Aufteilung ehelichen Vermögens

Aufteilung ehelichen Vermögens

Unter der Aufteilung des ehelichen Vermögens versteht man die gerechte Verteilung bestimmter Vermögenswerte zwischen den Ehegatten nach einer Scheidung. Aufgeteilt werden nur jene Vermögenswerte, die dem gemeinsamen Gebrauch oder der gemeinsamen Vermögensbildung während der Ehe dienten. Dazu zählen insbesondere die Ehewohnung, der Hausrat sowie die während der Ehe angesparten Ersparnisse. Das Gericht orientiert sich am Billigkeitsgrundsatz und findet dadurch eine faire, den Umständen entsprechende Lösung

Aufteilung des ehelichen Vermögens in Österreich: Regeln zu Ehewohnung, Hausrat, Ersparnissen und Ausgleichszahlungen nach der Scheidung.

Rechtliche Grundlagen der Vermögensaufteilung

Der Anspruch auf Vermögensaufteilung ist ein höchstpersönliches Recht. Er kann nur dann übertragen, vererbt, verpfändet oder gepfändet werden, wenn er bereits durch Vergleich, Vertrag oder gerichtliche Geltendmachung anerkannt wurde.

Wichtig ist außerdem: Eine Vermögensauffteilung kann erst nach rechtskräftiger Scheidung erfolgen. Für die Frage, ob ein Vermögenswert zur Aufteilungsmasse gehört, sind zwei Zeitpunkte entscheidend, die Eheschließung und die Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft bzw. die Scheidung.

Aufteilungsmasse

Zur Aufteilungsmasse gehören:

Das Gericht berücksichtigt nicht mehr vorhandenes Vermögen, wenn ein Ehegatte es innerhalb von zwei Jahren vor der Scheidung eigenmächtig verringert hat. Es rechnet auch Vermögen hinzu, das zu Unternehmenszwecken verwendet wurde.

Dr. Mariella Stubhann MPM MBA Dr. Mariella Stubhann MPM MBA
Finanz & Recht
„Die Aufteilung des ehelichen Vermögens erfordert nicht nur juristische Präzision, sondern auch Fingerspitzengefühl. Der Billigkeitsgrundsatz stellt sicher, dass individuelle Lebensleistungen beider Ehegatten berücksichtigt werden.“

Eheliches Gebrauchsvermögen

Zum ehelichen Gebrauchsvermögen zählen bewegliche und unbewegliche Sachen, die beide Ehegatten genutzt haben. Besonders hervorgehoben sind die Ehewohnung und der Hausrat. Auch Tiere wie Hunde oder Pferde können als Teil des ehelichen Gebrauchsvermögens sein.

Eheliche Ersparnisse

Die Ehegatten sammeln während der Ehe Wertanlagen an, die zur Verwertung bestimmt sind.

Schulden

Nach § 81 Abs 1 EheG sind Schulden zu berücksichtigen, die in Zusammenhang mit dem ehelichen Vermögen oder der ehelichen Lebensführung stehen. Voreheliche Schulden werden nur dann einbezogen, wenn sie während der Ehe überwiegend mit ehelichen Mitteln getilgt wurden.

Ausnahmen von der Aufteilung

Mehr zu den Ausnahmen vom Anteilsvermögen lesen Sie hier.

Billigkeitsgrundsatz

Die Aufteilung erfolgt nach Billigkeit. Das bedeutet, es geht nicht um eine rechnerische Halbierung, sondern um eine faire Lösung im Einzelfall. Dabei berücksichtigt das Gericht die Beiträge beider Ehegatten, sei es durch Erwerbstätigkeit, Haushaltsführung oder Kindererziehung.

Ausgleichszahlung

Erreicht das Gericht keine Aufteilung durch Realteilung, ordnet es eine Ausgleichszahlung an. Die Höhe richtet sich nach den Grundsätzen der Billigkeit und berücksichtigt auch den Anspannungsgrundsatz, wonach beide Ehegatten ihre Arbeitskraft bestmöglich einsetzen müssen.

Aufteilungsvereinbarung

Ehepaare können selbst Vereinbarungen über die Vermögensaufteilung treffen:

Mit dem FamRÄG 2009 wurden zudem Opt-in- und Opt-out-Möglichkeiten eingeführt, sodass Ehegatten auch über eingebrachte, geerbte oder geschenkte Ehewohnungen vertraglich verfügen können.

Mehr zur Aufteilungsvereinbarung lesen Sie hier.

Richterliche Befugnisse

Das Gericht kann Eigentum oder Anwartschaften von einem Ehegatten auf den anderen übertragen, insbesondere in Bezug auf die Ehewohnung. Auch neue schuldrechtliche Verhältnisse können geschaffen werden, wenn dies eine faire Lösung ermöglicht.

Geltendmachung

Die Ehegatten müssen den Antrag auf Vermögensaufteilung innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft des Scheidungsurteils stellen. Diese Frist ist eine strenge Fallfrist und lässt keine Verlängerung zu. Versäumen die Ehegatten die Frist, bleibt das Vermögen im Miteigentum.

Ihre Vorteile mit anwaltlicher Unterstützung

Die Aufteilung des ehelichen Vermögens ist komplex und konfliktträchtig. Ohne fachliche Begleitung riskieren Ehegatten, ihre Ansprüche nicht vollständig durchzusetzen oder wichtige Fristen zu versäumen.

Dr. Mariella Stubhann MPM MBA Dr. Mariella Stubhann MPM MBA
Finanz & Recht
„Gerade bei komplexen Vermögensverhältnissen wie Immobilien oder Unternehmensanteilen ist anwaltliche Unterstützung unverzichtbar. Nur so kann gewährleistet werden, dass Ihre wirtschaftlichen Interessen umfassend geschützt werden.“

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Zuletzt geändert: 06.11.2025
Autor Dr. Mariella Stubhann MPM MBA
Beruf: Medieninhaberin, Chefredakteurin, Juristin
Dr. Mariella Stubhann MPM MBA ist Herausgeberin und Chefredakteurin von Finanz & Recht | Österreich. Ihre journalistischen Schwerpunkte liegen in den Bereichen Recht, Finanzen, Steuern und Soziales.

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