Angehörigenbonus

Angehörigenbonus

Der Angehörigenbonus („Pflegebonus“) ist eine finanzielle Anerkennung für die Hauptpflegeperson in der Familie.

Im Jahr 2025 beträgt der Angehörigenbonus € 130,80 pro Monat. Die Leistung wird monatlich im Nachhinein ausbezahlt, ist steuerfrei, nicht pfändbar und wird nur einmal pro Pflegefall an eine hauptpflegende Person gewährt.

Pflege eines Angehörigen ab Pflegestufe 4? Der Angehörigenbonus bietet monatliche finanzielle Unterstützung für die häusliche Betreuung.

Im Zusammenhang mit dem Angehörigenbonus versteht man unter nahen Angehörigen jene Personen, zu denen ein enger familiärer Bezug besteht. Typischerweise zählen dazu:

Voraussetzung

Die Voraussetzungen für den Angehörigenbonus mit Selbst- oder Weiterversicherung haben Personen, die:

Erfüllen Sie diese Voraussetzungen, erkennt der zuständige Träger den Bonus von Amts wegen (also automatisch, ohne eigenen Antrag) zu.

Besteht keine Selbst- oder Weiterversicherung in der Pensionsversicherung, kann der Angehörigenbonus trotzdem zustehen. In diesem Fall gelten jedoch zusätzliche Voraussetzungen:

Dr. Mariella Stubhann MPM MBA Dr. Mariella Stubhann MPM MBA
Finanz & Recht
„Der Angehörigenbonus zeigt, dass familiäre Pflege eine gesellschaftliche Leistung ist, die Wertschätzung und Unterstützung verdient.“

Auszahlung des Angehörigenbonus

Der Angehörigenbonus wird nur auf Antrag und nur bei erfüllten Voraussetzungen vom zuständigen Träger (z. B. PVA, SVS) in monatlichen Teilbeträgen an die anspruchsberechtigte Person ausbezahlt, wobei diese Leistung der finanziellen Unterstützung der häuslichen Pflege dient.

Die Gewährung, Entziehung oder Ablehnung erfolgen jeweils durch Bescheid des Trägers, der zugleich auch das Pflegegeld der gepflegten Person auszahlt und damit für beide Leistungen zuständig ist.

Änderungen beim Einkommen, im gemeinsamen Haushalt oder bei der Pflegestufe müssen dem Entscheidungsträger innerhalb von vier Wochen gemeldet werden. Wenn die Voraussetzungen wegfallen oder die Einkommensgrenze überschritten wird, wird der Angehörigenbonus entzogen.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Zuletzt geändert: 11.02.2026
Autor Dr. Mariella Stubhann MPM MBA
Beruf: Medieninhaberin, Chefredakteurin, Juristin
Dr. Mariella Stubhann MPM MBA ist Herausgeberin und Chefredakteurin von Finanz & Recht | Österreich. Ihre journalistischen Schwerpunkte liegen in den Bereichen Recht, Finanzen, Steuern und Soziales.

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