Grundsätze für die Aufteilung des ehelichen Vermögens
Grundsätze für die Aufteilung des ehelichen Vermögens
Grundsätze für die Aufteilung des ehelichen Vermögens
Die Aufteilung des ehelichen Vermögens nach einer Scheidung folgt bestimmten rechtlichen Grundsätzen. Ziel ist stets eine gerechte und ausgewogene Verteilung, die den individuellen Beiträgen beider Ehegatten und den Umständen der Ehe Rechnung trägt. Entscheidend ist nicht die rechnerische Gleichheit, sondern die Billigkeit.
Grundsatz der Billigkeit
Das Billigkeitsprinzip bildet den obersten Leitgedanken des Aufteilungsverfahrens. Die Entscheidung soll „nach Billigkeit“ erfolgen, das heißt unter Abwägung der jeweiligen Lebensverhältnisse, Beiträge und Bedürfnisse beider Ehegatten.
Dabei sind insbesondere folgende Kriterien maßgeblich:
- Gewicht und Umfang des Beitrags jedes Ehegatten zur Anschaffung des ehelichen Gebrauchsvermögens und zur Bildung der Ersparnisse
- das Wohl der Kinder
- Schulden, die mit dem ehelichen Lebensaufwand zusammenhängen
Billigkeit bedeutet also nicht Gleichheit, sondern Gerechtigkeit im Einzelfall.
Dr. Mariella Stubhann MPM MBAFinanz & Recht „Die Aufteilung des ehelichen Vermögens ist keine Frage der Mathematik, sondern der Gerechtigkeit. Der Grundsatz der Billigkeit verlangt, dass jedes individuelle Lebensschicksal berücksichtigt wird.“
Beiträge der Ehegatten
Als Beiträge werden nicht nur finanzielle Leistungen anerkannt. Das Gesetz und die Rechtsprechung erfassen ausdrücklich auch:
- Unterhaltsleistungen,
- Mitarbeit im Erwerb des anderen Ehegatten, sowei sie nicht gesondert entlohnt wurde,
- Haushaltsführung und Kindererziehung,
- Pflegeleistungen und sonstige eheliche Beistandsleistungen, auch wenn sie keinen unmittelbaren Geldwert haben,
- sowie ein bewusster Konsumverzicht als Ausdruck sparsamen Wirtschaftens
Selbst Beiträge von Angehörigen eines Ehegatten können als mittelbare Leistungen berücksichtigt werden, wenn sie in engem Zusammenhang mit der ehelichen Lebensführung stehen.
Weitere Grundsätze der Vermögensaufteilung
Grundsatz des Wohlbestehenkönnens
Ergänzend zur Billigkeit verlangt der Grundsatz des Wohlbestehenkönnens, dass beide Ehegatten nach der Trennung wirtschaftlich lebensfähig bleiben. Die bisherigen Lebensgrundlagen sollen gewahrt werden, um den Übergang in den neuen Lebensabschnitt zu erleichtern.
Dieser Gedanke ist vor allem bei der Zuweisung der Ehewohnung von Bedeutung: Die Wohnung soll grundsätzlich dem Ehegatten zufallen, der stärker darauf angewiesen ist.
Trennungsgrundsatz
Der Trennungsgrundsatz fordert, dass die Lebensbereiche der geschiedenen Ehegatten künftig möglichst wenig Berührungspunkte aufweisen. Auch hier spielt die Ehewohnung eine zentrale Rolle, denn die Trennung soll eine klare Abgrenzung der Lebensverhältnisse ermöglichen.
Bewahrungsgrundsatz
Das Bewahrungsprinzip ergänzt den Billigkeitsgedanken, indem es anstrebt, die bisherigen Lebensverhältnisse soweit wie möglich aufrechtzuerhalten. In der Praxis gewährt die Rechtsprechung jedoch dem Trennungsgrundsatz Vorrang, wenn Bewahrung und Trennung einander widersprechen.
Aufteilungsquoten
In der gerichtlichen Praxis wird häufig eine 50:50-Aufteilung vorgenommen. Diese hälftige Teilung wird oft ohne vertiefte Prüfung der Billigkeitskriterien festgesetzt – was nicht immer zu einem gerechten Ergebnis führt.
In besonderen Fällen kann das Gericht von der Gleichteilung abweichen, etwa:
- 1:2-Aufteilung zugunsten der Ehegattin bei übermäßiger Doppel- oder Dreifachbelastung,
- 1:3-Aufteilung zugunsten eines überdurchschnittlich arbeitstüchtigen Ehegatten, wenn der andere keine Erwerbstätigkeit ausübt und bezahlte Hilfe im Haushalt oder bei der Kindererziehung in Anspruch nimmt.
Diese differenzierte Betrachtung entspricht dem Ziel, Einzelfallgerechtigkeit sicherzustellen und einer faktischen Enteignung entgegenzuwirken.
Ihre Vorteile mit anwaltlicher Unterstützung
Das Aufteilungsverfahren nach einer Trennung oder Scheidung ist rechtlich anspruchsvoll und emotional belastend. Eine anwaltliche Vertretung stellt sicher, dass Ihre Interessen gewahrt und Ihre Ansprüche vollständig durchgesetzt werden.
Durch die anwaltliche Unterstützung wird gewährleistet, dass Ihre Leistungen während der Ehe angemessen gewürdigt werden und Sie den Vermögensanteil erhalten, der Ihnen nach Recht und Billigkeit zusteht.
Dr. Mariella Stubhann MPM MBAFinanz & Recht „Ein faires Aufteilungsergebnis entsteht erst dann, wenn nicht nur finanzielle, sondern auch persönliche und familiäre Beiträge eines Ehegatten voll anerkannt werden.“