Heimarbeit

Heimarbeit

Heimarbeit ist eine besondere Arbeitsform, bei der Personen außerhalb eines Betriebes, meist in der eigenen Wohnung oder an einem selbst gewählten Arbeitsort, für Rechnung eines Auftraggebers Tätigkeiten wie das Herstellen, Bearbeiten, Verarbeiten oder Verpacken von Waren ausführen. Heimarbeiter gelten rechtlich nicht als Arbeitnehmer, sondern als selbstständig tätige Personen mit Sonderstatus. Für sie gilt in Österreich das Heimarbeitsgesetz, das bestimmte soziale Schutzrechte vorsieht, obwohl kein klassisches Arbeitsverhältnis besteht.

Heimarbeit in Österreich: gesetzliche Definition, Abgrenzung zu Homeoffice und die wichtigsten arbeitsrechtlichen Grundlagen.

Rechtliche Einordnung der Heimarbeit

Diese Tätigkeitsform ist nicht mit Homeoffice oder Telearbeit gleichzusetzen. Während Homeoffice stets ein aufrechtes Arbeitsverhältnis voraussetzt, handelt es sich hierbei um eine eigenständige selbstständige Erwerbstätigkeit. Entscheidend ist daher nicht der Ort der Arbeitsleistung, sondern die konkrete Ausgestaltung der Tätigkeit, insbesondere das Fehlen persönlicher Abhängigkeit und arbeitsrechtlicher Weisungsbindung.

Typisch für Heimarbeit ist, dass

Die bloße Tatsache, dass Arbeit zu Hause verrichtet wird, macht eine Tätigkeit nicht automatisch zur Heimarbeit.

Rechtsanwalt Peter Harlander Peter Harlander
Harlander & Partner Rechtsanwälte
„Heimarbeit ist kein modernes Arbeiten von zu Hause, sondern eine eigenständige Erwerbsform mit eigenen Schutzregeln, bei der nicht der Arbeitsort, sondern die rechtliche Ausgestaltung der Tätigkeit entscheidend ist.“

Abgrenzung zu Homeoffice und Telearbeit

Homeoffice und Telearbeit setzen immer ein echtes Arbeitsverhältnis voraus. Heimarbeit dagegen liegt nur dann vor, wenn keine persönliche Abhängigkeit besteht.

Kein Heimarbeitsverhältnis liegt vor, wenn

  1. fixe Arbeitszeiten einzuhalten sind
  2. Weisungen zur Arbeitsausführung erteilt werden
  3. eine organisatorische Eingliederung in den Betrieb besteht

In solchen Fällen handelt es sich trotz Arbeit in der Wohnung rechtlich um ein Arbeitsverhältnis mit voller Anwendung des Arbeitsrechts.

Ausführliche Informationen zu Homeoffice lesen Sie hier.

Typische Tätigkeiten der Heimarbeit

Unter das Heimarbeitsgesetz fallen vor allem einfache und standardisierte Tätigkeiten, etwa

Nicht als Heimarbeit gelten hingegen qualifizierte Dienstleistungen, wie

Schutzrechte nach dem Heimarbeitsgesetz

Obwohl Heimarbeiter keine Arbeitnehmer sind, gewährt das Heimarbeitsgesetz soziale Mindestabsicherungen. Dazu zählen insbesondere:

Diese Regelungen sollen die wirtschaftlich oft abhängige Stellung von Heimarbeitern ausgleichen.

Anwendbare arbeitsrechtliche Bestimmungen

Auf Heimarbeiter finden einzelne arbeitsrechtliche Gesetze ausdrücklich Anwendung, darunter

In vielen Fällen gelten Heimarbeiter zudem als arbeitnehmerähnliche Personen, wodurch weitere Schutzvorschriften greifen.

Heimarbeit und moderne Arbeitsformen

Das klassische Heimarbeitsrecht ist nicht mit modernen Arbeitsformen wie Homeoffice, Telearbeit oder Mobile Working gleichzusetzen. Diese beruhen regelmäßig auf echten Arbeitsverhältnissen und unterliegen daher dem allgemeinen Arbeitsrecht, insbesondere dem AVRAG.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Zuletzt geändert: 26.05.2026
Autor Dr. Mariella Stubhann, MPM MBA
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Dr. Mariella Stubhann, MPM MBA, ist Herausgeberin und Chefredakteurin von Finanz & Recht | Österreich. Ihre journalistischen Schwerpunkte liegen in den Bereichen Recht, Finanzen, Steuern und Soziales.

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