Doppelehe
Doppelehe
Doppelehe
Die Doppelehe liegt vor, wenn eine Person eine neue Ehe eingeht, obwohl eine frühere Ehe rechtlich noch besteht. Sie ist nach österreichischem Recht unzulässig und führt zur Nichtigkeit der zweiten Ehe.
Keine zweite Ehe neben der ersten
In Österreich gilt das Prinzip der Einehe. Das Gesetz verbietet ausdrücklich, eine Ehe einzugehen, solange eine frühere Ehe nicht aufgehoben, für nichtig erklärt oder durch Scheidung beendet wurde. Liegt dennoch eine zweite Ehe vor, ist diese nichtig, unabhängig davon, ob ein Verschulden oder böser Glaube vorliegt. Mit Einführung von § 9 EheG wurde das Verbot auch auf eingetragene Partnerschaften ausgedehnt.
Rechtssicherheit durch das Prinzip der Einehe
Das Prinzip der Einehe hat in Österreich eine grundlegende gesellschaftliche Funktion. Es dient dem Schutz der persönlichen Rechte der Ehegatten und soll verhindern, dass rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse unklar oder widersprüchlich werden. Verstöße sind auch strafrechtlich relevant. Das Gesetz sieht für die Mehrfachehe eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor.
Die Doppelehe betrifft ausschließlich die gleichzeitige Ehe mit verschiedenen Personen. Wird eine Ehe hingegen wiederholt, weil Zweifel an ihrer Gültigkeit bestehen, liegt keine Doppelehe vor. Entsprechendes gilt auch für eingetragene Partnerschaften.
Dr. Mariella Stubhann MPM MBAFinanz & Recht „Das Verbot der Doppelehe schützt nicht nur die Institution Ehe, sondern auch die Rechtssicherheit der beteiligten Personen.“
Rechtsfolgen
Das Verbot der Doppelehe stellt ein qualifiziertes Ehehindernis dar. Sie führt zwingend zur Nichtigkeit der später eingegangenen Ehe. Eine Befreiung von diesem Verbot ist ausgeschlossen. Allerdings kann die zweite Ehe nachträglich gültig werden, wenn die erste Ehe für nichtig erklärt wird.
Verfahrensrechtliches
Wird eine zweite Ehe geschlossen, kann die erste Ehe nachträglich durch Nichtigerklärung, Aufhebung, Scheidung oder Tod eines Ehepartners wegfallen.
Die Nichtigkeit der zweiten Ehe muss mit Klage geltend gemacht werden. Aktiv klagsbefugt sind nur die betroffenen Ehegatten sowie die Staatsanwaltschaft. Dritte haben kein Antragsrecht. Eine Nichtigkeitsklage ist unzulässig, wenn beide Ehegatten bereits verstorben sind.
Internationale Aspekte
Das Verbot der Doppelehe gewinnt insbesondere bei grenzüberschreitenden Sachverhalten Bedeutung:
Nichtanerkennung einer ausländischen Entscheidung
In manchen Fällen kann es vorkommen, dass eine Scheidung im Ausland in Österreich nicht anerkannt wird. Dann bleibt die erste Ehe hier gültig, was zur Nichtigkeit einer in Österreich geschlossenen zweiten Ehe führen kann.
Anerkennung von EU-Entscheidungen
Scheidungsentscheidungen aus EU-Mitgliedstaaten werden in Österreich automatisch anerkannt, ohne dass ein besonderes Verfahren nötig ist. Handelt es sich um eine Entscheidung aus einem Staat außerhalb der EU, braucht es hingegen ein Anerkennungsverfahren. Eine Anerkennung bleibt ausgeschlossen, wenn die ausländische Entscheidung grundlegenden Prinzipien der österreichischen Rechtsordnung widerspricht oder wenn schwerwiegende Verfahrensmängel vorliegen.
Dr. Mariella Stubhann MPM MBAFinanz & Recht „Gerade bei außereuropäischen Entscheidungen ist eine genaue rechtliche Prüfung unverzichtbar, um Probleme bei der Wirksamkeit einer Ehe in Österreich zu vermeiden.“
Ihre Vorteile mit anwaltlicher Unterstützung
Die rechtliche Beurteilung einer möglichen Doppelehe ist komplex, insbesondere bei internationalen Sachverhalten. Unterschiedliche Anerkennungsvorschriften und Fristen bergen erhebliche Risiken. Eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei unterstützt Sie dabei, die Rechtslage zu klären, Nichtigkeitsverfahren einzuleiten oder internationale Entscheidungen durchzusetzen.