Grundsätze für die Aufteilung des ehelichen Vermögens

Grundsätze für die Aufteilung des ehelichen Vermögens

Die Aufteilung des ehelichen Vermögens nach einer Scheidung folgt bestimmten rechtlichen Grundsätzen. Ziel ist stets eine gerechte und ausgewogene Verteilung, die den individuellen Beiträgen beider Ehegatten und den Umständen der Ehe Rechnung trägt. Entscheidend ist nicht die rechnerische Gleichheit, sondern die Billigkeit.

Erfahren Sie, wie Gerichte das eheliche Vermögen nach Billigkeit aufteilen und welche Kriterien für eine faire Lösung maßgeblich sind.

Grundsatz der Billigkeit

Das Billigkeitsprinzip bildet den obersten Leitgedanken des Aufteilungsverfahrens. Die Entscheidung soll „nach Billigkeit“ erfolgen, das heißt unter Abwägung der jeweiligen Lebensverhältnisse, Beiträge und Bedürfnisse beider Ehegatten.

Dabei sind insbesondere folgende Kriterien maßgeblich:

Billigkeit bedeutet also nicht Gleichheit, sondern Gerechtigkeit im Einzelfall.

Dr. Mariella Stubhann MPM MBA Dr. Mariella Stubhann MPM MBA
Finanz & Recht
„Die Aufteilung des ehelichen Vermögens ist keine Frage der Mathematik, sondern der Gerechtigkeit. Der Grundsatz der Billigkeit verlangt, dass jedes individuelle Lebensschicksal berücksichtigt wird.“

Beiträge der Ehegatten

Als Beiträge werden nicht nur finanzielle Leistungen anerkannt. Das Gesetz und die Rechtsprechung erfassen ausdrücklich auch:

Selbst Beiträge von Angehörigen eines Ehegatten können als mittelbare Leistungen berücksichtigt werden, wenn sie in engem Zusammenhang mit der ehelichen Lebensführung stehen.

Weitere Grundsätze der Vermögensaufteilung

Grundsatz des Wohlbestehenkönnens

Ergänzend zur Billigkeit verlangt der Grundsatz des Wohlbestehenkönnens, dass beide Ehegatten nach der Trennung wirtschaftlich lebensfähig bleiben. Die bisherigen Lebensgrundlagen sollen gewahrt werden, um den Übergang in den neuen Lebensabschnitt zu erleichtern.

Dieser Gedanke ist vor allem bei der Zuweisung der Ehewohnung von Bedeutung: Die Wohnung soll grundsätzlich dem Ehegatten zufallen, der stärker darauf angewiesen ist.

Trennungsgrundsatz

Der Trennungsgrundsatz fordert, dass die Lebensbereiche der geschiedenen Ehegatten künftig möglichst wenig Berührungspunkte aufweisen. Auch hier spielt die Ehewohnung eine zentrale Rolle, denn die Trennung soll eine klare Abgrenzung der Lebensverhältnisse ermöglichen.

Bewahrungsgrundsatz

Das Bewahrungsprinzip ergänzt den Billigkeitsgedanken, indem es anstrebt, die bisherigen Lebensverhältnisse soweit wie möglich aufrechtzuerhalten. In der Praxis gewährt die Rechtsprechung jedoch dem Trennungsgrundsatz Vorrang, wenn Bewahrung und Trennung einander widersprechen.

Aufteilungsquoten

In der gerichtlichen Praxis wird häufig eine 50:50-Aufteilung vorgenommen. Diese hälftige Teilung wird oft ohne vertiefte Prüfung der Billigkeitskriterien festgesetzt – was nicht immer zu einem gerechten Ergebnis führt.

In besonderen Fällen kann das Gericht von der Gleichteilung abweichen, etwa:

Diese differenzierte Betrachtung entspricht dem Ziel, Einzelfallgerechtigkeit sicherzustellen und einer faktischen Enteignung entgegenzuwirken.

Ihre Vorteile mit anwaltlicher Unterstützung

Das Aufteilungsverfahren nach einer Trennung oder Scheidung ist rechtlich anspruchsvoll und emotional belastend. Eine anwaltliche Vertretung stellt sicher, dass Ihre Interessen gewahrt und Ihre Ansprüche vollständig durchgesetzt werden.

Durch die anwaltliche Unterstützung wird gewährleistet, dass Ihre Leistungen während der Ehe angemessen gewürdigt werden und Sie den Vermögensanteil erhalten, der Ihnen nach Recht und Billigkeit zusteht.

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Finanz & Recht
„Ein faires Aufteilungsergebnis entsteht erst dann, wenn nicht nur finanzielle, sondern auch persönliche und familiäre Beiträge eines Ehegatten voll anerkannt werden.“

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Zuletzt geändert: 04.11.2025
Autor Dr. Mariella Stubhann MPM MBA
Beruf: Medieninhaberin, Chefredakteurin, Juristin
Dr. Mariella Stubhann MPM MBA ist Herausgeberin und Chefredakteurin von Finanz & Recht | Österreich. Ihre journalistischen Schwerpunkte liegen in den Bereichen Recht, Finanzen, Steuern und Soziales.

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