Heimarbeit
Heimarbeit
Heimarbeit
Heimarbeit ist eine besondere Arbeitsform, bei der Personen außerhalb eines Betriebes, meist in der eigenen Wohnung oder an einem selbst gewählten Arbeitsort, für Rechnung eines Auftraggebers Tätigkeiten wie das Herstellen, Bearbeiten, Verarbeiten oder Verpacken von Waren ausführen. Heimarbeiter gelten rechtlich nicht als Arbeitnehmer, sondern als selbstständig tätige Personen mit Sonderstatus. Für sie gilt in Österreich das Heimarbeitsgesetz, das bestimmte soziale Schutzrechte vorsieht, obwohl kein klassisches Arbeitsverhältnis besteht.
Rechtliche Einordnung der Heimarbeit
Diese Tätigkeitsform ist nicht mit Homeoffice oder Telearbeit gleichzusetzen. Während Homeoffice stets ein aufrechtes Arbeitsverhältnis voraussetzt, handelt es sich hierbei um eine eigenständige selbstständige Erwerbstätigkeit. Entscheidend ist daher nicht der Ort der Arbeitsleistung, sondern die konkrete Ausgestaltung der Tätigkeit, insbesondere das Fehlen persönlicher Abhängigkeit und arbeitsrechtlicher Weisungsbindung.
Typisch für Heimarbeit ist, dass
- die Arbeit an einer selbst gewählten Arbeitsstätte erfolgt
- die Arbeitszeit frei eingeteilt wird
- keine laufende Kontrolle durch den Auftraggeber stattfindet
- eine gewisse Dauer und Regelmäßigkeit der Tätigkeit besteht
Die bloße Tatsache, dass Arbeit zu Hause verrichtet wird, macht eine Tätigkeit nicht automatisch zur Heimarbeit.
Peter HarlanderHarlander & Partner Rechtsanwälte „Heimarbeit ist kein modernes Arbeiten von zu Hause, sondern eine eigenständige Erwerbsform mit eigenen Schutzregeln, bei der nicht der Arbeitsort, sondern die rechtliche Ausgestaltung der Tätigkeit entscheidend ist.“
Abgrenzung zu Homeoffice und Telearbeit
Homeoffice und Telearbeit setzen immer ein echtes Arbeitsverhältnis voraus. Heimarbeit dagegen liegt nur dann vor, wenn keine persönliche Abhängigkeit besteht.
Kein Heimarbeitsverhältnis liegt vor, wenn
- fixe Arbeitszeiten einzuhalten sind
- Weisungen zur Arbeitsausführung erteilt werden
- eine organisatorische Eingliederung in den Betrieb besteht
In solchen Fällen handelt es sich trotz Arbeit in der Wohnung rechtlich um ein Arbeitsverhältnis mit voller Anwendung des Arbeitsrechts.
Ausführliche Informationen zu Homeoffice lesen Sie hier.
Typische Tätigkeiten der Heimarbeit
Unter das Heimarbeitsgesetz fallen vor allem einfache und standardisierte Tätigkeiten, etwa
- Verpacken und Sortieren von Waren
- Kuvertieren oder Zusammenstellen von Sendungen
- einfache manuelle Arbeiten
Nicht als Heimarbeit gelten hingegen qualifizierte Dienstleistungen, wie
- Übersetzungen
- juristische oder kaufmännische Tätigkeiten
- technisch oder fachlich anspruchsvolle Arbeiten
Schutzrechte nach dem Heimarbeitsgesetz
Obwohl Heimarbeiter keine Arbeitnehmer sind, gewährt das Heimarbeitsgesetz soziale Mindestabsicherungen. Dazu zählen insbesondere:
- Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub
- Entgeltanspruch an Feiertagen
- Entgeltfortzahlung bei Krankheit oder Unfall
- Anspruch auf Pflegefreistellung
- Anspruch auf Abfertigung Alt
- Möglichkeit der Festsetzung von Mindestentgelten durch Heimarbeitstarife oder Gesamtverträge
Diese Regelungen sollen die wirtschaftlich oft abhängige Stellung von Heimarbeitern ausgleichen.
Anwendbare arbeitsrechtliche Bestimmungen
Auf Heimarbeiter finden einzelne arbeitsrechtliche Gesetze ausdrücklich Anwendung, darunter
- das Dienstnehmerhaftpflichtgesetz
- das Insolvenz Entgeltsicherungsgesetz
- Teile des Betriebsverfassungsrechts
- das Gleichbehandlungsrecht
In vielen Fällen gelten Heimarbeiter zudem als arbeitnehmerähnliche Personen, wodurch weitere Schutzvorschriften greifen.
Heimarbeit und moderne Arbeitsformen
Das klassische Heimarbeitsrecht ist nicht mit modernen Arbeitsformen wie Homeoffice, Telearbeit oder Mobile Working gleichzusetzen. Diese beruhen regelmäßig auf echten Arbeitsverhältnissen und unterliegen daher dem allgemeinen Arbeitsrecht, insbesondere dem AVRAG.