen.

Rechtsanwalt Peter Harlander Peter Harlander
Harlander & Partner Rechtsanwälte
„Eine Zuwendung zum Begräbnis zeigt nicht nur menschliche Verantwortung des Arbeitgebers, sondern verlangt auch eine klare rechtliche Einordnung, weil nur zweckgebundene und freiwillige Leistungen vollständig abgabenfrei bleiben.“

Abgrenzung zu anderen Zahlungen

Nicht als Zuwendung zum Begräbnis gelten Zahlungen, die keinen konkreten Kostenbezug aufweisen. Dazu gehören etwa:

Solche Zahlungen verfolgen einen anderen Zweck, weil sie der finanziellen Absicherung der Hinterbliebenen dienen, und daher stellen sie keine echten Begräbniskostenzuschüsse dar, zumal sie nicht unmittelbar konkrete Begräbniskosten abdecken.

Vollständige Abgabenfreiheit bei freiwilligen Zuschüssen

Gewährt ein Arbeitgeber freiwillig eine Unterstützung für das Begräbnis

bleibt diese Zahlung vollständig abgabenfrei.

Das bedeutet:

Eine betragliche Obergrenze sieht das Gesetz nicht vor. Auch höhere Zuschüsse bleiben daher abgabenfrei, sofern sie tatsächlich Begräbniskosten abdecken und sofern sie ausschließlich diesem Zweck dienen, weil das Gesetz keine betragliche Obergrenze vorsieht und weil allein die Zweckwidmung entscheidend ist.

Begünstigung

Die Begünstigung umfasst zwei typische Konstellationen:

In beiden Fällen bleibt die freiwillige Zuwendung abgabenfrei.

Art der Auszahlung

Der Arbeitgeber kann die Unterstützung unterschiedlich abwickeln:

Aus Dokumentationsgründen empfiehlt sich die Aufbewahrung entsprechender Rechnungsunterlagen.

Abgrenzung zu Sterbebezügen

Nicht abgabenfrei sind sogenannte Sterbebezüge. Dazu zählen etwa:

Solche Leistungen unterliegen grundsätzlich der normalen Besteuerung und Beitragspflicht.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Zuletzt geändert: 05.08.2026
Autor Dr. Mariella Stubhann, MPM MBA
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Dr. Mariella Stubhann, MPM MBA, ist Herausgeberin und Chefredakteurin von Finanz & Recht | Österreich. Ihre journalistischen Schwerpunkte liegen in den Bereichen Recht, Finanzen, Steuern und Soziales.

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