Karenzgeld
Karenzgeld
- Karenzgeld
- Modelle des Kinderbetreuungsgeldes
- Aufteilung zwischen den Eltern
- Voraussetzungen für den Anspruch
- Antragstellung
- Zuverdienstgrenzen
- Kontrollen
- Übergang vom Wochengeld zum Kinderbetreuungsgeld
- Besonderheiten bei Früh- und Mehrlingsgeburten
- Einbindung in die Sozialversicherung
- Kombination mit anderen Leistungen
- Ende des Anspruchs
- Häufig gestellte Fragen – FAQ
Karenzgeld
Unter dem Begriff Karenzgeld versteht man in Österreich das Kinderbetreuungsgeld (KBG). Es ersetzt Einkommen in der Zeit nach der Geburt, wenn Eltern ihr Kind betreuen und nicht oder nur eingeschränkt arbeiten. Dadurch schafft es eine finanzielle Grundlage, die unmittelbar an die Geburt oder Übernahme eines Kindes anknüpft.
Dr. Mariella Stubhann MPM MBAFinanz & Recht „Kinderbetreuungsgeld schafft Planungssicherheit für Eltern und ermöglicht Betreuung ohne existenzielle Sorgen.“
Modelle des Kinderbetreuungsgeldes
Das Gesetz bietet zwei unterschiedliche Modelle, die Eltern je nach Situation wählen können.
- Kinderbetreuungsgeld-Konto: Dieses Modell sieht fixe Tagessätze vor, die sich flexibel über einen Zeitraum von mindestens 365 bis maximal 851 Tagen verteilen lassen. Beide Eltern können sich die Dauer teilen und so eine partnerschaftliche Betreuung ermöglichen.
- Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld: Hier berechnet sich die Höhe als Prozentsatz vom letzten Einkommen, wobei ein Höchstbetrag gilt. Die Bezugsdauer fällt kürzer aus, jedoch erhalten Eltern mit höherem Einkommen eine stärkere Ersatzleistung.
Die Wahl zwischen diesen Modellen bindet für die gesamte Bezugsdauer und sollte daher sorgfältig überlegt werden.
Aufteilung zwischen den Eltern
Das Karenzgeld können Eltern flexibel aufteilen, sodass beide von der Leistung profitieren. Voraussetzung ist jedoch, dass beide Anspruchsvoraussetzungen erfüllen und die Mindestbezugsdauer eingehalten wird. Dadurch entsteht die Möglichkeit, Betreuungspflichten gleichmäßiger zu verteilen und gleichzeitig die Erwerbstätigkeit besser zu koordinieren. Ein Elternteil kann etwa einen kürzeren Zeitraum in Anspruch nehmen, während der andere die restliche Dauer ausschöpft.
Voraussetzungen für den Anspruch
Eltern erhalten Kinderbetreuungsgeld nur dann, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Dazu gehören der gemeinsame Haushalt mit dem Kind, der rechtmäßige Aufenthalt in Österreich oder im EU/EWR-Raum sowie der Nachweis des Mutter-Kind-Passes. Ebenso darf während des Bezugs keine volle Erwerbstätigkeit ausgeübt werden. Zusätzlich müssen Eltern die jeweilige Zuverdienstgrenze des gewählten Modells einhalten, damit der Anspruch bestehen bleibt.
Antragstellung
Eltern stellen den Antrag bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), Selbständige wenden sich an die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS). Benötigt werden Geburtsurkunde, Meldebestätigung, Bankverbindung sowie der Nachweis über die Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen. Eine zeitnahe Antragstellung verhindert Verzögerungen und sichert eine laufende Auszahlung. Zwar erlaubt der Gesetzgeber eine rückwirkende Antragstellung, jedoch nur innerhalb einer Frist von sechs Monaten.
Zuverdienstgrenzen
Während des Bezugs dürfen Eltern einer Erwerbstätigkeit nachgehen, müssen jedoch die festgelegten Zuverdienstgrenzen einhalten.
- Beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld liegt die Grenze bei € 8.600,00 pro Jahr.
- Beim Kinderbetreuungsgeld-Konto beträgt die Grenze 60 % des Einkommens vor der Geburt, mindestens jedoch € 18.000,00 jährlich.
Damit bleibt es möglich, beruflich aktiv zu bleiben, ohne den Anspruch zu verlieren. Ein Überschreiten führt allerdings zur Rückforderung.
Dr. Mariella Stubhann MPM MBAFinanz & Recht „Ein klar gewähltes Modell und die Einhaltung der Zuverdienstgrenzen sind die Grundlage für einen reibungslosen Bezug.“
Kontrollen
Die Träger prüfen regelmäßig, ob die Voraussetzungen erfüllt bleiben. Dazu zählen die Einhaltung der Zuverdienstgrenze, die Vorlage notwendiger Nachweise und die Haushaltszugehörigkeit des Kindes. Änderungen müssen unverzüglich gemeldet werden, damit die Berechnungen aktuell und korrekt bleiben.
Übergang vom Wochengeld zum Kinderbetreuungsgeld
Während das Wochengeld den Zeitraum des Mutterschutzes abdeckt, setzt das Kinderbetreuungsgeld direkt im Anschluss ein. Auf diese Weise entsteht keine finanzielle Lücke zwischen Geburt und späterer Kinderbetreuung. Bei Adoptionen oder Pflegeübernahmen beginnt der Anspruch ab der tatsächlichen Aufnahme des Kindes. So wird sichergestellt, dass Eltern in allen Konstellationen durchgehend abgesichert bleiben.
Besonderheiten bei Früh- und Mehrlingsgeburten
In besonderen Fällen passt sich die Dauer des Kinderbetreuungsgeldes an die geänderten Bedürfnisse der Familien an. Frühgeburten führen regelmäßig zu einer Verlängerung des Bezugszeitraums, damit Eltern mehr Zeit für die Betreuung ihres Kindes haben. Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich nicht nur die Bezugsdauer, sondern auch der finanzielle Rahmen, da für jedes Kind ein Anspruch entsteht. Diese Anpassungen tragen den erhöhten Belastungen Rechnung, die mit solchen Situationen verbunden sind. Eltern erhalten dadurch zusätzliche Sicherheit und können die ersten Lebensmonate ihrer Kinder besser organisieren.
Einbindung in die Sozialversicherung
Eltern, die Kinderbetreuungsgeld beziehen, bleiben weiterhin in die Sozialversicherung eingebunden. Während des Bezugs zahlt der Staat die Beiträge für die Krankenversicherung und die Pensionsversicherung, sodass keine Versorgungslücke entsteht. Auf diese Weise bleibt sowohl der Anspruch auf medizinische Leistungen als auch die Anrechnung von Versicherungszeiten für die Pension erhalten.
Kombination mit anderen Leistungen
Das Karenzgeld lässt sich mit weiteren familienbezogenen Leistungen kombinieren, wodurch ein umfassendes Unterstützungssystem entsteht. Besonders wichtig sind:
- Familienbeihilfe: wird unabhängig vom Karenzgeld ausbezahlt und ergänzt die monatliche Unterstützung.
- Kinderabsetzbetrag: fließt automatisch gemeinsam mit der Familienbeihilfe und erhöht die finanzielle Basis.
- Familienbonus Plus: reduziert die Einkommensteuer, wenn trotz Karenz weiterhin steuerpflichtiges Einkommen besteht.
- Mehrkindzuschlag und Schulstartgeld: kommen zusätzlich in Betracht, wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.
Ende des Anspruchs
Der Anspruch auf Karenzgeld endet, sobald die gewählte Bezugsdauer abläuft oder die Zuverdienstgrenze überschritten wird. Auch eine Rückkehr in ein vollzeitiges Beschäftigungsverhältnis oder der Beginn des Kinderbetreuungsgeldes durch den anderen Elternteil führen zum Ende der Leistung. Damit bleibt das System klar abgegrenzt und schafft eine eindeutige zeitliche Struktur für den Bezug.