Lebensgemeinschaft
Lebensgemeinschaft
Lebensgemeinschaft
Eine Lebensgemeinschaft bezeichnet das dauerhafte Zusammenleben zweier Personen in einer engen persönlichen, wirtschaftlichen und meist auch emotionalen Verbindung, ohne dass eine Ehe oder eingetragene Partnerschaft besteht. Sie ähnelt der Ehe in vielen Lebensbereichen, ist aber rechtlich weit weniger abgesichert.
Voraussetzungen einer Lebensgemeinschaft
Die österreichische Rechtsprechung nennt drei wesentliche Merkmale, die in ihrer Gesamtheit oder überwiegend vorliegen müssen:
- Wohngemeinschaft – gemeinsamer Lebensmittelpunkt in einer Wohnung
- Wirtschaftsgemeinschaft – gemeinsames Wirtschaften und Teilen der Lebenshaltungskosten
- Geschlechtsgemeinschaft – eine der Ehe ähnliche persönliche Beziehung
Nicht alle Merkmale müssen zwingend vorliegen; entscheidend ist eine nach außen erkennbare, auf Dauer angelegte Beziehung mit gegenseitiger Verantwortung.
Dr. Mariella Stubhann MPM MBAFinanz & Recht „In einer Lebensgemeinschaft bestehen Nähe und Verantwortung wie in einer Ehe, doch rechtlich bleibt vieles ungeregelt, wer hier nicht vorsorgt, riskiert Streit und Benachteiligung.“
Rechte und Pflichten
Lebensgemeinschaften sind rechtlich nur punktuell geregelt. Sie begründen keine eheähnlichen Pflichten wie Treue, Unterhalt oder Beistand.
- Unterhalt: Kein gesetzlicher Anspruch zwischen den Partnern
- Witwenpension: Kein Anspruch nach dem Tod des Lebensgefährten
- Wohnrecht: Kein automatisches Recht auf Verbleib in der Wohnung des Partners
Trotz der fehlenden familienrechtlichen Bindungen kann eine Lebensgemeinschaft in anderen Bereichen rechtliche Wirkungen entfalten, etwa im Mietrecht oder Steuerrecht.
Vermögensaufteilung bei Trennung
Die gesetzlichen Aufteilungsregeln gelten nicht für Lebensgemeinschaften. Das bedeutet: Jeder Partner behält grundsätzlich, was ihm gehört. Eine gerichtliche Vermögensaufteilung findet nicht statt.
Mögliche rechtliche Ansprüche bei Trennung:
- Bereicherungsrechtliche Ansprüche, wenn ein Partner erhebliche Investitionen für den anderen getätigt hat
- Gesellschaftsrechtliche Ansprüche, etwa bei gemeinsamem Hausbau oder Erwerb von Vermögenswerten
- Rückforderung bei Zweckverfehlung, falls erhebliche Zuwendungen in Erwartung des Fortbestands der Beziehung erfolgten
In der Praxis sind diese Ansprüche oft schwer durchzusetzen und erfordern eine sorgfältige Beweisführung.
Beendigung der Lebensgemeinschaft
Eine Lebensgemeinschaft endet durch Trennung, Tod eines Partners oder den Übergang in eine Ehe. Wann sie als beendet gilt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Maßgeblich ist das Fehlen der gemeinsamen Lebensführung in persönlicher, wirtschaftlicher oder räumlicher Hinsicht.
Rechtliche Vorsorge und Absicherung
Da Lebensgemeinschaften keine umfassende gesetzliche Regelung genießen, empfiehlt sich eine vertragliche Absicherung. Diese kann folgende Punkte umfassen:
- Eigentums- und Nutzungsregelungen für gemeinsam angeschafftes Vermögen
- Vereinbarungen über finanzielle Beiträge und Investitionen
- Nachlassregelungen durch Testament oder Erbvertrag
- Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
Auch im Mietrecht und bei gemeinsamer Obsorge für Kinder ist eine klare rechtliche Regelung entscheidend, um Streitigkeiten zu vermeiden.
Ihre Vorteile mit anwaltlicher Unterstützung
Die rechtliche Unsicherheit bei Lebensgemeinschaften birgt erhebliche Risiken – insbesondere bei Trennung, Vermögensfragen oder im Todesfall eines Partners. Ohne klare Vereinbarung drohen langwierige Streitigkeiten über Eigentum, Unterhalt oder Nachlass.
Eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei sorgt für klare, rechtssichere Regelungen. Professionelle Beratung schützt beide Partner, verhindert spätere Konflikte und schafft Transparenz über Rechte und Pflichten in einer nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft.
Dr. Mariella Stubhann MPM MBAFinanz & Recht „Gerade weil das Gesetz die Lebensgemeinschaft kaum schützt, ist eine klare vertragliche Regelung der beste Weg, um Vertrauen und Fairness auch im Konfliktfall zu bewahren.“