Eheliche Beistandspflicht

Eheliche Beistandspflicht

Die eheliche Beistandspflicht ist ein zentraler Bestandteil der ehelichen Lebensgemeinschaft und verpflichtet Ehegatten, einander in jeder Lebenslage zu unterstützen. Diese Pflicht umfasst sowohl materielle Hilfe, als auch immaterielle Unterstützung wie Beistand in Krankheit, Krisen oder Alltagssituationen. Ziel ist die gegenseitige Absicherung und Förderung des gemeinsamen Lebens, beruhend auf Vertrauen, Rücksichtnahme und Solidarität.

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Beistand und Zusammenhalt als rechtliche Pflicht

Ehegatten sind einander zu Treue, Beistand, anständiger Begegnung und gemeinsamem Wohnen verpflichtet. Diese Vorschrift bildet das Fundament der ehelichen Lebensgemeinschaft. Der Beistand umfasst jede zumutbare Hilfeleistung, die der andere Ehegatte benötigt, um sein Leben in Würde, Gesundheit und wirtschaftlicher Stabilität zu führen.

Inhalt und Umfang der Beistandspflicht

1. Materielle Beistandspflicht

Die materielle Beistandspflicht betrifft alles mit wirtschaftlichem Bezug. Ehegatten müssen zum gemeinsamen Lebensbedarf beitragen, abgestimmt auf Kräfte und Lebenszuschnitt. Dazu zählen der Unterhalt, die Mitwirkung im Erwerb und die Haushaltsführung als gleichwertiger Beitrag.

Nicht unter die Beistandspflicht fallen hingegen Leistungen, die über das übliche Maß hinausgehen, etwa das Ausgleichen betrieblicher Verluste oder das Finanzieren der Ehewohnung.

2. Immaterielle Beistandspflicht

Die immaterielle Beistandspflicht betrifft emotionale und persönliche Unterstützung. Sie umfasst:

Diese Form des Beistands ist ebenso wichtig wie finanzielle Hilfe, sie fördert den Bestand und die Stabilität der Ehe.

Dr. Mariella Stubhann MPM MBA Dr. Mariella Stubhann MPM MBA
Finanz & Recht
„Eheliche Pflichten sind mehr als moralische Erwartungen, sie sind Ausdruck der rechtlichen Verantwortung füreinander, die das Gesetz bewusst schützt und stärkt.“

Durchsetzbarkeit

Die eheliche Beistandspflicht ist rechtlich nicht unmittelbar einklagbar. Eine Verletzung kann jedoch Folgen in anderen Verfahren haben, etwa:

In Einzelfällen können schadenersatzrechtliche Ansprüche entstehen, etwa wenn ein Ehegatte durch Täuschung über Vaterschaft oder Einkommen Vermögensschäden verursacht.

Vergütung und Rückforderung

Die Beistandspflicht ist grundsätzlich unentgeltlich. Eine finanzielle Abgeltung erfolgt nur, wenn ein Ehegatte Leistungen erbringt, die das übliche Maß übersteigen; wirkt er im Erwerb des anderen Ehegatten mit, kann er dafür eine angemessene Vergütung verlangen.

Erbringt ein Ehegatte eine Leistung, die über seine Beistandspflicht hinausgeht oder deren Grundlage später wegfällt, kann er diese zurückfordern.

Verletzung der Beistandspflicht

Ein Ehegatte verletzt die Beistandspflicht, wenn er sich ohne sachlichen Grund der erforderlichen Unterstützung entzieht. Er verletzt sie, wenn er den anderen in Krankheit oder Not alleinlässt. Eine Verletzung liegt auch vor, wenn er Einkommen oder Vermögen verschweigt. Gleiches gilt, wenn er die gebotene psychische oder physische Rücksichtnahme verweigert.

Einschränkungen bei Trennung

Bei einer berechtigten Haushaltstrennung werden die Pflichten gelockert. Wer etwa über eigenes Einkommen verfügt, kann auf Unterhalt verzichten. Dennoch bleibt eine Pflicht zu respektvoller Begegnung und zum Schutz gemeinsamer Interessen bestehen.

Eine Räumungsklage gegen den Ehegatten ist aufgrund der Beistandspflicht grundsätzlich unzulässig, solange die Ehe aufrecht ist und die Nutzung der Ehewohnung dem gemeinsamen Zweck dient.

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Mit anwaltlicher Begleitung erhalten Sie eine klare Einordnung Ihrer Rechte und Pflichten, eine belastbare Strategie für das weitere Vorgehen und eine saubere Beweissicherung. Wir prüfen Ihre Unterlagen, stellen die relevanten Tatsachen nachvollziehbar dar und bereiten alles so auf, dass Ihre Position von Beginn an überzeugend ist. Ohne fundierte Beratung werden in der Praxis häufig Fristen versäumt, Ansprüche zu niedrig angesetzt oder taktische Fehler gemacht.

Dr. Mariella Stubhann MPM MBA Dr. Mariella Stubhann MPM MBA
Finanz & Recht
„Wer seine Rechte und Pflichten in der Ehe kennt, kann Konflikte vermeiden und im Streitfall mit klaren rechtlichen Argumenten handeln.“

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Zuletzt geändert: 04.11.2025
Autor Dr. Mariella Stubhann MPM MBA
Beruf: Medieninhaberin, Chefredakteurin, Juristin
Dr. Mariella Stubhann MPM MBA ist Herausgeberin und Chefredakteurin von Finanz & Recht | Österreich. Ihre journalistischen Schwerpunkte liegen in den Bereichen Recht, Finanzen, Steuern und Soziales.

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