Höhe der Familienbeihilfe
Höhe der Familienbeihilfe
- Höhe der Familienbeihilfe
- Anspruch auf Familienbeihilfe
- Altersabhängige Grundbeträge
- Anpassung der Familienbeihilfe
- Regionale Unterschiede
- Kinderabsetzbetrag
- Schulstartgeld
- Geschwisterstaffelung
- Erhöhungsbetrag bei erheblicher Behinderung
- Mehrkindzuschlag
- Kombination mit anderen Leistungen
- Häufig gestellte Fragen – FAQ
Höhe der Familienbeihilfe
Die Höhe der Familienbeihilfe richtet sich nach dem Alter des Kindes und steigt mit zunehmenden Lebensjahren stufenweise an. Zusätzlich gibt es feste Zuschläge wie den Kinderabsetzbetrag, das Schulstartgeld oder Erhöhungsbeträge bei Behinderung. Mehrkindfamilien profitieren außerdem von einer Geschwisterstaffelung und einem Mehrkindzuschlag.
Anspruch auf Familienbeihilfe
Um Anspruch auf Familienbeihilfe zu haben, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
Allgemeine Voraussetzungen für die Familienbeihilfe
- Das Kind lebt im gemeinsamen Haushalt oder die Eltern leisten überwiegend Unterhalt
- Der Anspruch besteht unabhängig vom Einkommen der Eltern
- Er umfasst leibliche, adoptierte, Pflege- und Stiefkinder
- Ab dem 18. Lebensjahr setzt der Anspruch eine Ausbildung voraus, etwa Schule, Lehre oder Studium
- Grundsätzlich endet die Familienbeihilfe mit dem 24. Geburtstag, unter bestimmten Bedingungen spätestens mit 25
Altersabhängige Grundbeträge
Die Höhe richtet sich nach dem Alter des Kindes. Für das Jahr 2025 gelten folgende monatliche Beträge:
- ab Geburt: € 138,40 pro Monat
- ab 3 Jahren: € 148,00 pro Monat
- ab 10 Jahren: € 171,80 pro Monat
- ab 19 Jahren: € 200,40 pro Monat
Mit zunehmendem Alter des Kindes steigt die Unterstützung. Die höchste Stufe ab 19 Jahren erhalten ausschließlich volljährige Kinder, die sich noch in Ausbildung befinden. Der Anspruch endet grundsätzlich mit dem 24. Geburtstag. In besonderen Fällen wie nach einem Zivildienst, bei einem längeren Studium oder bei einer erheblichen Behinderung kann die Familienbeihilfe jedoch bis zum 25. Geburtstag oder auch darüber hinaus gewährt werden.
Dr. Mariella Stubhann MPM MBAFinanz & Recht „Mit steigendem Alter des Kindes erhöht sich auch die Familienbeihilfe, ergänzt durch weitere Zuschläge für besondere Lebenssituationen.“
Anpassung der Familienbeihilfe
Der Gesetzgeber überprüft die Höhe der Familienbeihilfe in regelmäßigen Abständen und passt sie an die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen an. In der Regel erfolgt eine Anpassung an die Inflation, damit der tatsächliche Wert der Leistung nicht sinkt und Familien auch langfristig eine stabile Unterstützung erhalten. Durch diese Valorisierungen bleibt die Familienbeihilfe ein verlässliches Instrument, das sich an die wirtschaftliche Entwicklung anpasst und damit die Kaufkraft der Familien sichert.
Regionale Unterschiede
Die Familienbeihilfe ist bundesweit einheitlich geregelt und unterliegt keinen regionalen Abweichungen. Dennoch bieten einzelne Bundesländer oder Gemeinden ergänzende Unterstützungen, etwa Förderungen für Schulbedarf, Fahrtkosten oder Wohnzuschüsse. Dadurch entsteht neben der einheitlichen Grundstruktur zusätzliche regionale Entlastung, die je nach Wohnort unterschiedlich hoch ausfallen kann.
- Schulstartpakete: Manche Bundesländer stellen zusätzliche Geld- oder Sachleistungen für Schulkinder zur Verfügung.
- Fahrtkostenzuschüsse: Gemeinden oder Länder unterstützen Schüler und Lehrlinge bei den Kosten für den Schul- oder Ausbildungsweg.
- Wohn- und Heizkostenzuschüsse: Einige Regionen bieten zusätzliche Hilfen, um die Belastung durch steigende Wohn- oder Energiekosten abzufedern.
- Bildungsförderungen: Förderprogramme in einzelnen Ländern finanzieren Nachhilfe oder spezielle Lernmaterialien.
Kinderabsetzbetrag
Neben der Familienbeihilfe erhalten Familien für jedes Kind zusätzlich den Kinderabsetzbetrag. Er gilt als steuerlicher Bonus und wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe überwiesen, sodass kein eigener Antrag nötig ist. Dadurch steigt die monatliche Gesamtleistung, unabhängig vom Einkommen oder Familienstand, spürbar an. Da der Betrag fix vorgesehen ist, bleibt er in allen Fällen gleich hoch.
Schulstartgeld
Für schulpflichtige Kinder sieht der Staat einmal im Jahr ein Schulstartgeld vor. Die Auszahlung erfolgt automatisch im August zusammen mit der Familienbeihilfe, wodurch Familien keine zusätzlichen Anträge stellen müssen. Auf diese Weise lassen sich die höheren Kosten zum Schulbeginn, etwa für Kleidung oder Lernmaterialien, leichter abdecken. Das Schulstartgeld steht allen Familien offen, deren Kinder schulpflichtig sind.
Geschwisterstaffelung
Neben den Grundbeträgen und dem Kinderabsetzbetrag erhalten Familien mit mehreren Kindern zusätzlich die Geschwisterstaffelung. Dabei steigt die Beihilfe pro Kind, sobald für zwei oder mehr Kinder gleichzeitig Anspruch besteht.
Je mehr Kinder in einer Familie leben, desto höher fällt der Zuschlag aus, weil der Staat die zunehmende finanzielle Belastung berücksichtigt. Die Auszahlung erfolgt gemeinsam mit der Familienbeihilfe, sodass keine gesonderte Antragstellung notwendig ist.
- bei zwei Kindern: € 8,60 zusätzlich pro Kind
- bei drei Kindern: € 21,10 zusätzlich pro Kind
- bei vier Kindern: € 32,10 zusätzlich pro Kind
Die Staffelung gilt für jedes einzelne Kind. Mit steigender Kinderzahl wächst die Unterstützung also deutlich an und entlastet vor allem größere Familien.
Dr. Mariella Stubhann MPM MBAFinanz & Recht „Durch die Geschwisterstaffelung steigt die Familienbeihilfe mit jedem weiteren Kind und berücksichtigt so die besondere Belastung größerer Familien.“
Erhöhungsbetrag bei erheblicher Behinderung
Für Kinder mit erheblicher Behinderung wird die Familienbeihilfe um monatlich € 189,20 erhöht. Voraussetzung ist eine amtliche Feststellung, in der Regel ab einem Behinderungsgrad von 50 %. Dieser Zuschlag soll den zusätzlichen Aufwand abdecken, den Familien mit behinderten Kindern häufig tragen müssen. Zudem kann die Familienbeihilfe in solchen Fällen auch über die reguläre Altersgrenze hinaus bezogen werden.
Mehrkindzuschlag
Sobald in einem Haushalt mindestens drei Kinder leben, gibt es zusätzlich zur Familienbeihilfe einen Mehrkindzuschlag. Die Leistung ergänzt die laufenden Zahlungen und berücksichtigt die höheren Kosten, die mit mehreren Kindern verbunden sind. Der Zuschlag wird automatisch gemeinsam mit der Familienbeihilfe überwiesen und macht die Unterstützung für größere Familien deutlich umfassender. Dadurch erhalten Familien mit drei oder mehr Kindern eine regelmäßige Zusatzleistung, die direkt im Monatsbudget spürbar wird.
Kombination mit anderen Leistungen
Die Familienbeihilfe wirkt nicht isoliert, sondern sie ergänzt weitere familienbezogene Unterstützungen wie den Kinderabsetzbetrag, den Familienbonus Plus oder den Mehrkindzuschlag.
In Kombination entsteht ein abgestuftes System, das unterschiedliche Bedürfnisse berücksichtigt und Familien eine spürbar höhere Gesamtsumme verschafft. Dadurch wird die finanzielle Entlastung breiter gestreut und besser an die jeweilige Lebenssituation angepasst.