Ehevertrag

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Alle Informationen zu Eheverträgen in Österreich. Typische Inhalte. Unzulässige Regelungen. Kosten beim Rechtsanwalt.

Ehevertrag

Der Ehevertrag ist ein vor oder während der Ehe zwischen den Eheleuten abgeschlossener Vertrag zur Regelung von Rechtsfolgen im Kontext der Ehe. Im Ehevertrag können insbesondere die gesetzlichen Regelungen des Ehegüterrechts und der Scheidungsfolgen, aber auch andere Bereiche wie Erbschaftsfragen vertraglich fixiert werden.

Dr. Mariella Stubhann MPM MBA Dr. Mariella Stubhann MPM MBA
Finanz & Recht
„Auch heute ist der Ehevertrag noch ein Nischenthema. Viele Ehepaare haben sich vor der Eheschließung Gedanken gemacht – nur wenige haben tatsächlich einen Ehevertrag erstellt.

Zu Unrecht, wie ich meine.“

Auch wenn es unpassend erscheinen mag, in einer Phase höchster Verliebtheit über die Folgen einer Trennung zu sprechen, ist es das gar nicht. Im Gegenteil stellt ein Ehevertrag ein sinnvolles Mittel zur gemeinsamen Lebensplanung dar, das beiden Seiten Sicherheit gibt.

Speziell, wenn die Scheidung in einen jahrelangen Rosenkrieg ausartet, bereuen viele Paare rückblickend, keinen Ehevertrag erstellt zu haben – zu einer Zeit, als man noch über alles reden konnte. Ein Ehevertrag hätte für beide Seiten klare Verhältnisse und Zukunftssicherheit gebracht.

Zukunftssicherheit

Speziell nach jahrelanger Ehe ist bei einer Scheidung oft nicht mehr beweisbar, welche ehelichen Güter und Ersparnisse erst während der Ehe erstanden oder angeschafft wurden und welche schon vorher vorhanden waren. Deshalb kann der Abschluss eines Ehevertrags zweckmäßig sein, um einen Streit wegen der Aufteilung des ehelichen Vermögens zu vermeiden.

Der Abschluss eines Ehevertrags ist sowohl vor als auch nach der Eheschließung möglich. Wenngleich nach der Eheschließung für den jeweils anderen Partner keine „Verpflichtungen“ zum Abschluss einer Vereinbarung bestehen.

Häufige Themen in einem Ehevertrag

Bei der Ausgestaltung des Ehevertrags sind die Ehegatten sehr frei. Typische Eheverträge beinhalten folgende Themen:

Aufzählung eventueller weiterer Verträge zwischen den Eheleuten

Oft werden neben dem Ehevertrag noch andere Verträge zwischen den Eheleuten abgeschlossen. Diese werden dann im Ehevertrag angeführt:

Aufstellung der vorhandenen Vermögenswerte oder Schulden

Speziell die Aufstellung der vorhandenen Vermögenswerte oder Schulden sowie deren Herkunft und Bewertung in Form eines Ehevertrags bringt bei einer späteren Scheidung große Vorteile, da viele Beweismittel im Laufe der Zeit verschwinden.

So können nach jahrelanger Ehe alte Kontoauszüge oder Bilanzen aufgrund von routinemäßigen Entsorgungen nach dem Ende gesetzlicher Aufbewahrungsverpflichtungen einfach nicht mehr greifbar sein.

Regelungen für den Fall der Scheidung

Regelungen für den Fall der Scheidung sind die Hauptmotivation und damit das Kernthema der meisten Eheverträge. Dabei stehen folgende Themen im Mittelpunkt:

Unzulässige Regelungen in einem Ehevertrag

Achtung: Nicht alles kann in einem Ehevertrag geregelt werden. Folgende Regelungen sind etwa unzulässig:

Gänzlicher Unterhaltsverzicht während der Ehe

Für die aufrechte Ehe kann in einem Ehevertrag kein gänzlicher Verzicht auf Unterhalt vereinbart werden.

Einerseits ist die wechselseitige Fürsorge ein grundlegendes Prinzip der Ehe. Wer dazu nicht bereit ist, sollte nicht heiraten.

Andererseits würde damit ein bedeutender Teil des wirtschaftlichen Risikos des Ehepaars auf den Staat ausgelagert werden. Auch das ist nicht sinnvoll, da der Staat die Ehe und das Zusammenleben von Menschen ohnehin fördert.

Vereinbarungen über Obsorge und Unterhalt gemeinsamer Kinder

Vereinbarungen über Obsorge und Unterhalt gemeinsamer Kinder können in den Ehevertrag aufgenommen werden. Die Rechtsprechung betrachtet diese Regelungen jedoch als unverbindlich. Es handelt sich daher um bloße Absichtserklärungen.

Dies dient dem Schutz der Kinder und der Eltern. Bei Regelungen betreffend die Obsorge und den Unterhalt der Kinder geht das Kindeswohl immer vor. Zudem soll auch kein Elternteil aus monetären Erwägungen erpressbar sein, für den Fall der Scheidung die Rechte an den Kindern abzugeben.

Formvorschriften für Eheverträge

Der Ehevertrag selbst ist nicht an eine bestimmte Form gebunden. Je nach Inhalt des Ehevertrags können aber gesetzliche Formvorschriften zum Tragen kommen. So sind Vereinbarungen über die Aufteilung der ehelichen Ersparnisse oder der Ehewohnung notariatsaktpflichtig, während für Vereinbarungen über die Aufteilung des sonstigen ehelichen Gebrauchsvermögens die Schriftform genügt.

Aktualisierung von Eheverträgen

Eheverträge sollten von Zeit zu Zeit an die aktuellen Lebensumstände (Änderungen in der Berufstätigkeit, in den Einkünften, im Familienstand etc.) angepasst werden. Dazu empfiehlt sich ebenfalls eine Regelung im Ehevertrag selbst.

Erstellung von Eheverträgen

Einen Ehevertrag selbst oder auf Basis von Anleitungen aus dem Internet oder mit der Hilfe von künstlichen Intelligenzen zu erstellen, ist keine gute Idee.

Schlussendlich ist ein Ehevertrag nur dann sinnvoll, wenn der Vertrag am Ende rechtsgültig ist und damit spätere Streitigkeiten vermieden werden können.

In der Regel wird der Ehevertrag daher mithilfe eines spezialisierten Rechtsanwalts erstellt, welcher die komplexen Regelungen des Eherechts, des Scheidungsrechts, des Erbrechts und des Steuerrechts überblickt. Sofern notwendig, organisiert dieser dann auch den Termin zur Unterschrift beim Notar.

Kosten eines Ehevertrags

Die Kosten der Erstellung eines Ehevertrags hängen stark vom Umfang und Inhalt des Ehevertrags ab.

Das Honorar wird meistens nach Stundensatz berechnet. Dieser liegt bei spezialisierten Rechtsanwälten in der Regel bei ca. € 350,00 (inkl. USt.) je Stunde.

Für einen einfachen Ehevertrag fallen daher ungefähr folgende Kosten an:

Für die Erstellung eines einfachen Ehevertrags durch einen Rechtsanwalt fallen daher ca. fünf Stunden Arbeit und somit Gesamtkosten in der Höhe von ca. € 1.750,00 (inkl. USt.) an.

Zuletzt geändert: 17.08.2025
Autor Dr. Mariella Stubhann MPM MBA
Beruf: Medieninhaberin, Chefredakteurin, Juristin
Dr. Mariella Stubhann MPM MBA ist Herausgeberin und Chefredakteurin von Finanz & Recht | Österreich. Ihre journalistischen Schwerpunkte liegen in den Bereichen Recht, Finanzen, Steuern und Soziales.

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